Zusammenfassung Nach § 116 Abs. 1 SGB X geht ein auf gesetzlichen Vorschriften beruhender Schadensersatzanspruch des in der Sozialversicherung Versicherten auf den je nach Art des Versicherungsfalls zuständigen Sozialversicherungsträger (SVT), die Bundesagentur für Arbeit oder den Sozialhilfeträger i. S. d. Weitere elementargefahren teil a 5 ziff 3 2. SGB XII über, soweit besagte Institutionen auf Grund des Schadenereignisses Leistungen zu erbringen haben, die der Beseitigung eines Schadens gleicher Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz beziehen. Authors Stefan Möhlenkamp Copyright information © 2021 Springer-Verlag GmbH Deutschland About this chapter Cite this chapter Möhlenkamp, S. (2021). Weitere Elementargefahren. In: Regressansprüche der Sozialversicherungsträger. VVW, Karlsruhe. Download citation DOI: Published: 10 February 2022
Publisher Name: VVW, Karlsruhe
Online ISBN: 978-3-96329-361-0
Weitere Elementargefahren Teil A 5 Ziff 3 2
Bei derartigen Schäden handelt es sich um typische Betriebsrisiken, die vom Leitungswasserversicherer nicht gedeckt werden sollen. [36] Rz. 52 Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch werden gem. A § 3 Ziff. 4 a ff VGB 2010 (§ 9 Nr. Weitere elementargefahren teil a 5 ziff 3 liga. 4 d VGB 88) vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ausgeschlossen ist jede Form der Bewegung größerer Teile von Grund und Boden innerhalb wie außerhalb des Versicherungsortes und des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt. Für das Eingreifen des Ausschlusstatbestandes ist es erforderlich, dass ganze Teilflächen gleichzeitig in Bewegung geraten. [37] Wegen der Begriffe "Erdsenkung" und "Erdrutsch" wird auf die Ausführungen zu den Deckungserweiterungen in der Wohngebäudeversicherung ( siehe Rn 90) verwiesen. 53 Letztlich werden durch A § 3 Ziff. 4 a cc VGB 2010 (§ 9 Nr. 4 d VGB 88) Schäden in Form von Schwammbildung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Der Leistungsausschluss gilt dabei auch für Schwammbefall als Folge eines versicherten Leitungswasseraustritts.
In Schadensberichten wird dabei sehr häufig Bezug zum Klimawandel hergestellt, der nach Aussage der Versicherungswirtschaft immer präsenter wird und allein deshalb eine Elementarschadenversicherung notwendig macht. Selbstredend steht hier auch ein wirtschaftliches Interesse. § 4 Wohngebäudeversicherung / V. Deckungserweiterungen | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Die Schadenssumme pro Bestandsvertrag wird sehr viel weniger laut publiziert als die Gesamtschadenssumme, die schon allein aufgrund der höheren Neubaupreise in regelmäßigen Abständen Rekordwerte erreichen muss. Kosten einer Elementarschadenversicherung
Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2011 zahlreiche Tarife des deutschen Marktes unter die Lupe genommen und die Kosten einer Elementarschadenversicherung für ein Modellhaus ermittelt. Die jährlichen zusätzlichen Kosten summierten sich abhängig von Anbieter und Tarif auf ca. 50 bis hin zu einigen hundert Euro. Die Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass ein Tarifwechsel bis zu 500 Euro im Jahr sparen könne – ein höherer Beitrag ist nicht zwingend gleichbedeutend mit einem besseren Versicherungsschutz.