Die Frage: Wir möchten einen Azubi nach der Ausbildung erst einmal befristet übernehmen. Geht das? Arbeitsvertrag: Befristung auch ohne Sachgrund
Die Antwort: Ja, Sie können Auszubildende nach der Ausbildung auch ohne Sachgrund in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernehmen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg so entschieden (Az. 10 Sa 35/08 vom 9. 10. 2008). Allerdings müssen Sie es richtig anstellen – sonst entsteht doch noch ein unbefristeter Vertrag. Das Fallbeispiel:
Im verhandelten Fall ging es um eine junge Frau, die den Beruf Industriemechanikerin erlernt hatte. Ausbildungsbeginn war der 1. 9. 2012. Im Oktober 2015 wurde nach bestandener Abschlussprüfung ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Dazu war der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, da der Tarifvertrag eine Übernahme für 12 Monate vorsah. Im Februar 2016 wurde erneut ein Arbeitsvertrag geschlossen, der den ersten Vertrag ablöste. Dieser wurde bis zum 28. 2. 2017 befristet. Nach Ausbildung noch Probezeit und Befristung? Arbeitsrecht. Die Begründung erfolgte nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
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Beide Parteien dürfen den Ausbildungsvertrag nur noch aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber: Eine Kündigung ist nur noch aus wichtigem Grund möglich. Ausbildung / 2.6.2.6 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung zu § 16a | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Sie ist jedoch unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden: Dieser darf nach der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Download-Tipp: Wichtige Kündigungsgründe und Leitfaden Kündigungsgespräch In diesem kostenlosen Haufe-Whitepaper erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Gründen und den Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung. Enthalten ist auch ein Gesprächsleitfaden zur Durchführung eines mitarbeitergerechten Kündigungsgesprächs. Hier gelangen Sie zum Download.
Sternchen
# 2
Antwort vom 21. 2006 | 12:20
Von Status: Unbeschreiblich (42366 Beiträge, 15151x hilfreich)
Über die Länge der Probezeit würde ich mir übrigens nicht allzuviele Gedanken machen. Das Kündigungsschutzgesetz greift ohnehin erst nach 6 Monaten. Vorher ist auch ohne Probezeit oder nach Ablauf der Probezeit jederzeit eine Kündigung möglich. Lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich nach dem Ende der Probezeit von 2 auf 4 Wochen. Das Angebot des Arbeitgebers ist also zulässig. # 3
Antwort vom 21. 2006 | 14:06
Muss der AG den Vertrag mit Begründung befristen oder kann er das auch ohne Angabe von Gründen tun? # 4
Antwort vom 21. 2006 | 17:25
Von Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2300x hilfreich)
Er kann das sowohl mit als auch ohne Sachgrund befristen. Wie kommst du darauf, dass eine Befristung da unzulässig wäre? '(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ausbildung: Die Tücken der befristeten Übernahme. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung
oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern...
MfG
# 5
Antwort vom 22.
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Ansonsten besteht bereits durch die Weiterbeschäftigung nach § 24 BBiG automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das der nachfolgenden Vereinbarung einer Befristung ohne Sachgrund und der Befristung im Anschluss an eine Ausbildung entgegensteht. Befristung nach ausbildung haufe. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
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2009 Viele Tücken: Befristete Arbeitsverträge prüfen (Verena Wolff, dpa) Rechtsanwalt Michael W. Felser im Interview [10] (9) RBB Radioeins "Das schöne Leben" vom 17. 12. 2008 12:10 Uhr Befristete Arbeitsverträge Experte in der Sendung zum Thema "Befristete Arbeitsverträge" Rechtsanwalt Axel Willmann (10) vom 07. 2008 Befristete Arbeitsverträge. Lieber ein befristeter Arbeitsvertrag als gar kein Arbeitsvertrag – das denken heute noch immer viele Jobeinsteiger. Doch der befristete Vertrag hat so einige Tücken – die einem Arbeitnehmer oft Nachteile, manchmal aber auch Vorteile bringen. Mit Interviewzitaten von Michael Felser. Befristung nach ausbildung mi. (leider nicht mehr online verfügbar) (11) Welt am Sonntag (WAMS) vom 20. 2006 Befristung ist reine Formsache Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht von Hopffgarten [11]
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§ 23 BBiG: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Das Gesetz sieht eine Schadensersatzpflicht bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vor. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der jeweils andere für die Auflösung verantwortlich ist. Befristung nach ausbildung ke. Dies gilt nicht für die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung des Azubis, weil er eine andere Ausbildung anfangen möchte. Kündigung der Ausbildung durch Arbeitgeber – vor Ausbildungsbeginn Im BBiG nicht geregelt ist der Sachverhalt, wenn das Ausbildungsverhältnis bereits vor dessen Beginn wieder gekündigt werden soll. Daher ist auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückzugreifen, wonach eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung – ohne weitere vertragliche Vereinbarungen – prinzipiell möglich ist. Die Grenze für eine Kündigung ist dann der Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben. Ein Ausschluss der Kündigung vor Ausbildungsbeginn kann jedoch im Ausbildungsvertrag vereinbart werden.
Nach einer befristeten Übernahme eines Auszubildenden nach Ausbildungsende dürfen keine weiteren befristeten Arbeitsverträge im Anschluss hieran damit begründet werden, dem Auszubildenden solle eine Anschlussbeschäftigung ermöglicht werden. Das entschied heute das Bundesarbeitsgericht in zwei Sachen zugunsten der mit mehreren befristeten Arbeitsverträgen weiterbeschäftigten Ex-Auszubildenden, die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian von Hopffgarten vertreten wurden. Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt zwar ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Diese Vorschrift ermöglicht aber nur den einmaligen Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem Ende der Ausbildung. Weitere befristete Arbeitsverträge können nicht auf den in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG normierten Sachgrund gestützt werden.