Der Fachbereich Erste Hilfe hat am 20. 04. 2016 die Aktualisierung der DGUV Grundsätze 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" und 304-002 "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" beschlossen. Die Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer umfassen weiterhin neun Unterrichtseinheiten. In erster Linie wurden die Grundsätze redaktionell überarbeitet. Darüber hinaus entfällt bei den Erste-Hilfe-Kursen für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder die Unterscheidung in Aus- und Fortbildung. Künftig wird nur noch die Kursform "Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" geregelt. EFKffT: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - WEKA. Eine Auffrischung der Kenntnisse in Zeitabständen von zwei Jahren ist natürlich auch für Teilnehmer an diesen Schulungen notwendig. Ferner entfällt das Thema "Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Säuglingen" bei den obligatorischen Themen und wird in die Liste der optionalen Themen aufgenommen (Anhang 6 des DGUV Grundsatzes 304-001).
Dguv Grundsatz 303 001 W
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Dguv Grundsatz 303 001 Free
Die Ausbildung muss durch fachlich qualifizierte Personen (z. Meister in einem elektrotechnischen Beruf) durchgeführt werden. Einschlägige Erfahrung in der Berufsausbildung ist wünschenswert. 3 Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Rahmen des Handwerks
3. Dguv grundsatz 303 001 free. 1 Grundausbildung
Die Grundausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Ausbildungsdauer muss mindestens 80 Stunden betragen. Im theoretischen Teil müssen die im Ausbildungsplan gemäß Beispiel nach Anhang 1 enthaltenen Lehrinhalte vermittelt werden. Im praktischen Teil müssen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umgesetzt und angewandt werden. 3. 2 Betriebliche Fachausbildung
Soweit in der Grundausbildung betriebsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten nicht vermittelt werden können, ist die Grundausbildung durch eine betriebliche Fachausbildung zu ergänzen. In der betrieblichen Fachausbildung müssen Kenntnisse erworben und Fertigkeiten trainiert werden, die, in Ergänzung zur Grundausbildung, für die Ausführung der festgelegten Tätigkeiten notwendig sind.
Dguv Grundsatz 304-001
22. 06. 2020
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) arbeitet grundsätzlich nur in einem eng eingegrenzten Tätigkeitsfeld. Für dieses müssen jeweils zwingend vorliegen: eine schriftliche Bestellung, eine Arbeitsanweisung und eine entsprechende Ausbildung. © Nortonrsx/iStock/Getty Images
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist, wer aufgrund seiner
fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Dguv grundsatz 303 001 w. Eigene Fachverantwortung der EFKffT
Die EFKffT darf die eigene Fachverantwortung nur für festgelegte Tätigkeiten ausführen, für die die Ausbildung nachgewiesen ist. Überprüfung durch Unternehmer oder verantwortliche Elektrofachkraft
Die EFKffT unterliegt innerhalb eines Unternehmens der Fachverantwortung der verantwortlichen Elektrofachkraft. Außerhalb des Verantwortungsbereichs des Unternehmens darf die EFKffT nicht tätig werden.
In beiden Fällen werden diese Arbeiten zunehmend von "Nichtelektrikern" durchgeführt. In der vorstehend genannten Unfallverhütungsvorschrift wird gefordert, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Umwelt-online-Demo: BGG 944 / DGUV Grundsatz 303-001 - Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlage und Betriebsmittel (BGV A3, VBG 4) (1). Deshalb ist eine ausreichende Ausbildung der Personen erforderlich, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen sollen. Um diesen Bedürfnissen sowohl im Handwerk als auch in der Industrie und sonstigen gewerblichen Bereichen Rechnung zu tragen, wurde in die Durchführungsanweisungen zu § 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3, bisherige VBG 4) der Begriff "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" aufgenommen. 1 Begriffe
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.