Damit hält der BFH an seiner früheren Rechtsprechung, nach der Einkünfte berufsmäßiger Betreuer als gewerblich eingestuft wurden (Urt. 04. 11. 2004, Az. IV R 26/03), nicht mehr fest. Zitiervorschlag
plö/LTO-Redaktion,
BFH:
Keine Gewerbesteuer für Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger. In: Legal Tribune Online,
14. 2010, (abgerufen am:
06. 05. 2022)
Infos zum Zitiervorschlag
Verfahrenspfleger Neben Betreuer Englisch
7. 2019, V R 27/17, BFH/NV 2019 S. 1478). Für die Tätigkeit als Verfahrens pfleger in Betreuungs- und Unterbringungssachen könne nichts anderes gelten. Der einzige Unterschied liege darin, dass er, X, als Verfahrenspfleger nicht gegenüber Kindern, sondern gegenüber volljährigen Personen tätig werde, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen könnten. Entscheidung: Steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Verfahrenspfleger Der BFH lehnt die Auffassung des FG ab. Die Umsätze als Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungssachen sind steuerfrei nach Art. 1 Buchst g MwStSystRL. Der BFH hob das anders lautende FG-Urteil auf und verwies den Fall an das FG zurück. Keine Steuerbefreiung nach dem UStG § 4 Nr. Forum Betreuung - Verfahrenspfleger. 16 Buchst. k UStG betrifft nach § 1896 BGB bestellte Betreuer. Das trifft auf X nicht zu. Er wird nicht als amtlich bestellter Betreuer tätig. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren vor der Anordnung einer Betreuung oder Unterbringung.
Neben der Tätigkeit als rechtlicher Betreuer werde ich regelmäßig als Verfahrenspfleger eingesetzt. Wenn eine betreute Person in betreuungsrechtlichen Verfahren nicht selbst beteiligt werden kann, weil dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, muss in der Regel ein Verfahrenspfleger zum Ausgleich der fehlenden faktischen Verfahrensfähigkeit bestellt werden. In einigen Fällen ist die Bestellung zwingend, in anderen Fällen obligatorisch oder vom Sachverhalt abhängig. Der Verfahrenspfleger hat die "objektiven Interessen" wahrzunehmen. Er muss alle Rechte, insbesondere die Grundrechte der betreuten Person schützen und einbringen, kann daneben als "Helfer" Sachverhalte übersetzen und verständlich machen, Wunsch und Willen in das Verfahren transportieren, auch Rechtsmittel des Betroffenen einlegen, wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist. Verfahrenspfleger neben betreuer beantragen. Der Verfahrenspfleger kann auch aus eigenem Recht Rechtsmittel einlegen. Der Verfahrenspfleger steht grundsätzlich auf der Seite der betroffenen Person, vertritt ihn im Verfahren und wahrt vorrangig seine gesetzlichen Rechte, ist aber anders als der Betreuer nicht an Wunsch und Willen gebunden.