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1. Miteigentumsanteil bei Immobilien Rz. 68 Wie das Grundstück unterliegt auch der Miteigentumsbruchteil an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ( § 864 Abs. 2 ZPO). Der schuldrechtliche Anspruch eines Miteigentümers an einem Grundstück auf Aufhebung der Gemeinschaft ( §§ 749, 1008 BGB) allein ist ohne den Miteigentumsanteil nicht abtretbar ( §§ 851 Abs. 1, 857 Abs. 1 ZPO) und daher auch nicht pfändbar. Zwangssicherungshypothek erklärt - Kredite.de. [61] Zur Ausübung kann dieser Anspruch jedoch dem überlassen werden ( § 857 Abs. 3 ZPO), dem auch das übertragbare künftige Recht auf den dem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil des Versteigerungserlöses abgetreten worden ist. Die Befugnis, die Aufhebung zu verlangen, kann deshalb zusammen mit dem künftigen Anspruch auf eine den Anteilen entsprechende Teilung und Auskehrung des Versteigerungserlöses gepfändet werden. [62] Drittschuldner sind die übrigen Miteigentümer. Die Pfändung des Aufhebungsanspruchs kann im Grundbuch nicht eingetragen werden.
Zwangssicherungshypothek Erklärt - Kredite.De
« Zurück zum Wiki Index Was ist eine Zwangssicherungshypothek? Die Zwangssicherungshypothek (auch Zwangshypothek) gemäß § 867 ZPO ist eine dingliche Sicherheit an einem Grundstück oder einem grundstücksgleichem Recht, zum Beispiel Wohnungseigentum (§ 1 Abs. 2 WEG), Teileigentum (§ 1 Abs. 3 WEG) oder Erbbaurechte (§ 11 ErbbauRVO). Sie ist ein Instrument des Zwangsvollstreckungsrechts und wird zur Sicherung einer vollstreckbaren Forderung auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen (§ 867 Abs. 1 ZPO). Als dingliche Sicherheit gelten für die Zwangshypothek die allgemeinen, sachenrechtlichen Vorschriften der Sicherungshypothek nach §§ 1184 bis 1186 BGB. Im Gegensatz zur Briefhypothek (Normalfall), wird für die Sicherungshypothek kein Hypothekenbrief ausgestellt. Pflichtteil: Zwangsvollstreckung in verschenktes Grundstück. Sie ist eine Buchhypothek (§ 1185 Abs. 1 BGB) und erlangt ihre Werthaltigkeit als Sicherungsinstrument nur mit Eintragung im Grundbuch. Eintragung einer Zwangshypothek Zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch ist, das neben der Voreintragung des Schuldners und einem vollstreckbaren Titel auf eine fällige Forderung, die zugrunde liegende Geldforderung mindestens 750, – Euro ohne Berücksichtigung von Zinsen betragen muss.
Pflichtteil: Zwangsvollstreckung In Verschenktes Grundstück
B. Grundsteuern, Beiträge von Wasserversorgungszweckverbänden, Schornsteinfegergebühren, Anliegerkosten, etc., laufenden und gegebenenfalls rückständigen Zinsen der bestehen bleibenden Rechte aus Abteilung III. 2. Abweichungen bei unterschiedlichen Versteigerungsarten a) Vollstreckungsversteigerung Dem klassischen Zwangsversteigerungsverfahren liegt ein sog. Gläubiger-Schuldner-Verhältnis aufgrund eines titulierten Zahlungsanspruchs zugrunde. Keine Zwangshypothek allein auf Miteigentumsanteil (nicht gebautem Garagenteileigentum) möglich | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Ausschlaggebend für Gläubiger, ein solches Verfahren zu beantragen, ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Bei der Erstellung des geringsten Gebots ist dabei stets auf die Person des rangbesten Gläubigers abzustellen, um dadurch eine Überfrachtung des geringsten Gebots und letztlich ein Misslingen der Versteigerung zu vermeiden. Der bestrangig betreibende Gläubiger bestimmt also das Verfahren! Dies drückt sich insbesondere darin aus, dass er die Erteilung des Zuschlags jederzeit ohne Zustimmung anderer Gläubiger versagen lassen kann. b) Teilungsversteigerung Bei der Teilungsversteigerung geht es darum, dass eine Grundstückseigentümergemeinschaft aufgehoben wird.
Keine Zwangshypothek Allein Auf Miteigentumsanteil (Nicht Gebautem Garagenteileigentum) Möglich | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe
Als erstes muss eine Grundstücksbezeichnung vorhanden sein. Zudem müssen alle Angaben zum Schuldner, zum Gläubiger und Angaben zu anderen Schuldnern zusammengetragen werden. Damit der Titel eingetragen werden kann, muss ein Vollstreckungstitel im Original vorhanden sein. Eine beglaubigte Kopie reicht in so einem Fall nicht aus. Die Unterlagen werden direkt nach der Eintragung ins Grundbuch wieder zurückgegeben. Danach kann der Gläubiger seine Forderungen vollständig aufstellen, um die vollends geltend zu machen. Dazu wird eine genaue Auflistung notwendig, in der aber auch alle Zahlungen enthalten sind, die der Schuldner bis zu diesem Zeitpunkt getätigt hat. Zinsen müssen nicht ausgerechnet werden. Die Kosten, die durch die Vollstreckung entstehen müssen alle genau mit Belegen nachgewiesen werden können. Verwandte Beiträge vom Wiki: « Zurück zum Wiki Index
Forderungsaufstellung [97]
[Bei mehreren Gläubigern:] Ich beantrage, die Gläubiger in Erben-, Güter-, Bruchteilsgemeinschaft (z. B. zu je 1/2 etc. ) einzutragen. Rechtsanwalt Anlagen:
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vollstreckbare Ausfertigung des o. a. Zahlungstitels mit Zustellungsnachweis an Schuldner
Forderungsaufstellung mit entsprechenden Belegen
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