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Aufgrund der Coronakrise sind schlechte Nachrichten derzeit allgegenwärtig. Anleger der FLEX Fonds können sich hingegen über eine positive Meldung freuen: Das Emissionshaus tätigt Ausschüttungen für zwei Fonds. Anleger des "Anspar FLEX Fonds 1" und des "Private FLEX Fonds 2" erhalten insgesamt 34, 5 Mio. Euro. Mit 21 Mio. Euro entfällt der größte Teil der Ausschüttungen auf den "Private FLEX Fonds 2". Mit der Fondsauflösung folgten die Anleger der Empfehlung des Fondsgeschäftsführers. Mit den Auszahlungen, die deutlich vor dem geplanten Laufzeitende der Fonds liegen, kommt FLEX Fonds der geplanten Auflösung der Altfonds einen weiteren Schritt näher. Zudem konnten mit dem Verkauf die Erwartungen erfüllt und die an den Fonds angebundenen Objekte mit teils sattem Gewinn verkauft werden. "In der aktuellen Marktsituation war die Zeit reif für eine Gewinnmitnahme und den Verkauf einiger Vermögensanlagen", erklärt Gerald Feig, seit 31 Jahren Geschäftsführer des Fondshauses.
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Geschlossener Fonds mit Schwerpunkt Immobilien Der Private FLEX Fonds 1 wendet sich an Anleger ab mittlerem Einkommen und Vermögen. Die drei Beteiligungsvarianten ab einer Mindestanlage von EUR 20. 000 unterscheiden sich – im Vergleich zum Schwesterkonzept Anspar FLEX Fonds – vor allem in der Flexibilität der unterschiedlichen Ausschüttungsvarianten. So kann der Anleger zwischen einer festen Jahresausschüttung, einer festen monatlichen Ausschüttung und einer schwankenden, also ergebnisabhängigen Ausschüttung (Cashflow) frei wählen. Der Private FLEX Fonds 1 wurde zum 31. Dezember 2009 mit 1. 746 Anlegern und einem Gesamtvolumen von 68 Millionen Euro geschlossen.
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D er Beat setzt ein und die jungen Leute, die um die freie Fläche auf dem Goetheplatz in der Frankfurter Innenstadt einen Kreis gebildet haben, beginnen zu jubeln und zu klatschen. Im gleichen Moment stürmen etwa zehn von ihnen auf die Tanzfläche und legen eine lässig, aber kompliziert aussehende Choreografie hin. Die Tänzer, meist junge Frauen im Teenager-Alter oder in ihren frühen Zwanzigern, teilweise mit bunt gefärbten Haaren und in auffälligen Outfits, springen in die Luft, landen in der Hocke und bewegen synchron die Hüfte von links nach rechts. Nach kurzer Zeit ist der Refrain vorüber, die Tanzfläche leert sich wieder. Dann geht der nächste Song los, eine andere Gruppe löst sich aus dem Kreis der Zuschauer und springt in den Kreis. Melissa Ndugwa ist bei fast jeder Choreografie dabei. Seit etwa fünf Jahren organisiert die Einundzwanzigjährige den sogenannten K-Pop Random Dance in Frankfurt und gibt außerdem Tanzworkshops, in denen die Leute die Choreografien für die öffentlichen Tanztreffen in der Frankfurter Innenstadt lernen können.
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Die Kurzinformationen zu den Kapitalanlagen sind keine Verkaufsprospekte, sondern dienen ausschließlich der Beschreibung ausgewählter Aspekte der Beteiligungskonzepte. Eine Anlageentscheidung kann auf Basis dieser Information nicht begründet werden. Für die Zeichnung sind ausschließlich die jeweiligen Verkaufsprospekte inklusive etwaiger Nachträge mit den dort fixierten Inhalten, insbesondere der Struktur und den Risiken maßgeblich. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind absolut unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Es wird keine Haftung für die Inhalte, welche sich aus den Verkaufsprospekten bzw. Risiken, die sich aus dem Erwerb des Beteiligungskonzepts ergeben, übernommen. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.
Eine fondsgebundene Versicherung zu kündigen, sollte gut überlegt sein. Denken Sie an die Kündigungsfrist: Im Normalfall ist eine Frist von vier bis zwölf Wochen für eine Kündigung zu berücksichtigen. Solch eine Kündigungsfrist kann allerdings – je nach den gegebenen vertraglich vereinbarten Konditionen – variieren. Schauen Sie also besser noch einmal genau in Ihrem Rentenversicherungsvertrag nach, damit Sie die Frist nicht verpassen und somit fristgerecht kündigen können. Rechnen Sie mit finanziellen Verlusten: Kündigen Sie nach einer relativ kurzen Vertragslaufzeit, wirkt sich das sehr stark auf die Geldsumme aus, die Sie zurückbezahlt bekommen. Unter Umständen kann es sogar dazu kommen, dass Sie überhaupt keine Versicherungssumme ausgezahlt bekommen. Daher ist es ratsam, sich vor der Vertragsunterzeichnung unterschiedliche Angebote einzuholen und zu vergleichen, welche Bedingungen vorliegen, wenn es zu einer Kündigung kommt. Eine fondsgebundene Rentenversicherung sollten Sie erst nach einigen Jahren Laufzeit kündigen: Ist es Ihnen möglich, die Rentenversicherung nicht gleich zu beenden, sondern zumindest noch eine Weile zu warten, können die Konditionen schon besser aussehen.