Nach §1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes kann volljährigen Jugendlichen oder Erwachsenen die Aufsichtspflicht für einen minderjährigen Jugendlichen übertragen werden. Für die Jugendlichen bedeutet das, dass Sie länger an einer Veranstaltung teilnehmen oder sich länger am Abend in einer Kneipe oder in einem Club aufhalten dürfen, als es Ihnen der Gesetzgeber ohne den sogenannten Aufsichts-Übertragungs-Zettel erlaubt. Mit Aufsichts-Übertragungs-Zettel steht auch dem nächtlichen KInobesuch nichts mehr im Wege.
Erklärung zur übertragung der aufsichtspflicht im. Dafür benötigen Sie einen Aufsichts-Übertragungs-Zettel
Der Aufsichts-Übertragungs-Zettel dient in erster Linie dazu, noch nicht volljährigen Jugendlichen eine längere Teilnahme an Abend- bzw. Nachtveranstaltungen zu ermöglichen, als es ohne Aufsichtsperson durch das Jugendschutzgesetz erlaubt ist. Ein Aufsichts-Übertragungs-Zettel ist sinnvoll, wenn Sie noch nicht volljährig sind und z. B. einen Kinofilm sehen möchten, der über 24 Uhr hinausgeht. In diesem Fall benötigen Sie einen solchen Zettel, den Ihnen Ihre Eltern bzw. Ihre Erziehungsberechtigten ausfüllen und mit dem sie einer volljährigen Person, die Sie begleitet, die Aufsicht übertragen.