Erstellt am 04. 2010 um 12:59 Uhr von Nemeth
@Rattle
Also wichtig ist beim Rücksende = Freiumschlag die Anschrift des Wahlvorstandes drauf zu haben. Absender oder Stimmabgabe geht ja dann aus dem Inhalt: persönliche Erklärung und geschlossenem neutralem "Stimmabgabe-Umschlag" hervor. Dass auf dem Rücksendeumschlag kein Absender und nicht "Schriftliche Stimmabgabe" steht ist somit doch kein Problem. Erstellt am 04. 2010 um 13:10 Uhr von Rattle
muss denn der vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" auf dem umschlag zwingend stehen, also der umschlag der zum briefwähler geht? Erstellt am 04. 2010 um 13:22 Uhr von Nemeth
Nein, meines Wissens nach nicht. Er sieht ja, um was für einen Inhalt es sich handelt, wenn er den Brief öffnet. Ich denke mal, Ihr solltet es nicht zu kompliziert machen. Da tauchen bei den Wahlen oft ganz andere, wesentliche Probleme auf. Gruß
Erstellt am 04. 2010 um 13:28 Uhr von Rattle
"Ich denke mal, Ihr solltet es nicht zu kompliziert machen. Briefwahl ohne Wahlumschlag - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. Da tauchen bei den Wahlen oft ganz andere, wesentliche Probleme auf. "
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"Oder in Kurzform:" für dich dann halt mal in Langform. 1) Nein er darf vor dem Wahltag nicht gegen das Wählerverzeichnis prüfen, denn das würde bedeuten das er die Wahlbriefe öffnet. Was aber auch nur am Wahltag kurz vor Ende der Wahl geschehen darf. 2) Er darf vor der Wahl mal rein gar nichts vernichten. Hast so weit recht das ich ihm diese Frage noch mit " Und ja er muss es bis zur Wahl aufbewahren" beantworten hätte können, aber ich wollte halt in der Kurzform bleiben und es ergibt sich ja alleine schon daraus dass er sie nicht hätte vernichten dürfen. Erstellt am 20. 2018 um 08:46 Uhr von celestro
"1) Nein er darf vor dem Wahltag nicht gegen das Wählerverzeichnis prüfen, denn das würde bedeuten das er die Wahlbriefe öffnet. Was aber auch nur am Wahltag kurz vor Ende der Wahl geschehen darf. Kosten der Briefwahl - wer bezahlt das Porto? - wahlumschlaege.de. " Ich sage ja... Quatsch. Der Umschlag ist laut WO mit dem Absender zu versehen. Warum also der Brief geöffnet werden muß, um mit der Wählerliste abzugleichen dürfte Dein Geheimnis bleiben. Ebenso die Tatsache, wo Dein Zitat "verbietet", diesen Abgleich vor dem Wahltag zu machen.
Br-Forum: Briefwahl-Rückumschläge | W.A.F.
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Müssen die Rückumschläge der Briefwähler frankiert sein? Drucken
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Erstellt am 06. 03. 2006 um 12:46 Uhr von Norden
In der Wahlordnung ist in § 24 von Freiumschlägen die Rede, also sind die Umschläge an den Wahlvorstand bereits frankiert. Mal eine praktische Frage: Kaufe ich die Marken als Wahlvorstand und hole mir das Geld per Quittung vom Arbeitgeber? Oder muss das der Arbeitgeber kaufen und mir geben? Erstellt am 06. 2006 um 13:21 Uhr von grüni
Hallo Norden, der Arbeitgeber stellt euch die Briefumschläge frankiert zur verfügung (größere Unternehmen haben eine Frankiermaschine)ansonsten die Briefmarken und die Briefumschläge die der Wahlvorstand frankiert. Erstellt am 07. 2006 um 07:44 Uhr von geheimnistraeger
Hi,
ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, die Rückumschläge mit dem Vermerk "Gebühr zahlt Empfänger" zu versehen. BR-Forum: Briefwahl-Rückumschläge | W.A.F.. Dies ist etwas teuerer, rechnet sich aber bei vielen Briefwählern da man nur das bezahlt was auch zurück kommt.
Briefwahl Ohne Wahlumschlag - Betriebsratswahl - Forum Für Betriebsräte
hast ja recht, wegen mir muss das auch nicht sein. aber es wird darauf rumgeritten das nun mal in §24 abs. 5 so steht. Erstellt am 04. 2010 um 13:31 Uhr von Nemeth
Ok, aber ich glaube nie und nimmer, dass eine Anfechtung der Wahl aus diesem Grund erfolgreich sein wird. Der Richter wird sich bedanken, dass er sich um "so etwas" kümmern muss. Ist meine Meinung. Erstellt am 04. 2010 um 14:47 Uhr von DonJohnson
Hoffentlich habe ich die Frage jetzt nicht falsch verstanden...
Auf dem Rückumschlag muß mindestens der Name dessen stehen, der ihn geschickt hat, und zwar aus folgendem Grund. Rein theoretisch kann der Kollege ja auch noch persönlich wählen wollen. Aus diesem Grund muß sein Rückumschlag erkennbar sein. Die Briefwahl Wahlumschläge werden ja erst kurz vor Wahllokalschließung hinzugegeben. Wie gesagt, aus diesem Grund immer Name auf den Rücksendeumschlag
Erstellt am 04. 2010 um 17:57 Uhr von Petrus
Und "Schriftliche Stimmabgabe" muss draufstehen, damit der WV weiß, dass er den Umschlag nicht vor der Auszählung öffnen darf.
Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Geschlechterquote eingehalten bleibt. Wird sie unterschritten, so ist der Bewerber des passenden Geschlechts mit den nächstmeisten Stimmen zu laden. Ähnlich ist bei der Listenwahl zu verfahren. Hier ist der Nachrücker von derselben Liste zu laden wie der Ausschlagende, wobei auch hier wieder die Quote nicht unterschritten werden darf. Findet sich in dieser Liste kein Bewerber des passenden Geschlechts, so ist der Nachrücker aus derjenigen Liste zu bestimmen, die bei der Stimmauszählung den nächsten Sitz erhalten würde. 6. Welches sind die letzten Aufgaben des Wahlvorstandes? Sobald die gewählten Personen feststehen, sind sie öffentlich im Betrieb bekanntzumachen und zwar überall dort, wo auch das Wahlausschreiben ausgehängt wurde (§ 18 WO*). Die Ergebnisse müssen 2 Wochen lang hängenbleiben (vorsorglich am besten 3 Wochen), da genau so lange die Wahl noch angefochten werden kann (§ 19 Abs. 2 BetrVG, siehe Rechtsschutz vor dem Arbeitsgericht).
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