Schülerinnen und Schüler, die anspruchsberechtigt im Sinne des Bildungs- und Teilhabegesetzes sind, können dies selbstverständlich bei uns geltend machen. Die Leistungsbescheide der Eltern können bei unserer Schulsozialarbeiterin abgegeben werden und diese bietet Beratung bezüglich der zustehenden Unterstützungsmöglichkeiten, sowie Hilfestellung beim Ausfüllen und Beantragen der jeweiligen Leistung. Alle Formulare liegen der Schule vor. Bei Ausflügen, Klassenfahrten und Ähnlichem ist es uns möglich, in Form von Sammelanträgen Leistungen direkt bei den zuständigen Stellen wie JobCenter oder Sozialamt zu beantragen. Zuständig bei uns: Schulsozialarbeit, Fr. Kusi, bzw. aktuell Fr. Lohmann, die sich um den Bereich "BuT" kümmert. Bei Fragen melden Sie sich gern! Tel. : 0231/47732248 Im folgenden allgemeine Infos des Sozialamtes der Stadt Dortmund zu BuT (Quelle: Homepage/Link) Allgemeine Informationen zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz Seit 2011 erhalten Kinder und Jugendliche neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.
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Erfolgreiche Bildungsbiografien setzen gleiche Bildungszugänge und Bildungschancen für alle voraus. Das Konzept der Inklusion im Sinne eines erweiterten Inklusionsbegriffs geht davon aus, dass die Chancen auf soziale, kulturelle und politische Teilhabe in der Gesellschaft gerecht verteilt sein sollen - und von den Mitgliedern der Gesellschaft auch aktiv genutzt werden. Mit dem Förderprogramm zur 'Inklusion durch Bildung und Teilhabe' unterstützen wir viele junge Menschen auf diesem Weg. " Inhaltliche Schwerpunkte des Programms sind Aufbau nachhaltiger Netzwerk- und Kooperationsstrukturen zwischen verschiedenen Einrichtungen Aufbau von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Konzeption, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Schwerpunktthemen können z. interkulturelle Erziehung, Elternarbeit, bürgerschaftliche Teilhabe, Demokratie und Menschenrechte sein. Bereits in der vorhergehenden EU-Förderperiode wurden diese Ziele erfolgreich durch das ESF-Programm "Inklusion durch Enkulturation" verfolgt (siehe Praxisbeispiele unten).
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(siehe Link "psychologischer Beratungsdienst des Jugendamtes")
Wenn Sie noch Fragen zur Schulbegleitung haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne weiter. Anfangsbuchstaben des Nachnames Ihres Kindes:
A, F, Sch, Ta-Tr:
0231/50-24287
K, Sa-Sd:
0231/50-23399
G, M, N, V, Si-Sz:
0231/50-26807
R, P, W, Y, Se-Sh:
0231/50-26322
B, E, O, Q, Di-Dz, Ts-Tz:
0231/50-26364
C, H, L, St, U, Z, Da-Dh:
0231/50-26501
J:
0231/50-23913
I, X:
0231/50-29727
Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Rechtsgrundlagen
§ 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX - Sozialgesetzbuch (SGB), Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen -
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Dafür bietet die Fachhochschule inzwischen regelmäßig ein dreistufiges Weiterbildungsverfahren an. "Die daraus resultierende OER-Zertifizierung ist einer der Bausteine unserer Zukunftswerkstatt, mit der wir Studierende und Lehrende fit machen wollen für die Zukunft", erklärt Prof. Tamara Appel, Prorektorin für Lehre und Studium. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass etablierte Lehrkonzepte überdacht und für die Digitalisierung in der Lehre angepasst werden müssten. Ein einfacher Austausch von Lehrinhalten bilde dafür eine wichtige Grundlage. OER-Tracks: Die Sounds der Lehre 26. 4. 2022
Weiterführende Informationen
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Von Erziehungsberechtigten mit mehreren eine Schule besuchenden Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu 6, 00 Euro je Beförderungsmonat. Der Eigenanteil entfällt für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz/Sozialgesetzbuch XII geleistet wird. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage wurden die Eigenanteile mit Wirkung vom 01. 01. 2012 auf 12, 00 Euro für jede/n anspruchsberechtigte/n volljährige/n Schüler/in sowie die/den erste/n minderjährige/n Schüler/in und auf 6, 00 Euro für das zweite minderjährige anspruchsberechtigte Kind festgesetzt. Volljährige Kinder der Familie bleiben bei dieser Zählung unberücksichtigt. FAQ 2: Was passiert bei Verlust des Schoko-Tickets? Der Verlust oder die Zerstörung der SchokoTicket-Chipkarte sind DSW21 unverzüglich mitzuteilen. Die ursprünglich ausgegebene Chipkarte wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt.
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In Dortmund leben 13. 883 anspruchsberechtigte Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Viele Leistungen für Kinder und Jugendliche – wie zum Beispiel Zuschüsse zu Mittagsverpflegung, Klassenfahrten oder Schulbedarf – erfolgen automatisch oder werden mit Hilfe der Schule oder Kindertageseinrichtung organisiert. Angebote im kulturellen- und sozialen Bereich werden jedoch kaum in Anspruch genommen. Häufig haben Familien keinerlei Zugang zu Vereinen und anderen Anbietern. Schon die Information über Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche in der Stadt bzw. im Stadtteil stellt oft eine große Hürde dar. Daraus folgt, dass Kinder oftmals nicht bzw. nicht ausreichend am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. Damit werden viele Chancen vergeben. Denn gerade Freizeitaktivitäten eröffnen die Möglichkeit, neue Freunde zu finden, andere Vorbilder und Lebensweisen kennenzulernen, eigene, von der Familie unabhängige Netzwerke aufzubauen, den Umgang mit Erfolg und Frustration zu erlernen, sich an Regeln zu halten oder auch soziale Kompetenzen zu erwerben.
Die Anträge können Sie auch in den Sozial-, Familien- und Aktionsbüros, den Bezirksverwaltungsstellen, dem Arbeitslosenzentrum und im Jobcenter erhalten und dort ausgefüllt wieder abgeben. Diesen Service erhalten Sie
persönlich
schriftlich
Gebühren
Diese Leistungen sind gebührenfrei.