Nach § 37 SGB XI sind Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtet durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und regelmäßig pflegefachliche Hilfe anzubieten. Die Vergütung dieser Beratungseinsätze war pauschal mit 23€ (Pflegegrad 1-3) und mit 33€ (bei Pflegegrad 4-5) geregelt und sorgte immer wieder für Kritik, da sich damit der Einsatz von Pflegefachkräften nicht wirtschaftlich finanzieren ließ. Das Pflegpersonalstärkungsgesetz versprach eine
Verbesserung bzw. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. eine neue Verhandlung der Vergütung: " (…) die Höhe der Vergütung für die Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst (…) vereinbaren die Pflegekassen oder deren Arbeitsgemeinschaften(…) mit dem Träger des zugelassenen Pflegedienstes (…) die Vergütung kann nach Pflegegraden gestaffelt werden. " Wir haben bundesweit recherchiert und während in einigen Bundesländern noch immer verhandelt wird, stehen die neuen Sätze in anderen Bundesländern schon fest und weisen doch sehr große Unterschiede auf: Bundesland Vergütung Erläuterung Geltungsdatum Sachsen-Anhalt 23€ & 33€ Vergütung noch immer nach den alten Sätzen Hessen 23€ & 33€ Vergütung noch immer nach den alten Sätzen Brandenburg 35€ pauschal Mecklenburg-Vorpommern 42€ Festgelegt ist eine Punktzahl von 915, die mit dem Punktwert des Pflegedienstes mutlipliziert wird.
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5 Die Höhe der Vergütung für die Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst oder durch eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft vereinbaren die Pflegekassen oder deren Arbeitsgemeinschaften in entsprechender Anwendung des § 89 Absatz 1 und 3 mit dem Träger des zugelassenen Pflegedienstes oder mit der von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachkraft unter Berücksichtigung der Empfehlungen nach Absatz 5. Beratungseinsatz vergütung 2015 cpanel. 6 Die Vergütung kann nach Pflegegraden gestaffelt werden. 7 Über die Höhe der Vergütung anerkannter Beratungsstellen und von Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften entscheiden ab dem Jahr 2020 die Landesverbände der Pflegekassen unter Zugrundelegung der im jeweiligen Land nach Satz 5 und 6 vereinbarten Vergütungssätze jeweils für die Dauer eines Jahres. 8 Die Landesverbände haben die jeweilige Festlegung der Vergütungshöhe in geeigneter Weise zu veröffentlichen. 9 Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.
Es gibt jetzt schon verschiedene Modelle, wie in den beschriebenen Beispielen deutlich gemacht. Mir wäre wichtig: a) Der Pluralismus in Deutschland führt zu verschiedenen Vereinbarungen auf Landesebenen für eine Leistung, die inhaltlich bundesweit gleich ist. Wenn es verschiedene Vereinbarungen geben soll, dann halte ich eine ähnliche und nachvollziehbare Struktur für sinnvoll. b) Neue Regelungen sollten einfach zu verwalten sein. Die bayerische Vereinbarung verlangt ein minutiöses Aufschreiben der Beratungszeit, um jeweils pro angefangene 5 Minuten die Abrechnung erstellen zu können. c) Eine Erhöhung von 23 € bzw. 33 € in Brandenburg auf 35 € für alle Pflegegrade deckt m. E. nicht die Kostensteigerungen der letzten Jahre und kann daher nicht als Verbesserung gewertet werden. d) Der Ansatz im Land NRW, über einen gleichen Faktor (1. Fassung § 37 SGB XI a.F. bis 01.01.2019 (geändert durch Artikel 11 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394). 350 Punkte) * den jeweiligen Punktwert des Trägers den Beratungseinsatz abzurechnen, ist m. ein empfehlenswertes Modell, da im Punktwert die jeweiligen Tarifkosten des Trägers mit abgebildet sind.
