Die amtierenden Personalvertretungen erhalten damit ein längstens bis zum 31. 10. Sächsisches personalvertretungsgesetz wahlordnung br. 2021 befristetes Übergangsmandat. Auf neuestem Stand erläutert der Basiskommentar die Vorschriften des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, ist eingearbeitet. Der Anhang enthält den Text der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung und weitere wichtige Rechtsvorschriften für die Arbeit der Personalvertretung. Die Autorinnen, der Autor: Susanne Gliech, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht in Jena Lore Seidel, Vizedirektorin und Richterin am Arbeitsgericht Cottbus Klaus Schwill, Assessor jur., Bereichsleiter Recht des Landesbezirks Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Weiterführende Links zu "Sächsisches Personalvertretungsgesetz"
- Sächsisches personalvertretungsgesetz wahlordnung betrvg
- Sächsisches personalvertretungsgesetz wahlordnung schwerbehindertenvertretung
Sächsisches Personalvertretungsgesetz Wahlordnung Betrvg
S. 679, 684), 13. den am 1. August 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 306, 320) und 14. den am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Artikel 7 des eingangs genannten Gesetzes. /Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SächsPersVG, SN - Sächsisches Personalvertretungsgesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
Sächsisches Personalvertretungsgesetz Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung
Sie führen bis zu diesem Termin die Geschäfte der Dienststelle weiter. Der Wahlzeitraum wird über den 31. Mai 2021 hinaus, längstens bis zum 31. Oktober 2021 verlängert, um der pandemiebedingten Verzögerung bzw. Unterbrechung des Wahlverfahrens Rechnung zu tragen. Die Wahlvorstände erhalten eine klare Rechtsgrundlage für eine pandemiebedingte Unterbrechung des Wahlverfahrens. Zur Sicherung der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen werden Beschlüsse im Umlaufverfahren sowie Personalratssitzungen mittels Videokonferenz zugelassen. Die Wahlordnung (PersVWVO) wurde dahingehend mit einem § 19a ergänzt, dass der Wahlvorstand z. Sächsisches Personalvertretungsgesetz | DGB Bezirk Sachsen. generell die Briefwahl anordnen kann. (Hier geht es zur Lesefassung)
Quelle und weiterführende Informationen:
Darauf kommt es bei der Wahl an: Tipps und Informationen
Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Konstituierung des neu gewählten Personalrats muss alles stimmen. Bildung + Beratung ist ein kompetenter und in der Praxis erprobter Partner für Personalräte und Wahlvorstände.
(1) Niemand darf die Wahl des Personalrats behindern oder in einer gegen ein Gesetz oder in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise beeinflussen, insbesondere darf kein Wahlberechtigter in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. § 48 Absatz 1 und 2 gilt für Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber entsprechend. Sächsisches personalvertretungsgesetz wahlordnung zum. (2) Die Kosten der Wahl trägt die Dienststelle. Notwendige Versäumnisse von Arbeitszeit infolge der Ausübung des Wahlrechts, der Teilnahme an der in § 21 genannten Personalversammlung oder der Betätigung im Wahlvorstand haben keine Minderung der Besoldung oder des Arbeitsentgelts zur Folge. Für die Mitglieder des Wahlvorstands gelten § 45 Absatz 1 Satz 2, § 46 Absatz 2 Satz 2 und § 47 Absatz 1 entsprechend.