11. 2014, 1 BvR 1178/14) weist jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass alleine elterliche Defizite nicht ausreichen, dem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen. Das Gericht ist angehalten detailliert aufzeigen, dass die Gefahr besteht, das Kindeswohl nachhaltig zu schädigen. Dabei muss das Gericht ausführlich dargestellt, welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes sind und weshalb diese Gefahren so gravierend sind, dass sie beispielsweise eine Fremdunterbringung legitimieren. Unter welchen Voraussetzungen kann das Gericht eine Trennung von Eltern und Kind anordnen? § 1666 a BGB sieht vor, dass die Trennung von Eltern und Kind und der Entzug der Personensorge das allerletzte Mittel ist und öffentliche Hilfen stets Vorrang haben. Kann das jugendamt psychisch kranker mutter baby wegnehmen videos. Maßnahmen, die eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie vorsehen, sind nur zulässig, wenn die Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfe, abgewendet werden kann. Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder anzunehmen ist, dass andere Maßnahmen nicht ausreichen, die Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern.
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Wenn ihm das Kind so wichtig ist, waru
m begibt er sich nicht in Behandlung...... Gerade erst jetzt hat wieder ein Elternteil seine Kinder getötet aus Psychischen Gründen....... Aber trotzdem danke für die Info!!!! # 11
Antwort vom 27. 2014 | 08:59
Von Status: Student (2564 Beiträge, 1399x hilfreich)
Hallo,
grundsätzlich ist die Aussage des JA richtig. Allerdings bedeutet Umgangsrecht nicht, dass der Vater das Kind einfach mit sich nehmen kann, sondern es gibt die Möglichkeit eines begleiteten Umgangs. Das Jugendamt will mir mein Kind wegnehmen – Was kann ich tun?. Das halte ich hier für zweckmäßig. Für das Kind ist der Vater nun einmal ein Fremder, sein psychischer Zustand möglicherweise instabil. Ein Hang zur Gewalttätigkeit wäre schon ein Grund das Kindeswohl sehr genau im Auge zu behalten. Sprich mit dem JA, bleibe dabei sachlich, sollte dies nicht fruchten bleibt der Weg zum Fachanwalt. Gruß
Andreas
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht! " # 12
Antwort vom 27. 2014 | 09:04
Wie ich geschrieben hatte, die Modalitäten des Umganges, die sind zu definieren.
Auflage des Jugendamtes: Tagesbetreuung in einer psychosozialen Einrichtung an mehreren Tagen in der Woche und Beschaffung einer eigenen Wohnung! in Berlin! Interessante Auflage. Wider Erwarten klappte die Wohnungsbeschaffung, diese ist eingerichtet, aufgeräumt, geht regelmäßig zur psychosozialen Betreuung; ihre Zwischenprognose fiel positiv aus. Die Pflegeeltern bekommen rund 1000, - im Monat, sie muss ALG 2 beziehen. Nun scheint m. M. nach das Jugendamt und die angeschlossenen Ämter etc. zusammen mit der Pflegefamilie zu mauern: Termine werden teilweise ohne Begründung verschoben, die Übergaben des Kindes zw. leiblicher Mutter und Pflegefamilie gehen selten pünktlich ab (was nicht an meiner Bekannten liegt), Kontakte zum leiblichen Kind werden nicht erweitert u. Kann das jugendamt psychisch kranker mutter baby wegnehmen die. s. w.. Meine Bekannte hat Angst, dass man ihr das Kind auf trickreichen Wegen ganz wegnehmen will, weil die Pflegefamilie plötzlich ihr Herz für kleine Kinder entdeckt hat – aus welchem Grund auch immer. Von Seiten der zuständigen Ämter bekommt sie ihrer Meinung nach keine richtige Unterstützung; sie hat das Gefühl, dass sie verkauft und verraten wurde.