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In ortsbeweglichen Behältern für Gefahrstoffe werden Gefahrstoffe transportiert und gelagert. Die Verpackung, in diesem Fall der ortsbewegliche Behälter, ist die primäre Schutzmaßnahme bei der Lagerung von Gefahrstoffen. Der Behälter muss so beschaffen sein, dass vom Inhalt nichts ungewollt nach außen gelangen kann. Daher sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sicherheitstechnische Maßnahmen einzuhalten, u. a. :
Lagerbehälter müssen korrekt gekennzeichnet sein, d. TRGS 509 und 510 geändert. h. genaue Angabe des Herstellernamens, Mengenangabe etc.
Gefahrstoffe sollen möglichst in Originalbehältern gelagert werden. Die Behälter müssen widerstandsfähig gegen mechanische Einflüsse sein (Stöße, Handhabungs- oder Stapelbelastungen, Vibration). Die Behälter müssen widerstandsfähig gegen thermische- und Witterungseinflüsse sein (Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- oder Druckänderung, Lichteinwirkung). Die Lagertemperatur in Lagerräumlichkeiten muss jederzeit so tief sein, dass es nicht zur Gefährdung durch Druckaufbau in Lagerbehältern kommen kann.
Lagerung Von Gefahrstoffen: Neue Trgs 509 | Arbeitsschutz | Haufe
Die entsprechenden Schutzmaßnahmen sind in Anlage 4 beschrieben. " In Anlage 1 Abschnitt 6 werden die Abbildungen A1-6 und A1-7 wie nachstehend berichtigt
In Anlage 2 Abschnitt 1. 2. 2 Absatz 7 Satz 1 wird "Nummer 12 Absatz 2" durch "Anlage 1 Nummer 1. 1. 2 Absatz 2" ersetzt. In Anlage 2 Abschnitt 9 wird Absatz 3 wie folgt gefasst: "(3) Das Innere von geschlossenen Rückhalteeinrichtungen (z. B. Behälter) einschließlich Zulauf- und Lüftungsleitung ist Zone 0. Abweichend von Satz 1 ist das Innere von geschlossenen Rückhalteeinrichtungen mit mindestens 2-fachem Luftwechsel Zone 1. Die unmittelbare Umgebung der Mündung einer Lüftungsleitung einer geschlossenen Rückhalteeinrichtung ist Zone 1. " In Anlage 3 Abschnitt 4 Absatz 1 Nummer 5 wird "Nummer 5. Lagerung von Gefahrstoffen: neue TRGS 509 | Arbeitsschutz | Haufe. 4" durch "Nummer 5. 3" ersetzt. Es wird folgende neue Anlage 4 angefügt: "Anlage 4 zu TRGS 509Abfüllen von Natriumhypochlorit- und Natriumchloritlösungen
Anwendungsbereich(1)Die in dieser Anlage beschriebenen Maßnahmen sind anzuwenden beim Abfüllen von
Natriumhypochloritlösungen (≥ 5% aktives Chlor, entsprechend ≥ 5, 25% Natriumhy-pochlorit) (handelsübliche Bezeichnungen auch: Natronbleichlauge, Chlorbleichlauge, Bleichlauge, Javelwasser) und triumchloritlösungen (≥ 12% Natriumchlorit).
Trgs 509 Und 510 Geändert
Bei der Lagerung darüberhinausgehender Mengen müssen weitere Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden. (2) Werden entzündbare Feststoffe oder Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern gemeinsam mit Behältern oder Tanks in einem Raum gelagert, so gilt folgende Vorgehensweise zur Festlegung der baulichen Anforderungen: 1. Ermittlung der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer des Lagerraums für die in den ortsbeweglichen Behältern gelagerten entzündbaren Flüssigkeiten nach TRGS 510. 2. Ermittlung der Gesamtmasse des Behälterinhalts bzw. des Gesamtvolumens der in Tanks und in ortsbeweglichen Behältern gelagerten entzündbaren Feststoffe oder Flüssigkeiten und daraus folgende Ermittlung der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer des Lagerraums nach dieser TRGS. Die Feuerwiderstandsdauer des Lagerraums muss der jeweils höheren Schutzklasse entsprechen.
Als technische Maßnahme ist dann ein unverwechselbarer Anschluss erforderlich, wie z. Linksgewinde der Anschlussstutzen oder codierte Anschlüsse. Ergänzend ist eine organisatorische Maßnahme erforderlich, wie z. Identitätsprüfung im Labor oder Betrieb oder das Vier-Augen-Prinzip beim Anschließen der Füllleitung durch Fahrzeugführer und Betriebspersonal. (4) Transporttanks (Tankfahrzeuge, Aufsetztanks, Tankcontainer und Kesselwagen) einschließlich der für die Befüllung verwendeten Pumpen sollen nach Möglichkeit nur für Natriumhypochloritlösung oder Natriumchloritlösung verwendet werden. Die Befüll- und Entleerungsanschlüsse haben in diesem Fall über ein Linksgewinde zu verfügen. (5) Sofern eine ausschließliche Verwendung von Transporttanks für Natriumhypochloritlösung oder Natriumchloritlösung nicht möglich oder schwierig zu realisieren ist, müssen vor der Befüllung
Tank und Pumpe gereinigt und diese Reinigung dokumentiert werden und2. an den Befüll- und Entleerungsanschlüssen Adapter mit Linksgewinde angebracht werden.