Betreuungsform
Ambulant Betreutes Wohnen wird durch unsere Regionalbüros Rheinland in Düren sowie Rhein-Ruhr in Duisburg angeboten. Mit diesem Angebot richtet sich Wellenbrecher e. V. an volljährige Menschen mit seelischer und/oder geistiger Behinderung, Sehbehinderung/Blindheit bzw. Suchterkrankung. Gesetzliche Grundlagen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das SGB IX in Verbindung mit dem SGB XII. Ziel des Ambulant Betreuten Wohnens ist es, den Klient:innen eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Wohnung und im sozialen Umfeld zu eröffnen und zu erhalten. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wird gefördert und bewahrt. Das Ambulant Betreute Wohnen wird vor allem aufsuchend in der Wohnung der Klient:innen und in deren direktem sozialen Umfeld durchgeführt. Die Betreuung erfolgt regelmäßig und gleichbleibend durch eine:n Bezugsbetreuer:in. In intensiver Zusammenarbeit verfolgen die Betreuer:innen und Betreuten die in der Bedarfsermittlung vereinbarten Ziele. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die
selbständige Organisation eines geregelten Wohn- und Arbeitsalltags
Unterstützung bei der Erledigung finanzieller Angelegenheiten
Herstellung von Kontakten im sozialen Lebensumfeld
Verfolgung einer möglichst eigenverantwortlichen Gesundheitsvor- und -fürsorge
Erarbeitung von Möglichkeiten der selbständigen Freizeitgestaltung
Außerdem bieten die Betreuer:innen Unterstützung zur Bewältigung von akuten Problemen oder kritischen Phasen an.
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:0 21 61 / 5 76 69 0 E-mail: bbloschak(at)
Ambulant Betreutes Wohnen für Frauen:
Mascha Theißen Annette Hermenau Oskar-Kühlen-Str. 14 41061 Mönchengladbach Tel. :0 21 61 / 20 70 46 E-Mail: mtheissen(at) ahermenau(at)
Wir erwarten von unseren Mietern, dass sie
sich selbständig versorgen können
ihren Wohnraum und die Gemeinschaftsräume sauber halten
den Betreuungsvertrag und die Hausordnung anerkennen
sich in die Hausgemeinschaft einfügen
Hier finden Sie weitere Informationen über unsere Arbeit und wie wir Ihnen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe helfen können:
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Bedarfsermittlung
Wir unterstützen unsere Klient:innen bei der Erstellung des individuellen BE darfsermittlungs I nstrumentes (BEI_NRW). In diesem Dokument werden alle notwendigen Bedarfe aufgenommen. Hier werden unter anderem Ziele und Maßnahmen formuliert, die durch die zukünftige Zusammenarbeit innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraums erreicht werden sollen. Aus den formulierten Zielen und Maßnahmen ergibt sich der individuell benötigte Stundenumfang pro Woche. Das BEI_NRW als Grundlage für die Zusammenarbeit ist für den Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Leistungsträger eine Voraussetzung für die Übernahme der Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens. Selbstverständlich arbeiten wir eng mit den gesetzlichen Betreuer:innen unserer Klient:innen zusammen. Merkmale
Zielgruppe: Erwachsene mit geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung, Menschen mit einer Suchterkrankung sowie Menschen mit einer Erblindung und Sehbehinderung Geschlecht: männlich, weiblich, divers Gesetzl. Ambulant betreutes wohnen gesetzliche grundlage in germany. Rahmen: §§ 99, 113 Abs. 2 Nr. 2 i. m. § 78 SGB IX, § 53 SGB XII in der Fassung bis 31.
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Die Grundlage unserer Arbeit
Die Aufgabe des Ambulant Betreuten Wohnens ist es, Menschen mit Behinderung darin zu unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und an der Gesellschaft und dem öffentlichen Leben teilhaben zu können. Das Wohnen in der eigenen Wohnung ist dabei ein zentraler Bestandteil und bildet die Basis für Teilhabe und Inklusion. Ambulant betreutes wohnen gesetzliche grundlage in english. Unsere pädagogische Arbeit ist durch die christliche Grundhaltung geprägt, personenzentriert und orientiert sich beim Erschließen von Hilfen am Sozialraum jedes Einzelnen. Das heißt, unsere Klienten werden in ihrer Individualität und unter Berücksichtigung ihrer Biografie angenommen und wertgeschätzt und in ihrem Selbstmanagement gestärkt. Unterstützung wird dort angeboten, wo sie benötigt wird, wobei vor allem Hilfen und Ressourcen im direkten Umfeld genutzt werden. Es werden die gemeinsam formulierten Ziele unserer Klienten angestrebt und das übergreifende Ziel, dass alle Menschen – egal ob mit oder ohne Behinderung – ein "normales" und selbstbestimmtes Leben führen können, verfolgt.
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30. 06. 2016 – B 8 SO 7/15 R – für mehr Klarheit gesorgt, was denn das Ziel des Betreuten Wohnens ist. Ambulant Betreutes Wohnen §§ 67 ff SGB XII. Die Leistung diene der Verselbstständigung der Lebensführung des behinderten Menschen in seinem eigenen Wohn- und Lebensumfeld. Die Leistungen können daher nicht auf unmittelbar wohnungsbezogene Hilfen, zum Beispiel die Hilfe zum Sauberhalten der Wohnung, beschränkt werden. Der behinderte Mensch solle vielmehr dazu befähigt werden, alle wichtigen Alltagsverrichtungen in seinem Wohn- und Lebensbereich möglichst selbstständig vorzunehmen. Es sei erforderlich, dass durch die geleistete Hilfe das selbstständige Leben und Wohnen ermöglicht werden soll, in dem zum Beispiel einer Isolation bzw. Verwahrlosung entgegengewirkt werde, damit der behinderte Mensch durch den Verbleib in der eigenen Wohnung einen Freiraum für die individuelle Gestaltung seiner Lebensführung erhält. Durch diese Feststellung wird die häufig vorgetragene Ansicht des Leistungsträgers widerlegt, dass die Leistungen des Betreuten Wohnens lediglich auf den Wohnbereich begrenzt sein sollen.
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Durch die unmittelbare Nähe zu Polen bietet unsere Region hervorragende Bedingungen für die Entwicklung von Handel, Industrie und Gewerbe im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung in Richtung Osten. Für Unternehmensgründungen stehen in unserer Gemeinde erschlossene Gewerbegebiete zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Boxberg. Ich hoffe, Sie ein wenig neugierig gemacht zu haben und Sie entscheiden sich, unsere schöne Gegend einmal zu besuchen oder sich sogar hier niederzulassen. Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen kleinen Überblick geben und Sie ein wenig auf unser Boxberg/O. einstimmen. Achim Junker
Bürgermeister