Rauchmelder können Leben retten, da sind wir uns einig und in vielen Ländern der EU sind Sie deshalb bereits Pflicht. Doch welche Verordnung, DIN Norm und Zertifizierung muss ein Rauchmelder erfüllen? Wir erklären es dir! EN 14604 Regulierung, VDS Zertifikat und nun das Q-Label. da soll einer durchsehen? Durch die wichtige Lebensrettende Rolle des Rauchmelder im Haus und inzwischen auch im intelligenten Zuhause, dem Smart Home, gibt es eine Menge rechtlicher Beschränkungen. EN 14604
Die allererste und grundlegendste Regulierung ist die EN 14604, welcher jeder Rauchmelder entsprechen muss. Die EN14604 muss von zertifizierten Stellen durchgeführt, geprüft und genehmigt werden. Es ist gesetzeswidrig Rauchmelder zu importieren, zu verkaufen und zu benutzen die nicht der EN14604 entsprechen. Rauchmelder in öffentlichen Gebäuden
Werden Rauchmelder in bestimmten öffentlichen Räumlichkeiten installiert, (zum Beispiel Ämtern, Schulen, …) kann es sein, diese über die EN 14604 hinaus, in bestimmten Ländern dafür verschiedene Funktionen und Zertifizierungen erfüllen müssen.
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Zudem wird ausgeführt, dass wenn keine Baugenehmigung erteilt wurde, wie dies beispielsweise im Rahmen von Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren möglich ist, die Rauchmelderpflicht dann zur Anwendung kommt, wenn das entsprechende Gebäude bis zum Stichtag (22. 2013) noch nicht bezugsfertig war. Für Bestandsbauten wurde in Baden-Württemberg eine, im Vergleich zu den anderen Bundesländern relativ kurze, Übergangsfrist eingeräumt, welche mit Ende des Jahres 2014 (31. 12. 2014) endete. Die Rauchmelderpflicht für Baden-Württemberg umfasst damit seit dem 1. Januar 2015 auch alle bestehenden Wohnungen. Gesetzliche Grundlage
Die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg ist im Bereich Brandschutz in §15 Abs. 7 festgehalten und kann im Landesrecht BW Bürgerservice eingesehen werden. § 15 Abs. 7 BW LBO
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.
Auch nach der Änderung der Landesbauordnung NRW gibt es nach unserem Kenntnisstand keine grundsätzliche Pflicht für die Installation von Rauchmeldern im gewerblichen Bereich. Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt. Die ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 2. 2 "Maßnahmen gegen Brände": (1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. (2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. (3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können. Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird die Forderung nach Brandmeldern nicht näher konkretisiert.