Besitzen Sie ein Niessing Schmuckstück, an dem Sie sich satt gesehen haben? Oder haben Sie eine schöne Kette der bekannten Marke geschenkt bekommen, obwohl Ihr Herz für ein anderes Stück schlägt? Möchten Sie nach einer Trennung Ihren Verlobungs- oder Trauring verkaufen? Vielleicht haben Sie auch Niessing Schmuck geerbt, den Sie aus emotionalen oder Stilgründen nicht tragen möchten. Warum auch immer Sie sich von Ihrem Niessing Stück trennen möchten – Schmuck ist eine Vertrauenssache. Setzen Sie daher bei Ihrem Schmuckverkauf auf einen seriösen und kompetenten Experten wie Maisenbacher. Denn mit unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass es nicht immer leichtfällt, sich von Schmuck zu trennen. Besonders wenn es um eine emotionale Verbundenheit wie bei einem Trauring oder einem Erbstück geht. Daher stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter/innen beim Verkauf Ihres Niessing Schmucks empathisch und kompetent zur Seite. Niessing schmuck gebrauchte. Ihr Niessing Schmuck ist bei uns in den besten Händen
Beim Verkauf von Schmuck ist es wichtig, dass Sie dem Händler vertrauen können.
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Niessing Schmuck Gebrauchtwagen
NIESSING ARTIST OHRSCHMUCK BESEELT VON ANMUT UND ARTISTISCHER KUNST Gekonnt jongliert Niessing Artist Ohrschmuck mit feinen Brillantpunkten, mit Farben und Formen. Die Niessing Schnur zieht filigrane Linien und Kreise, die sich immer wieder neu überlagern und kombinieren lassen: mal minimalistisch, mal gradlinig – mal elegant und mal verspielt. Niessing Schmuck – Designikonen für Persönlichkeiten. Die Brillanten tanzen beinahe schwerelos am Ohr, tauchen auf und ab, sind mal darauf, mal darunter. Ohne Netz und doppelten Boden, wagemutig und frei. Lassen Sie sich von der wagemutigen Akrobatik der Brillanten verzaubern!
* Der Neuwert entspricht geschätzten Werten für die Wiederbeschaffung von Neuware im Einzelhandel. Bei Uhren, die nicht mehr hergestellt werden, sind mangels aktuell vorliegender Preisempfehlungen der Hersteller Neupreise
vergleichbarer Modelle genannt. Gebrauchsgegenstände/Sonderregelung §25a UStG