Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) in einem Betrieb oder einer Behörde in Deutschland. Diese Personengruppe ist daher auch wahlberechtigt. Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nur gewählt werden, wenn bereits ein Betriebsrat besteht. Eine Doppelmitgliedschaft in Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen. Die Wahl [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Passive Wahl
Jeder Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und jeder Auszubildende (unabhängig vom Alter) darf sich zur Wahl aufstellen lassen (im öffentlichen Dienst gelten andere Altersgrenzen – siehe JAV im öffentlichen Dienst). Er darf nicht Mitglied des Betriebsrates sein. Mitglieder, welche im Laufe der Amtszeit das 25. Lebensjahr vollenden oder ihre Berufsausbildung beenden, bleiben gem. § 64 Abs. 3 BetrVG dennoch Mitglied der JAV.
Jugend Und Auszubildendenvertretung Betriebsrat Ab
Übernahme in ein Arbeitsverhältnis
Ablehnung durch den Arbeitgeber
Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats, die sich in der Berufsausbildung befinden, haben nach Abschluss ihrer Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis. Diese Übernahmeverpflichtung soll die Ämterkontinuität der Arbeitnehmervertretungen gewährleisten und den Amtsträger vor nachteiligen Folgen bei seiner Amtsführung während des Berufsausbildungsverhältnisses schützen BAG v. 8. 9. 2010 - 7 ABR 33/09). Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen ( § 78a Abs. 1 BetrVG). Dies gilt auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung endet (§ 78a Abs. 3 BetrVG).
Die regelmäßige Amtszeit der JAV beträgt zwei Jahre (§ 64 Abs. 2 BetrVG). Wer hat die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung wie zu organisieren? Der Betriebsrat muss mindestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung den Wahlvorstand und seine Vorsitzenden bestellen (§ 63 Abs. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, gelten die gleichen Regeln wie beim Betriebsrat. Die JAV wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt (§ 63 Abs. 1 BetrVG). Muss der Arbeitgeber Seminare für die Jugend- und Auszubildendenvertretung bezahlen? Wie beim Betriebsrat auch, müssen Sie die Kosten für notwendige Seminare der Jugend- und Auszubildendenvertretung übernehmen und in dieser Zeit auch das Entgelt fortzahlen. Haben Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung einen besonderen Kündigungsschutz? Wie Betriebsräte auch, sollen Jugend- und Auszubildendenvertreter nicht benachteiligt werden. Um sie vor Repressalien des Arbeitgebers zu schützen, sind sie gemäß § 15 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz nicht ordentlich kündbar.