27. 07. 2012 · IWW-Abrufnummer 168942
- Einzelfall -
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02. 09. 2010 - 12 Ca 9956/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand:
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers. Der Kläger ist seit dem Jahre 1979 bei der Beklagten als Feuerlöschgerätewart tätig. Die Beklagte vergütet den Kläger nach der Vergütungsgruppe B 1 Erfahrungsstufe E 4. Mit der Klage begehrt der Kläger die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe B 2 des aufgrund beiderseitiger Tarifbindung anwendbaren MTV Tarifgruppe RWE vom 27. 03. 2006. Praxiswissen auf den Punkt gebracht | Quellenmaterial. Das Arbeitsgericht hat die Klage nach Beweisaufnahme mit Urteil vom 02. 2010 (Bl. 157 ff. d. A. ) abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass nach dem Brandschutzkonzept der Beklagten im Brandfall Alarmstufe 2 oder 3 vom Kläger nicht das Tragen von schwerem Atemschutz gefordert werde. Wegen der weiteren Einzelheiten des streitigen und unstreitigen Vorbringens sowie der Antragstellung erster Instanz wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
Tarifgruppe Rwe Vergütungsgruppe C1 3
Es verbleibe also bei der Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Hier direkt zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 22. Tarifliche Eingruppierung eines Feuerlöschgerätewarts - Rechtsportal. März 2017 - Az. : 10 AZR 448/15
Rechtliche Grundlagen
§ 110 GewO Wettbewerbsverbot
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung beschränken (Wettbewerbsverbot). Die §§ 74 bis 75f des Handelsgesetzbuches sind entsprechend anzuwenden. § 74 HGB
(1) Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungsgehilfen, die den Gehilfen für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt (Wettbewerbsverbot), bedarf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Gehilfen. (2) Das Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.
B. durch eine Bescheinigung, von Ihnen schriftlich nachgewiesen werden. Den Wegfall dieser Berechtigung
müssen Sie dann unverzüglich anzeigen, d. h. Tarifgruppe rwe vergütungsgruppe c1 en. ohne schuldhafte Verzögerung. Anderenfalls droht eine Vertragsstrafe in Höhe eines doppelten Jahresbeitrages. Um in eine günstigere Tarifgruppe eingestuft zu werden, müssen Versicherungsnehmer
und Halter des Fahrzeuges ein und dieselbe Person sein. Schlagwortverzeichnis