Kultur macht stark PLUS. Bündnisse für Bildung: Sachbericht zum Verwendungsnachweis: Vorhabenbezeichnung: MIT_KUNST: Laufzeit des Vorhabens: 15. 08. 2016-31. 03. 2018, Berichtszeitraum: 15. 2018 / Zuwendungsempfänger: Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V.
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Other Title:
MIT_KUNST
Publication:
Berlin: [Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. Kultur macht stark plus one. V. ]; 2018
Other Editions:
Erscheint auch als Druck-Ausgabe: Kultur macht stark PLUS. Bündnisse für Bildung
Media Type:
eBook
Links:
Volltext [kostenfrei]
Keywords:
Forschungsbericht
Flüchtling
Erwachsener, 18-25 Jahre
Kulturarbeit
Kunst
BKL:
79. 60 / Bildungsarbeit: Allgemeines
20. 31 / Bildende Künstler
Notes:
Förderkennzeichen BMBF 01WQ16110
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Regional Holdings:
TIB – German National Library of Science and Technology
Language:
German
Physical Description:
1 Online-Ressource (9 Seiten, 182, 45 KB)
doi:
10.
Kultur Macht Stark Login Kumasta
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Kultur Macht Stark Plus 2
Sie können sowohl an den gesamten Veranstaltungen teilnehmen als auch nur einzelne Vorträge verfolgen. Es gibt die Möglichkeit, sich jederzeit ein- und auszuloggen. Folgende Programmpartner erwarten Sie am Dienstag, den 23. November (10:00–14:00 Uhr):
• 09:50 Uhr: Technisches Onboarding
• 10:00 Uhr: Start der Veranstaltung: Begrüßung und Einführung
• 10:20 Uhr: Deutscher Museumsbund e. V. ( Museum macht stark)
• 10:40 Uhr: Paritätisches Bildungswerk e. ( JEP – jung, engagiert, phantasiebegabt)
• 11:00 Uhr: Bundesverband Popularmusik e. ( POP TO GO – unterwegs im Leben)
• 11:20 Uhr: Bundesmusikverband Chor und Orchester e. ( Musik für alle! Kultur macht stark plus finir. ) • 11:40 Uhr: Stiftung Digitale Chancen ( Kultur trifft Digital)
• 12:00 Uhr: Tafel Deutschland e. ( Tafel macht Kultur)
• 12:20 Uhr: Stiftung Lesen ( Mit Freu(n)den lesen)
• 12:40 Uhr: Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e. V.
( InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterkultur)
• 13:00 Uhr: Deutsches Kinderhilfswerk e. ( It's Your Party-cipation)
• 13:20 Uhr: Aktion Tanz e.
So lautete der Titel des äußerst interessanten Workshops der Evangelischen Landjugendakademie (LJA) Altenkirchen. Christoph Diefenbach, hauptamtlicher Bildungsreferent der LJA, hatte mit seiner Idee, einen Trommel-Workshop mit jungen Flüchtlingen auszurichten, genau das Richtige getroffen. Denn angesprochen werden sollten Flüchtlinge im Alter zwischen 18 und 26 Jahren, die bisher noch an keiner staatlich geförderten Integrationsmaßnahmen teilnahmen. Eine Woche lang, vom 31. 10. bis zum 04. 11. Dazuzugehören – die KulturMacher. 2016 konnten 13 junge Asylsuchende, die aus ihren Heimatländern Somalia, Eritrea und Afghanistan flüchteten, in der Landjugendakademie werken, musizieren, singen, wohnen und essen. Ihre jetzigen zugewiesenen Wohnorte sind Altenkirchen, Breitscheid, Hemmelzen und Herdorf. Herr Diefenbach bereitete den Workshop inhaltlich vor und beschaffte die Materialien und das entsprechende Werkzeug zum Bau der Cajons (Holzkistentrommel, zählt zu den perkussiven Musikinstrumenten). Jeder Teilnehmer konnte eine eigene Cajon unter seiner Anleitung sowie des ehrenamtlichen Betreuers Günter Brandenburger bauen und malerisch gestalten.