B. Leistungen eines Architekten oder eines Fachingenieurs, Ausführung von Reparaturleistungen, soweit kein Material verwendet wird, das als Hauptstoff anzusehen ist [4] sowie Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen und deren wesentlichen Bestandteilen. Leistungsort bei Leistungen eines Architekten Der polnische Architekt A erbringt für einen deutschen Baumarkt eine Planungsleistung für einen in Frankfurt/Oder zu errichtenden Baumarkt. A erbringt diese Planungsleistung ausschließlich in seinem polnischen Büro. Der Ort der sonstigen Leistung ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c UStG dort, wo das Gru... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Finance Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
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Eine Betriebsstätte ist jede feste Einrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmers dient. Sie muss in der Lage sein, Leistungen mit eigenem Personal und eigenen Sachmitteln auszuführen. [5] Leistung an eine Betriebsstätte Der in Frankfurt/Main ansässige Rechtsanwalt R führt eine Rechtsberatungsleistung an die Frankfurter Betriebsstätte eines in Zürich (Schweiz) ansässigen Unternehmers aus. Der Ort der sonstigen Leistung ist nach § 3a Abs. 2 Satz 2 UStG dort, wo die die Leistung empfangende Betriebsstätte des Leistungsempfängers unterhalten wird. Der Umsatz ist in Deutschland steuerbar. Betriebsstätte setzt regelmäßig eigenes Personal und Sachmittel voraus Der EuGH [6] hat klargestellt, dass eine in einem Mitgliedstaat vermietete Immobilie keine feste Niederlassung i. S. v. Art. 44 und Art. 45 MwStSystRL darstellt, wenn der Eigentümer der Immobilie nicht über eigenes Personal für die Leistungsbewirkung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügt. In bestimmten Fällen kann es bei Leistungen, die im Drittlandsgebiet ausgeführt werden, durch die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn für im Drittlandsgebiet ausgeführte Leistungen der Drittstaat auch eine Umsatzsteuer erhebt.
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Ausschließlich Grundstücksort maßgeblich Bei sonstigen Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück ist es ohne Bedeutung, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder wo der Leistungsempfänger seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Auch die Verwendung einer USt-IdNr. hat keinen Einfluss auf die Bestimmung des Orts der im Zusammenhang mit einem Grundstück ausgeführten Leistung. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere:
Vermietung von Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen [2]
sonstige Leistungen in Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken, z. B. Leistung des Maklers oder des den Kaufvertrag beurkundenden Notars [3] sowie
sonstige Leistungen, die der Erschließung von Grundstücken oder der Vorbereitung oder der Ausführung von Bauleistungen dienen, z. B. Leistungen eines Architekten oder eines Fachingenieurs, Ausführung von Reparaturleistungen, soweit kein Material verwendet wird, das als Hauptstoff anzusehen ist [4] sowie Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen und deren wesentlichen Bestandteilen.
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B. Türen, Fenster, Dächer, Treppenhäuser und Aufzüge,
Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder einem Bauwerk installiert sind, und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder das Bauwerk zu zerstören oder zu verändern. Ausschließlich Grundstücksort maßgeblich Bei sonstigen Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück ist es ohne Bedeutung, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder wo der Leistungsempfänger seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Auch die Verwendung einer USt-IdNr. hat keinen Einfluss auf die Bestimmung des Orts der im Zusammenhang mit einem Grundstück ausgeführten Leistung. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere:
Vermietung von Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen [2]
sonstige Leistungen in Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken, z. B. Leistung des Maklers oder des den Kaufvertrag beurkundenden Notars [3] sowie
sonstige Leistungen, die der Erschließung von Grundstücken oder der Vorbereitung oder der Ausführung von Bauleistungen dienen, z.
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