Inhalt: Funktion des Grundgesetzes
Das Grundgesetz ( GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es trat
mit Ablauf des 23. 05. 1949 in Kraft.
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Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates
Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach
geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Absatz 2
und 3. Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Das schwächste glied in der mastering kette | RECORDING.de. Sie gehen den Gesetzen vor und
erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Artikel 31
Bundesrecht bricht Landesrecht. Änderungen des Grundgesetzes
Das Grundgesetz kann mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat geändert werden. Die Artikel 1 und 20 dürfen dabei allerdings nicht geändert werden ("Ewigkeitsklausel"). Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den
Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt...
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder
des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Das Grundgesetz ist jedoch grundstzlich dem ffentlichen Recht zuzuordnen. Das bedeutet, dass die Normen - insbesondere die Grundrechte nur zwischen Staat und Brger Anwendung finden, whrend sich das Arbeitsrecht stets im Bereich des Privatrechtes abspielt. (Anders ist es bei Beamten, diese stehen in einem ffentlich-rechtlichen Dienstverhltnis und haben keine Arbeitsvertrge) Die Rechtsprechung hat dennoch entschieden, dass die Grundrechte auch auf das Arbeitsverhltnis wirken knnen. Als wichtige Grundrechte, die auch im Arbeitsrecht Anwendung finden, sind hier zu nennen:
die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG - dieses Recht verbietet dem Staat
in bestimmter Weise Einfluss auf die Entscheidung fr einen Beruf
(z. B. Abschaffung einer bestimmten Ausbildungsrichtung), auf die Erlernung
eines Berufes (z. Festlegung unntiger persnlicher Voraussetzungen
wie Abitur fr Einzelhandelskaufleute) und auf die Berufsausbung
(z. Stellung berhhter Ansprche an die Ausbung
eines Berufes) zu nehmen.