Nahezu jeder, der sein Pferd nicht bei sich zu Hause, sondern in einem fremden Reitstall oder auf einer fremden Wiese untergebracht hat, hat – ob mündlich oder schriftlich – einen Vertrag geschlossen: Den sogenannten Einstellvertrag (auch Pferdepensionsvertrag oder Einstellungsvertrag). Zwar machen sich die wenigsten Pferdebesitzer Gedanken darum, wie ein solcher Vertrag rechtlich einzuordnen ist, doch spätestens wenn eine der Vertragsparteien, also Stallbetreiber oder Stalleinsteller, seinen vertraglich festgelegten Pflichten nicht nachkommt, spielt die Frage nach der rechtlichen Einordnung eine wesentliche Rolle. Pachtvertrag wiese pferde auf. Vorzugsweise werden die Leistungen und somit auch der Vertragstyp bereits im Vorfeld zwischen den Parteien abgesprochen und schriftlich niedergelegt. Dies hat den Vorteil, dass nachträglich auftretende Probleme oft einfacher gelöst werden können. Ein Einstellvertrag kann auch mit verschiedenen Leistungen verbunden sein, wobei er dennoch ein einheitliches Ganzes bildet und nicht in einzelne Vertragsbestandteile aufgespalten werden kann.
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Gesetzlich sind bei einem Verwahrungsvertrag, dies wurde bereits erwähnt, keine besondere Kündigungsfrist und -form vorgeschrieben. Die Kündigungsklausel, welche eine Frist von drei Monaten vorsieht, wäre somit unwirksam. Allerdings urteilen die Gerichte in solchen Fällen weitestgehend, dass ein Mittelweg heranzuziehen sei, da die Parteien ursprünglich drei Monate vereinbart hatten und es unbillig sei, nun von keiner Kündigungsfrist auszugehen. Regelmäßig dürfte in solchen Fällen also von einer Kündigungsfrist von ein bis zwei Monaten auszugehen sein. Stall f. Selbstversorger m. Pferden - welche Pacht ist o.k.? • Landtreff. Dieser Beitrag zeigt, dass die rechtliche Einordnung von Einstellverträgen oft nicht ohne Weiteres vorzunehmen ist. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung von Rechtsfragen auch in diesem Gebiet behilflich.
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So wird für die Beurteilung eines solchen Einstellvertrags, der gemischte Vertragstypen enthält, nur ein einziges Vertragsrecht angewandt, und zwar das, welches eindeutig den Schwerpunkt des Vertrages bildet. Hier kommt es also auf den mutmaßlichen Parteiwillen an. So kann es sich zum Beispiel ausschließlich um die Überlassung einer Box oder/und eines Weideplatzes handeln, wobei die Fütterung und Bewegung des Pferdes sowie die Säuberung der Box durch den Einsteller erfolgt. Der (Pferde-)Einstellvertrag. Dies hat zur Folge, dass mietrechtliche Aspekte im Vordergrund des Vertrages stehen. Die Einordnung des Vertrages wird allerdings schwieriger, wenn weitere Leistungen des Reitstalls hinzutreten, beispielsweise das Misten und Füttern des Pferdes oder auch das tägliche Verbringen des Pferdes auf die Weide. Manche Gerichte sehen den Pferdepensionsbetreiber hier als Dienstleister (den Vertrag somit im dienstvertraglichen Bereich), da das Füttern, Tränken, Ausmisten etc. zum Vertragsinhalt gehöre und den Schwerpunkt des Vertrages bilde.
