Sofern bestimmte Wege ausschließlich als Fluchtwege genutzt werden, können deren Breiten auch nur nach der ASR A2. 3 ausgelegt werden. Neben dem bisher bereits verwendeten Kriterium "höchstmögliche Anzahl Personen im gesamten Einzugsgebiet einer Treppe" kann jetzt alternativ auch "ungehinderter Zugang zum Treppenraum" oder "vorrangige Evakuierung einzelner Etagen" angewendet werden. Es wird neu zwischen Haupt- und Nebenfluchtwegen unterschieden. Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen – Die Regelungen zur Sicherheitsbeleuchtung und zu Sicherheitsleitsystemen sind nun hier zu finden. ASR A1. A 5.7 Arbeitsstättenverordnung - BG RCI. 5 Fußböden
Allgemeines zu angrenzenden Fußbodenoberflächen, andauernder Steharbeit, Warnaufstellern
Schutzmaßnahmen gegen Stolpern, z. B. bei Anschluss- und Versorgungsleitungen
Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen
Aufgehobene Arbeitsstättenrichtlinie
ASR A3. 4/7 Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme für Fluchtwege. Die Regelungen wurden in ASR A3. 4 und ASR A2. 3 überführt. Damit werden Doppelregelungen vermieden.
Arbeitsstättenrichtlinie Asr 5.6
Die Auswahl der Filter richtet sich nach der Art, Konzentration und Teilchengrößenverteilung der abzuscheidenden Stoffe. Im Regelfall sind für die technische Lüftung Luftfilter der Güteklasse B(tief 1) ausreichend. Bei erhöhten Anforderungen an die Reinheit der Zuluft können Filter der Güteklasse B(tief 2), ggf. kombiniert mit Filtern der Klasse C, erforderlich werden. Es sind ausschließlich typgeprüfte Filter nach DIN 24 185 einzusetzen. 5 Wartung Die Einhaltung der in Nr. 4 genannten Forderungen ist bei der Inbetriebnahme zu überprüfen. Dabei sind die Prüf- und Wartungsintervalle festzulegen, sofern die in § 53 Abs. Arbeitsstättenrichtlinie asr 5 lüftung. 2 ArbStättV angegebene Frist von 2 Jahren zu lang ist. Hinweise: 1. Für Arbeitsstätten können sich auf Grund anderer Rechtsvorschriften wie Baurecht (z. B. Geschäftshausverordnungen, Versammlungsstättenverordnungen Gaststättenverordnungen) weiter gehende Anforderungen an die Raumlüftung ergeben. Zur Lüftung von Räumen in Arbeitsstätten und die Instandhaltung von lüftungstechnischen Anlagen wird auf folgende Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung hingewiesen: § 9 (Fenster, Oberlichter) § 14 (Schutz gegen Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube) § 15 (Schutz gegen Lärm) § 16 Abs. 3 (Abluft aus Sanitärräumen) § 16 Abs. 4 (Zugluft) § 23 (Raumabmessungen, Luftraum) § 32 (Nichtraucherschutz) § 53 (Instandhaltung, Prüfungen) 3.
Arbeitsstättenrichtlinie Asr 5 Lüftung
(ASR V3a. 2, S. 4)
Diese ASR V3a. 2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. An Arbeitsstätten, die ganz oder teilweise öffentlich zugänglich sind, stellt das Bauordnungsrecht der Länder auch dann Anforderungen an die Barrierefreiheit, wenn dort keine Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind. Die ASR V3a. 2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten beinhaltet elf Anhänge:
Anhang A1. 2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1. 2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"
Anhang A1. 3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1. 3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
Anhang A1. 6: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1. ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur zu kalt? | Arbeitsschutz | Haufe. 6: "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"
Anhang A1. 7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1. 7 "Türen und Tore" ASR V3a. 2 barrierefreie Arbeitsstätten - Türen und Tore
Anhang A1. 8: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1. 8 "Verkehrswege" ASR V3a. 2 barrierefreie Arbeitsstätten - Treppen
Anhang A2. 2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.
Ab dem 1. Januar 2021 wurde die Ausgleichsabgabe erhöht. Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR - nullbarriere. Für Arbeitsplätze, die im Jahr 2021 nicht mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden, fallen im Jahr 2022 die folgenden Sätze an:
140 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von drei Prozent bis weniger als fünf Prozent
245 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent
360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent
Inklusion
Auf die Frage der Inklusion behinderter Arbeitnehmer in Arbeitsstätten antwortet das Büro des Behindertenbeauftragten am 29. 07. 2010:
Eine wirkliche Inklusion würde bedeuten, dass Arbeitsstätten von vornherein Barrierefreiheit aufweisen und nicht erst extra hergerichtet werden müssen, wenn der Arbeitgeber in Betracht zieht, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Dies würde auch im Einklang stehen mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art. 27 der Konvention).