Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Leistungsart der Rechtsschutzversicherung zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Rahmen der Strafverfolgung. 2. Ausprägungen: a) Allgemeiner Straf-Rechtsschutz: Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung von Straftaten, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können (z. B. Körperverletzung), solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt wird. Beim Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens erhält der Versicherungsnehmer rückwirkend Versicherungsschutz, wenn keine entsprechende Verurteilung erfolgt. Kein Rechtsschutz besteht beim Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann (z. Diebstahl, Beleidigung). Erweiterter Strafrechtsschutz - jungmediziner.de. Im Rahmen spezieller, meist zielgruppenspezifischer Deckungskonzepte ("Spezial-Straf-Rechtsschutz") wird der Leistungsumfang z. T. stark erweitert. b) Verkehrs-Straf-Rechtsschutz: Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Straftat begangen zu haben.
Was Ist Erweiterter Strafrechtsschutz Die
Wenn dem Beschultigten allerdings rechtskräftig nachgewiesen werden kann, dass er die Straftat vorsätzlich begangen hat, ist der Versicherungsschutz im erweiterten Strafrechtsschutz immer hinfällig und die bereits gezahlten Leistungen sind dem Versicherer zurückzuzahlen. Erweiterter Strafrechtsschutz - Rechtsschutz Firmenkunden | RΞVΞ24. Endet das Verfahren mit einem Strafbefehl werden die Kosten jedoch von vielen Versicherern trotzdem übernommen. Oftmals reicht schon der geringste Verdacht, eine strafbare Handlung begangen zu haben, schon werden die Strafverfolgungsbehörden aktiv. Der erweiterte Strafrechtsschutz bietet die finanziellen Mittel, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Folgende Leistungen sind im erweiterten Strafrechtsschutz versichert:
Strafrechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes Rechtsschutz
Zeugenbeistand
Beistand im Verwaltungsrecht
Auch der erweiterte Strafrechtsschutz ist kostengünstig in den Privatrechtsschutz oder Unternehmerrechtsschutz einschließbar.
Das bedeutet, der Rechtsschutz-Versicherer übernimmt die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten. Sollte allerdings eine Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat erfolgen, dann ist er nicht zur Leistung verpflichtet. Eventuell bereits gezahlte Vorschüsse sind dann zurückzuzahlen. Was ist erweiterter strafrechtsschutz die. Verkehrsrechtliche und nicht verkehrsrechtliche Vorwürfe Versicherungsschutz bei verkehrsrechtlichen Vergehen besteht, wenn der Versicherte nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird. Versicherungsschutz bei nicht verkehrsrechtlichen Vergehen besteht, wenn dem Versicherten ein Vergehen vorgeworfen wird, dass auch bei Fahrlässigkeit bestraft wird. Handelt es sich aber dabei um ein Vergehen, dass laut Strafgesetzbuch nur bei Vorsatz bestraft wird, dann besteht kein Versicherungsschutz. Hinweis Für den Straf-Rechtsschutz besteht nach Vertragsabschluss! keine! Wartezeit