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für ein Jahr! ) Bekomme dafür 450 € im Monat.... (inklusive Wasser und Strom)
Gruß Markus
Gruß Markus... ********************************************************************************************* Wer Fendt fährt führt.... Eine Kuh macht Muh, viele Kühe machen Mühe! Fendt 106s
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von fendt 250gt » Fr Mär 31, 2006 21:00
bei uns kostet eine pferdebox mit allem ca250€ pro bock
aber die meisten bauern bieten die unterstellung für ein pferd für 60€ pro bock an. Pachtvertrag für Wiese - wer kennt sich aus?-gc › Das spanische pferd › Archiv: Allgemeine (Pferde)Themen. die mistkosten oder weidegang natürlich alles extra
gruß fendt250gt
fendt 250gt
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von Ikarus » Do Jun 08, 2006 16:16
Ich habe einen Offenstall - Selbstversorger - für 2 Pferde für 130 EUR inkl. Wiesen, Strom, Wasser, Rein- und Rausstellservice, Weidepflege und das hingestellte Kraftfutter wird morgens und abend auch noch gefüttert inkl. riesigem Abstellraum und Aufenthaltsraum, Toilette, Sattelkammer, Hängerstellplatz...
Ikarus
Beiträge: 25 Registriert: Do Jun 08, 2006 15:21
von pferdeelfe » Mi Okt 25, 2006 22:17
Hi, wo habt Ihr denn den Stall?
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von delfterlein » So Apr 13, 2008 7:20
ich denke wenn man etwas für viel geld verpachtet, muss man auch was zu bieten haben. ich zahle für eine pachtweide mit stall und wasseranschluss 150 euro im jahr! plus futter u. a.
wenn ich als selbstversorger mehr zahlen sollte, würd ich doch lieber gleich in einen reitstall gehen, wo man für 180 euro pro monat eine halle, einen reitplatz und alles andere inklusive hat(misten, weidegang etc. )
als einsteller in einem offenstall finde ich es o. k zwischen 80 und 100 euro pro monat zu zahlen. Pachtvertrag wiese pferde man. ein "luxusstall"der über 200 euro pro pferd im monat kostet, ist zumindest für mich (da freizeit/geländereiter)völlig unnütz, fast unbezahlbar und zu schade um das viele geld! delfterlein
Beiträge: 1 Registriert: So Apr 13, 2008 7:07 Wohnort: bremen
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Diese Antwort ist vom 25. 04. 2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrte Mandanten,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Da Sie die Pferde nur zu Hobbyzwecken und nicht zur Erzeugung tierischer Produkte, also zu landwirtschaftlichen Zwecken halten, haben Sie keinen Landpachtvertrag abgeschlossen. Es gelten also die "normalen" pachtrechtlichen Regelungen. Eine Kündigung richtet sich dementsprechend nach § 584 BGB
und ist nur zum Ablauf des Pachtjahres, nicht jedoch während des laufenden Jahres möglich. Sie müssen das Grundstück also erst zum Jahresende räumen und auch das nur dann, wenn die Kündigung schriftlich erfolgen sollte. Eine mündliche Kündigung des Pachtvertrages ist nie rechtswirksam. Pachtvertrag wiese pferde in the focus. Bezüglich des von Ihnen eingebrachten Grundstücksinventars gilt § 582a BGB. Nach dem dortigen Absatz 3 gilt, dass der Verpächter die Übernahme derjenigen von dem Pächter angeschafften Inventarstücke ablehnen kann, welche nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft für das Grundstück überflüssig oder zu wertvoll sind; mit der Ablehnung geht das Eigentum an den abgelehnten Stücken auf den Pächter über.
Hallo! Habe mal eine Frage, vielleicht kann mir rechtlich jemand weiterhelfen. Eine Wiese ist jahrelang verpachtet, es wurde nichts schriftlich gemacht, auch nichts für die Pacht bezahlt. Der Bauer der die Wiese in den letzten Jahren bewirtschaftete hat aus altersgründen aufgehört und ist kurz
zuvor noch zum Eigentümer der Wiese um einen schriftlichen Vertrag zu machen. Danach hat er die Wiese an einen Jungbauern weitergegeben. Mit dem der Grundstückseigentümer aber keinen Vertrag hat. Nun zu meiner Frage:
Geht der Pachtvertrag somit automatisch an den selbstgewählten Bauern des bisherigen Bestellers der Wiese über? Oder kann der Eigentümer sagen "nein, habe andere Interessenten für die Wiese die sie sorgfälltiger und mit kleineren Maschinen bestellen"??? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.