Ein Vorstandsmitglied, das ohne einen Vorstandsbeschluss oder gar gegen einen Vorstandsbeschluss handelt, kann sich gegenüber dem Verein schadenersatzpflichtig machen. Tipp:
Das können Sie jedoch durch einen Geschäftsverteilungsplan entschärfen. Denn durch einen Geschäftsverteilungsplan kann ein mehrköpfiger Vorstand regeln, welches Vorstandsmitglied für welche Aufgabenkreise zuständig ist. Innerhalb des ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabengebiets kann das Vorstandsmitglied Entscheidungen des normalen Geschäftsverkehrs ohne Vorstandsbeschluss treffen und ausführen, was im Zweifel auch die Haftung auf den jeweiligen Aufgabenbereich reduzieren hilft. Geschäftsverteilungsplan vorstand muster funeral home. Das Risiko eigenmächtigen Handelns ist dennoch gering: Das jeweilige Vorstandsmitglied ist dem Gesamtvorstand berichtspflichtig. Ressortübergreifende Entscheidungen bedürfen dagegen eines Vorstandsbeschlusses. Möchten Sie mehr zu dem Thema erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie "Handbuch für den Vereinsvorsitzenden" 14 Tage kostenlos!
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Geschäftsverteilungsplan Vorstand Master 1
Aktualisiert am: 07. 01. 22
Gegenüber Dritten – zum Beispiel Handwerkern – können Sie als Vorstand rechtswirksam auch ohne einen Vorstandsbeschluss handeln, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Für die Rechtswirksamkeit kommt es nur darauf an, dass der Verein durch die laut Satzung vorgesehene Zahl der Vorstandsmitglieder vertreten wurde. Hier aber tut sich eine Haftungsfalle auf. Geschäftsverteilungsplan vorstand master 1. Beispiel:
Die Satzung sieht vor, dass der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten wird. Folge:
Dann kommt zum Beispiel ein Vertrag mit einem Handwerker auch ohne Vorstandsbeschluss wirksam zustande, wenn zwei Vorstandsmitglieder diesen Vertrag abschließen. Der "Haken":
Selbst wenn ein einzelnes Vorstandsmitglied mit dem Handeln nach außen (also gegenüber Dritten) gegen interne Vereinbarungen oder einen Vorstandsbeschluss verstoßen haben sollte, ist das Rechtsgeschäft gegenüber dem Dritten wirksam. Denn dieser muss sich nach Willen des Gesetzgebers auf die Regelungen in der Satzung zur Vertretungsberechtigung verlassen können und nicht nachforschen müssen, ob es für das Rechtsgeschäft einen (internen) Vorstandsbeschluss gibt.
Geschäftsverteilungsplan Vorstand Master Class
Organhaftungsprozesse haben es in sich. Wenn eine Gesellschaft (z. B. AG oder GmbH) gegenüber ihrem Vertretungsorgan (z. Vorstand oder Geschäftsführer) Schadensersatz in oft erheblicher Höhe geltend macht, ist eine konfrontative Prozessführung vorprogrammiert. Geschäftsverteilungsplan vorstand master class. Eine komplexe Beweislastverteilung sorgt zudem dafür, dass beide Parteien "liefern" müssen, um den Prozess aus ihrer Sicht erfolgreich zu gestalten. Zentral ist hierbei regelmäßig die Frage, ob das Vertretungsorgan tatsächlich pflichtwidrig gehandelt hat. An dieser Stelle kommt häufig die sog. "Business Judgement Rule" zum Tragen, die eine rote Linie zwischen pflichtgemäßem Handeln und persönlicher Haftung der Vertretungsorgane zieht. Gesetzliche Ausgangslage Unternehmensleitende Organe, namentlich Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer AG (vereinfachend gemeinsam als "Geschäftsführer" bezeichnet), haften für Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft. Für den Geschäftsführer ergibt sich das aus § 43 Abs. 2 GmbHG, für den Vorstand aus § 93 Abs. 2 AktG.
Die anderen Mitglieder der Geschäftsführung berichten an ihn. Sie sind an seine Weisungen gebunden. § 3 Aufgaben der Geschäftsführer
Jeder Geschäftsführer handelt in seinem Ressort eigenverantwortlich und ist zum Erlass von Anordnungen nur innerhalb seines Ressorts berechtigt, ausgenommen bei Gefahr in Verzug. Jeder Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, dass die ressortbezogenen Interessen stets dem Gesamtwohl des Unternehmens untergeordnet sind. Dementsprechend haben sie die für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft wichtigen Umstände laufend zu verfolgen und auf zweckmäßige Änderungen durch Anrufung der Geschäftsleitung oder Unterrichtung des Hauptgeschäftsführers hinzuwirken. Bei Maßnahmen oder Entwicklungen, die für das Unternehmen besonders bedeutend sein können, müssen sie den Hauptgeschäftsführer unverzüglich benachrichtigen. 3. Muster-Arbeitsanweisung "Geschäftsverteilungsplan". Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedern der Geschäftsführung entscheidet der Hauptgeschäftsführer. § 4 Geschäftsführungssitzungen
Die Geschäftsführung trifft übergreifende Entscheidungen grundsätzlich in Geschäftsführungssitzungen.
Gegebenenfalls kann er sich im Rahmen der Business Judgement Rule entlasten. Doch anders als im Falle der gesetzlichen Gesamtverantwortung sind die übrigen Geschäftsführer im Falle der durch die Geschäftsverteilung modifizierten Gesamtverantwortung nicht mehr vollumfänglich für alle Entscheidungen und Maßnahmen, gemessen an ihrem Tun oder Unterlassen, verantwortlich. Vielmehr trifft sie eine Überwachungspflicht, im Rahmen derer sie die Tätigkeit des jeweils ressortverantwortlichen Geschäftsführers zu überwachen haben. Muster-Geschäftsverteilungsplan Vorstand - BWGV. Implementierung eines maßgeschneiderten Informations- und Überwachungssystems Um eine solche Überwachung zu ermöglichen, bedarf es als Ausfluss der Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation der Implementierung eines individuell auf das Unternehmen zugeschnittenen Informations- und Überwachungssystems, welches allen Geschäftsführern die Wahrnehmung der verbleibenden Gesamtverantwortung durch ständige gegenseitige Information ermöglicht. Der Umfang der Überwachungspflicht ist im Einzelfall festzustellen und hängt von der Bedeutung der zur überwachenden Aufgabe, mithin von den einzelnen Ressorts ab.