Ohne Bedeutung, ob eine fremde Betreuungsperson für die Betreuungsleistung selbst ein Honorar gefordert hätte. Beispiel: Fahrtkostenersatz bei Rechnungsstellung Die Eheleute A und B haben einen 2 Jahre alten Sohn C. A und B haben mit ihren Müttern vereinbart, dass diese ihr Enkelkind C an einem Tag pro Woche, erforderlichenfalls auch öfter, unentgeltlich im Haushalt der Eltern betreuen. A und B verpflichteten sich zum Ersatz der Fahrtkosten, die für die Fahrten vom Wohnsitz der jeweiligen Mutter zur Wohnung der Eheleute A und B entstehen, mit je 0, 30 EUR pro gefahrenem Kilometer. Im Kalenderjahr 2013 entstanden Fahrtkosten i. H. v. 1. 800 EUR für die Mutter des A und 1. 500 EUR Fahrtkosten für die Mutter der B. Die Fahrtkosten werden von A und B auf Konten ihrer Mütter überwiesen. Diese haben über die Fahrtkosten Rechnungen ausgestellt. Die Fahrtkosten sind als Kinderbetreuungskosten i. H. v. Rahmenvereinbarung kinderbetreuung grosseltern . 2/3 von 3. 300 EUR = 2. 200 EUR abziehbar. Einkommenshöhe prüfen Die Geldleistungen, die die Tagespflegeperson erhält, sind nach Ansicht der Finanzverwaltung als steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit i.
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Beachten Sie | Es ist unschädlich, wenn die Betreuungspersonen die eigentlichen Betreuungsleistungen unentgeltlich erbracht haben und lediglich Vereinbarungen über den Ersatz der Fahrtkosten getroffen haben. Im Streitfall kam das Finanzgericht zu dem Ergebnis, dass die Betreuung der Kinder einschließlich der Erstattung von Fahrtaufwendungen im Wege bloßer familiärer Hilfeleistung oder Gefälligkeit geregelt wurde – und nicht auf der Ebene rechtsgeschäftlicher Verbindlichkeit. Rahmenvereinbarung kinderbetreuung großeltern zur. Dies ergab sich vor allem daraus, dass die Erstattung erst in 2015 und damit viele Jahre nach der Entstehung der Aufwendungen erfolgte. Dies hätte ein fremder Dritter nicht akzeptiert. Ferner wurde durch die handschriftliche Vereinbarung aus 2007 keine zivilrechtliche Verpflichtung zur Betreuungsleistung eingegangen. Denn nach der Vereinbarung hatten sich die Großeltern nur bereit erklärt, den Nachwuchs "ab und zu, zu sich zu holen. " Hiermit wurde jedoch kein Anspruch für die Steuerpflichtigen auf Erbringung der Betreuungsdienstleistungen geschaffen.
| Ersetzen die Eltern den Großeltern die Fahrtkosten für die Kinderbetreuung, dann können die Aufwendungen unter gewissen Voraussetzungen als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sein. Eine Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg zeigt, worauf geachtet werden sollte. |
Hintergrund: Steuerpflichtige können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Begünstigt sind 2/3 der Aufwendungen (maximal 4. 000 EUR pro Kind). Damit der Abzug gelingt, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Kosten für die Kinderbetreuung (nicht: Verpflegung, Unterricht),
Kind gehört zum Haushalt des Steuerpflichtigen,
Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet (ohne Altersbeschränkung, wenn Behinderung – außerstande, sich selbst zu unterhalten – vor dem 25. bzw.
27. Lebensjahr eingetreten ist),
Rechnung liegt vor (ggf. Alternativnachweis, z. B. Rahmenvereinbarung kinderbetreuung großeltern vollmacht. Vertrag, zulässig),
Zahlung auf ein Konto des Leistungserbringers (unbare Zahlung). Sachverhalt
Steuerpflichtige machten in ihrer Einkommensteuererklärung für 2015 u. a. Aufwendungen für Fahrten der Großeltern in Höhe von 11.
