Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht wie oftmals vermutet nur für einen Teil je Einrichtung. Dies wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert. Unser Kurssystem "exakt" findet speziell nur für Sie statt. Die Themeninhalte und Schwerpunkte legen wir individuell mit Ihnen gemeinsam im Vorfeld fest. Der Lehrgang findet gerne bei Ihnen vor Ort statt, um auch mit vorhandenem Equipment in gewohnter Umgebung in aller Ruhe trainieren zu können.
- Fortbildungspflicht für pflegefachkräfte gemäß 132 sgb v.i.p
- Fortbildungspflicht für pflegefachkräfte gemäß 132 sgb v.1
- Fortbildungspflicht für pflegefachkräfte gemäß 132 sgb v e r
- Fortbildungspflicht für pflegefachkräfte gemäß 132 sgb v e
Fortbildungspflicht Für Pflegefachkräfte Gemäß 132 Sgb V.I.P
Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens acht Fortbildungs- stunden müssen Pflegefachkräfte im Jahr absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V.
MDK fordert regelmäßige Erste-Hilfe-Schulung
Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Mit unserer Erste-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe schulen und gleichzeitig qualifiziert fortbilden. Kosten:
Bis 10 Teilnehmer pauschal 350, 00 Euro, für jeden weiteren Teilnehmer 35, 00 €
Fortbildungspflicht Für Pflegefachkräfte Gemäß 132 Sgb V.1
Fachbereich Pflege Der Fachbereich Pflege bietet fachpraktische Kurse zu verschiedenen pflegerisch-medizinischen Themen an. Im September 2021 wurde das IPGM von der Registrierungsstelle "Registrierung beruflich Pflegender (RbP)" erfolgreich akkreditiert (Identnummer 20210904). Das bedeutet, dass unser Kursangebot für Mitarbeiter und Führungskräfte im medizinisch-pflegerischen Bereich geprüft ist und höchsten Qualitätsansprüchen (Inhalt, Didaktik, Dozenten) gerecht wird. Wir sind zur Vergabe von Fortbildungspunkten für beruflich Pflegende bei nahezu jeder pflegerischen und/oder medizinischen Fort- und Weiterbildungsveranstaltung berechtigt, unabhängig davon, ob die Kurse hausintern oder beim Kunden als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte.
Fortbildungspflicht Für Pflegefachkräfte Gemäß 132 Sgb V E R
Gemäß der Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V gilt diese Vorgabe für alle Pflegekräfte. Rettungsanker ist gern Ihr Ansprechpartner im Bereich der MDK-Schulung.
Wir sind durch die Qualitätssicherungsstelle der gewerblichen Berufsgenossenschaften und durch Unfallkassen ermächtigte Ausbildungsstelle für die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern sind. Registriernummer durch die Qualitätssicherungsstelle der VBG: 8. 1572
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zahlt nicht für Kurse, die zur beruflichen Qualifikation benötigt werden. Dieses Training wird daher nicht durch Ihre BGW bezahlt. Mögliche Inhalt
Reanimation (alleine und im Team)
Atemwegssicherung (mit und ohne Hilfsmittel)
Intubationstrainer
Internistische Notfälle
Blutungen und Wunden
Krankheitsbilder
Frakturen
Auffinden von Personen, Feststellung Kreislaufstillstand
Umgang mit der Notfallausrüstung
Umgang mit dem Automatisierten Externen Defibrillator (AED)
Praktische Fallbeispiele
Fortbildungspflicht Für Pflegefachkräfte Gemäß 132 Sgb V E
Fortbildung für Betreuungskräfte nach §43b, §53c und §45 SGB XI
Gemäß § 43B, §53c und §45 SGBXI sind Kräfte, die in der Betreuung arbeiten, verpflichtet jährlich an einer 16- stündigen Fortbildung teilzunehmen. Die BIS- Bildung führt diese Fortbildungen nach Vereinbarung durch. Die Themen werden individuell abgestimmt und orientieren sich an Ihre berufliche Praxis. Die Inhalte werden anwendungsorientiert und praxisnah vermittelt. Alle Kurse können auch ab einer Mindestteilnehmerzahl als "Inhouse-Kurs" an einem Ort Ihrer Wahl durchgeführt werden. Themenauswahl (Beispiele)
Inhalt Gebühr Dauer Termin Begleitung im Sterbeprozess aus Sichtweise des Sozialdienstes/ Basale Stimulation bei eingeschränkter Wahrnehmung in der letzten Lebensphase 150 € / Person 16 UE nach Vereinbarung Biographie-Arbeit, Rollenverständnis, Milieu-Gestaltung 150 € / Peron 16 UE nach Vereinbarung Auffrischung Rund um die Themen Demenz, Ernährung, Betreuung und der Ersten Hilfe Maßnahmen speziell für den alten Menschen.
Hierbei können wir individuell auf Ihre Terminwünsche eingehen. Für (Arzt-/Zahnarzt-) Praxen &
individuelles Notfalltraining Die Schulung findet in Ihren Praxisräumen statt und wird auf das Praxisteam und dessen Bedürfnisse angepasst, ganz auf die individuelle Situation vor Ort und Ihren Wünschen. Der Schulungsschwerpunkt liegt auf dem Teamtraining in Notfallsituationen. Durch Optimierung und Verbesserung der Abläufe sollen Ausnahmesituationen im Praxisteam besser beherrscht und damit die Patientensicherheit erhöht werden. Die QM-Richtlinie des GBA fordert die regelmäßige Fortbildung der Arztpraxis in Notfallmaßnahmen. Die Bundesärztekammer empfiehlt die mindestens jährliche theoretische und praktische Auffrischung der Reanimationskenntnisse.
Dann nutzen Sie den Kompetenztrainer für die Pflegeausbildung. Die Sammlung unterstützt zeitsparend und hilfreich Auszubildende beim selbstständigen Erarbeiten praktisch gestellter Aufgaben und Praxisanleiter:innen bei der arbeitsorientierten Vermittlung von Lerninhalten. Die Aufgabensammlung vermittelt elementares Basiswissen und dient dem Theorie-Praxistransfer. Sie deckt die fünf Kompetenzbereiche aus dem Rahmenausbildungsplan nach PflAPrV ab: Den Orientierungseinsatz, alle Pflichteinsätze des ersten Ausbildungsdrittels und den Einsatz in der Pädiatrie. Das könnte Sie auch interessieren! 23. Feb 2022 | Management
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