Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen, es sei denn, die Maßnahme ist vorzeitig beendet worden. (2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder
2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. (3) Arbeitnehmer werden durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gefördert, wenn sie
1. die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach Absatz 1 erfüllen und
2. eine erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme erwarten lassen.
Förderung Der Beruflichen Weiterbildung F.W.O
Sie brauchen eine berufliche Weiterbildung um in die Arbeitswelt zurückkehren zu können? Gerne bieten wir Ihnen nach Möglichkeit eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) an. Mit dieser sollen Ihre beruflichen Kenntnisse erweitert werden und den technischen Entwicklungen angepasst werden. Ein weiteres Ziel kann hier auch ein beruflicher Abschluss sein. Das Förderspektrum reicht von beruflichen Teilqualifizierungen ( Erweiterung von IT-Kenntnissen) bis hin zu Umschlungen bzw. abschlussorientierten Weiterbildungen ( die Ausbildung zum Erzieher* oder zum Maschinen und Anlageführer*). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie im nächsten Gespräch Ihre Integrationsfachkraft an. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und die nötigen Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, können wir Ihnen einen Bildungsgutschein ausstellen, den Sie dann bei dem passenden Anbieter einlösen können. Wichtiger Hinweis:
Ein Bildungsgutschein kann nur nach einer vorherigen Beratung durch Ihre Integrationsfachkraft ausgestellt werden.
Förderung Der Beruflichen Weiterbildung Fbf.Fr
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Aufgaben und Pflichten sind im Dritten Sozialgesetzbuch (§ 177 Abs. 5) zusammengefasst. Für Unternehmen und Einrichtungen, gilt die Nachweispflicht eines Trägerzertifikates, um Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW) anzubieten. Die Zertifizierung nach AZAV für die FbW-Förderung ist nach SGB III erforderlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Als berufliche Weiterbildungen gelten alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen.
Förderung Der Beruflichen Weiterbildung Fb.Com
Berufliche Orientierung und Profiling (mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS) Um den richtigen Weg für eine neue berufliche Richtung zu finden, geben unsere beruflichen Orientierungsangebote und Profilingmaßnahmen die nötigen Impulse und Antworten. Auch für Menschen mit Migrationshintergrund und anerkannte Flüchtlinge bieten wir passende Angebote an. Fachpraktische Erprobung Ziel dieser 5tägigen Vollzeit-Maßnahme ist es die fachpraktischen Fähigkeiten in gewerblich-technischer, kaufmännischer oder dienstleistungsorientierter Hinsicht abzuklären. Umschulung mit "Bildungsgutschein" (FbW)
Mit der "Förderung der beruflichen Weiterbildung" (FbW) bietet sich Ihnen die Möglichkeit einer Umschulung in einem neuen Berufsbild mit anerkanntem Abschluß. Arbeitsförderung
Vorbereitung und Stärkung von Grundkompetenzen
Eine gute Vorbereitung ist oft entscheidend - so auch bei einer anstehenden Umschulung. Mit der "Stärkung von Grundkompetenzen" frischen wir Ihr Wissen auf und erweitern Ihre grundlegenden Kenntnisse.
Förderung Der Beruflichen Weiterbildung Fbw
Virtueller Bildungsmarkt
Das Jobcenter Chemnitz fördert die Qualifizierung seiner Kundinnen und Kunden und gibt Ihnen mit dem Virtuellen Bildungsmarkt ein einfach zu bedienendes Werkzeug an die Hand, um passende regionale Bildungsangebote zu finden und mit dem Anbieter unkompliziert in Kontakt zu treten. Zum Virtuellen Bildungsmarkt gelangen Sie HIER. Überregionale Weiterbildungsangebote stehen ihnen auch weiterhin HIER wie gewohnt zur Verfügung. Förderung der beruflichen Weiterbildung
Berufsabschluss erwerben und zusätzlich 1. 500 EUR Prämie für eine erfolgreiche Umschulung kassieren! Wir beraten Sie gern! Bitte sprechen Sie uns an.
Förderung bei Weiterbildung (FbW)
Was ist eine Weiterbildung? Im Gegensatz zu einer Umschulung oder Ausbildung dient eine Weiterbildung der Erweiterung Ihrer bisherigen beruflichen Kenntnisse und soll Ihnen bei dem Wiedereinstieg in Ihren Beruf helfen. Wer kann gefördert werden? Es können all jene gefördert werden, deren berufliche Kenntnisse veraltet sind und die durch die fehlende bzw. veraltete Qualifikation nicht in Arbeit kommen. Voraussetzung einer solchen Förderung sind entsprechende Bewerbungsbemühungen und die Notwendigkeit, die vor jeder Bewilligung geprüft wird. Aber beachten Sie: Eine FbW ist eine Kann bzw. Ermessensleistung und ergibt sich nicht allein aus dem Wunsch, eine Weiterbildung zu absolvieren. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§§ 81, 82 SGB III)
* Wie bisher können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung notwendig ist bzw. um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder wenn wegen eines fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist (§ 81 Abs. 1 SGB III).
In Abstimmung mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter in Aurich bietet die KVHS eine Vielzahl an anerkannten Fortbildungen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Die Fortbildungen umfassen Kurz- und Langzeitangebote bis hin zu Umschulungen in gewerblich-technischen, kaufmännischen und Dienstleistungsbereichen. Die Angebote wechseln laufend. Lassen Sie sich beraten. Für die Teilnahme benötigen Sie einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters. Sören Saathoff
Standortleiter
Telefon 04941/9580-170 E-Mail schreiben