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Beachten Sie
In einem vom FG Baden-Württemberg in 2012 entschiedenen Streitfall hatten die Steuerpflichtigen Vereinbarungen zur Kinderbetreuung abgeschlossen, wonach sich die Großmütter verpflichteten, ihr Enkelkind an einem Tag pro Woche, erforderlichenfalls auch öfter, unentgeltlich zu betreuen. Das FG hielt es für ausreichend, wenn hinsichtlich der Betreuungszeiten eine bloße Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird. Danach können die konkreten Betreuungszeiten der nächsten Woche z. an den Wochenenden abgestimmt werden. Im vorliegenden Streitfall lag jedoch keine Rahmenvereinbarung vor. Mit der Formulierung "ab und zu, zu uns holen" wird kein Rahmen vorgegeben. Es fehlt an einer verlässlichen Regelung, die eine regelmäßige Betreuung sicherstellt. Quelle
FG Nürnberg, Urteil vom 30. 5. 2018, 3 K 1382/17, Abruf-Nr. Kinderbetreuung durch Großeltern: Fahrtkostenersatz abzugsfähig : Steuerkanzlei Konerding & Thomas Steuerberater PartG mbB. 205296 unter; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. 2012, 4 K 3278/11
800 EUR (0, 30 EUR je gefahrenen Kilometer) als Kinderbetreuungskosten geltend. Die Fahrtkosten für die Betreuung der beiden Kinder betrafen die Jahre 2010 bis 2012 und waren in 2015 per Überweisung bezahlt worden. Ein Vertrag existierte nicht, nur ein handschriftlich verfasstes Schreiben aus 2007, in dem die Großeltern angeboten hatten, die Kinder "ab und zu" zu sich zu holen. Fahrtkosten für die Oma: So hilft der Fiskus bei der Kinderbetreuung. Das Finanzamt berücksichtigte die Fahrtkosten allerdings nicht. Und auch die hiergegen gerichtete Klage blieb vor dem Finanzgericht Nürnberg erfolglos. Grundsätzlich können Dienstleistungen durch Angehörige abzugsfähige Kinderbetreuungsleistungen sein. Dies setzt aber voraus, dass die allgemeinen Anforderungen an die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen erfüllt sind. Erforderlich ist daher, dass den Leistungen
eine klare und eindeutige Vereinbarung zugrunde liegt,
die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen ist,
inhaltlich dem zwischen fremden Dritten entspricht und
tatsächlich so durchgeführt wird.
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Auch gab es keine Rechnung. Die an die Großeltern überwiesenen Beträge enthielten keinen Betreff. Des Weiteren überwies der Vater der Klägerin den überwiesenen Betrag im Januar 2015 wieder zurück an die Kläger. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an. Die Klage vor dem FG hatte keinen Erfolg. Die Fahrtkosten wurden zu Recht nicht als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt. Denn neben den fehlenden formalen Voraussetzungen fehlt es zum Teil auch an einer wirtschaftlichen Belastung. Zwar kann grundsätzlich eine Fahrtkostenerstattung berücksichtigt werden. Hierfür muss allerdings eine Rechnung vorliegen. Dies ist eine formale Voraussetzung, die hier nicht vorlag. Die von den Klägern vorgelegten Unterlagen und Erläuterungen sind nicht ausreichend. Kinderbetreuung durch Großeltern: Fahrtkostenersatz abzugsfähig - Just Steuerberater. Sie stellen auch keine Quittung dar. Zudem konnte nicht dargelegt werden, wer die Aufstellung angefertigt hatte. Es fehlte an einem schriftlichen Dokument, das die Eltern der Klägerin unterschrieben haben und dem sich entnehmen lässt, dass die Kläger ihren Eltern die Fahrtkosten tatsächlich schulden.
Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03. 09. 2002, i. d. F. vom 14. 03. 2016 zwischen dem GKV-Spitzenverband, den Wohlfahrtsverbänden und den Spitzenverbänden der Hospiz-/Kinderhospizarbeit. Diese Rahmenvereinbarung gilt sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch für Erwachsene. Die Regelungen für Kinder und Jugendliche sind, soweit abweichend von den Erwachsenen, an passender Stelle im Vereinbarungstext eingefügt. Fragen zu den Regelungen für Kinder und Jugendliche, wie auch zu jungen Erwachsenen, können Sie gerne an die Geschäftsstelle richten. Zur vollständigen Rahmenvereinbarung