Erst wenn der Vermieter diesen Beweis geführt hat, muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch sein vertragswidriges Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden ist. Den demnach ihr obliegenden Beweis hat die Klägerin nicht führen können. Aufgrund des Sachverständigengutachtens ist vielmehr davon auszugehen, dass die Feuchtigkeitsschäden sowohl vor als auch nach dem Einbau der Innendämmung baulich bedingt sind. Für die Zeit vor der Innendämmung hat der Sachverständige im schriftlichen Gutachten und der mündlichen Erläuterung nachvollziehbar und überzeugend ausgeführt, dass diese überwiegend an Wärmebrücken entstanden seien und dass nach der DIN 4108 – trotz Einhaltung der Mindestanforderungen an die Wärmedämmung – Wärmebrücken unzulässig seien (vgl. auch Schmidt/Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Auflage, § 536 Rdnr. 206). Mietkürzung wegen schimmel in der. Auch die nach der Anbringung der Innendämmung entstandenen Feuchtigkeitsschäden seien baulich bedingt. Sie seien deshalb entstanden, weil die Übergänge von der Innendämmung auf die anschließenden Deckenränder, Deckenecken und Fensterlaibungen nicht ebenfalls gedämmt worden seien.
Mietkürzung Wegen Schimmel In Der
AG Osnabrück, Az: 48 C 31/12 (5)
Urteil vom 10. 10. 2013
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit vor der Vollstreckung leisten. 4. Der Streitwert wird auf 950, 88 € festgesetzt. Tatbestand
Zwischen den Parteien besteht ein Mietvertrag über eine Erdgeschosswohnung im Hause … in Osnabrück. Mietminderung wegen Schimmel: Alle wichtigen Infos für Vermieter. Die Klägerin ist Vermieterin, die Beklagten sind Mieter. Die geschuldete Miete beträgt 400, 00 € netto zuzüglich 25, 00 € für eine Garage sowie 175, 00 € Betriebskostenvorauszahlung, mithin insgesamt 600, 00 € brutto. In der Zeit von Januar 2011 bis Februar 2012 (14 Monate) zahlten die Beklagten durchschnittlich 110, 77 € monatlich, d. h. insgesamt 1. 550, 88 € zuwenig, was einer Mietminderung von ca. 20% entspricht. Die Beklagten begründeten die Minderung mit Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung in der Wohnung.
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Wenn Schimmel in der Mietwohnung auftritt, führen Fragestellungen wie Wer ist schuld am Schimmelbefall? Wer muss den Schaden beseitigen und wer trägt die Kosten? Darf der Mieter die Miete kürzen und wenn ja, in welcher Höhe? immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Nur selten können diese Punkte einvernehmlich und eindeutig geklärt werden. Daher beschäftigen sich immer wieder Gerichte mit der Frage, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter bei einem Schimmelbefall in der Wohnung haben. Im Zusammenhang mit Schimmelpilzschäden hat der Mieter grundsätzlich folgende Ansprüche und Rechte:
Anspruch auf Mietminderung (§320 und § 536 BGB)
Der Vermieter hat eine sogenannte Gebrauchsgewährungspflicht. Demnach muss die Wohnung und damit alle Räume zu jeder Zeit uneingeschränkt gebrauchstauglich, also nutzbar sein. Ist das nicht der Fall, tritt automatisch eine Mietzinsminderung in Kraft. Mietkürzung wegen schimmel van. Das Auftreten von Schimmelpilz wird in der Regel als ein solcher Mangel einer Mietsache angesehen.
In welcher Höhe hängt vom Ausmaß (z. ob einer oder mehrere Räume betroffen sind) und der Art des Schimmelbefalls ab (z. ob ein gesundheitsgefährdender Schimmel vorliegt) ab. Pauschale Beträge gibt es hier nicht, die Minderungsquote kann zwischen 5% und 100% betragen. Beispiel-Urteile:
Mietzinsminderung 10%
Dunkle Flecken an Badezimmerwand und Schimmel in Nischen und Kanten des Badezimmers. (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10. 4. 2008, Az. 109 C 256/07)
Mietzinsminderung 25%
Erheblicher Schimmelpilzbefall in mehreren Zimmern. (Landgericht Hamburg, Urteil vom 17. 09. Musterbrief - Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung. 2009, Az. 307 S 39/09)
Mietzinsminderung 50%
Großflächiger Schimmel im Schlafzimmer sowie im Kinderzimmer. (Amtsgericht Bremen, Urteil von 16. 05. 2003, Az. 7 C 107/02)
Mietzinsminderung 75%
Schimmelbildung in allen Räumen einer Neubauwohnung. (Landgericht Köln, Urteil vom 15. 11. 2000, WuM 2001, 604). Schnelle und effektive Lösungen für Mieter und Vermieter: Schimmelbekämpfung mit BIONI LIVING Bevor es zu kostspieligen und langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter kommt, sollten beide Seiten zunächst versuchen, effektive und unkomplizierte Maßnahmen zur Bewertung und Eindämmung des Problems zu ergreifen.