Da zu den Einkommensverhältnissen auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegen den neuen Ehepartner des Elternteils zählt, kann also auch Auskunft über dessen Einkommen verlangt werden. Das Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf des Kindes in voller Höhe anzurechnen. In Höhe des Kindergelds verringert sich also der Unterhaltsbedarf. Natürlich muss im Gegenzug das Kindergeld dann auch in voller Höhe an das Kind ausgezahlt werden. Beispiel:
Das volljährige Kind geht noch zur Schule. Der Unterhaltsanspruch wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, und zwar nach dem zusammenaddierten Nettoeinkommen beider Elternteile. Angenommen, der Vater verdient netto 2. 500, - €, die Mutter netto 1. Volljährigenunterhalt - Aufteilung zwischen den Eltern. 500, - €. Zusammen sind dies 4. 000, - €, so dass nach der Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 721, - € zu zahlen ist. Nach Abzug des vollen Kindergelds, das ja als Einkommen des Kindes gilt, besteht noch ein Unterhaltsbedarf des Kindes von 517, - €. Dieser noch offene Betrag wird auf beide Elternteile gemäß folgender Rechnung aufgeteilt: Zunächst werden für beide Elternteile ihre Einsatzbeträge errechnet, indem man von ihrem Nettoeinkommen den angemessenen Selbstbehalt abzieht.
- Volljährigenunterhalt - Aufteilung zwischen den Eltern
Volljährigenunterhalt - Aufteilung Zwischen Den Eltern
In Ausnahmefällen können Sie die Zahlung von Elternunterhalt umgehen. Bei Härtefall kann Widerspruch eingelegt werden. Solche Härtefälle bestehen zum Beispiel bei selbst verschuldeter Armut, vorheriger Vernachlässigung des Kindesunterhalts oder früherem Kindesmissbrauch. Weitere Informationen: Widerspruch einlegen – Unbillige Härte
Muss Elternunterhalt auch im Ausland geleistet werden? Für die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen ist es irrelevant, ob Elternteil oder Kind seinen dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlagert hat. In der Unterhaltsangelegenheit gilt das deutsche Unterhaltsrecht, sofern die Beteiligten die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Das Wichtigste in Kürze zusammengafasst
Wann muss ich Elternunterhalt zahlen? Nach Angehörigenentlastungsgesetz können Kinder nur dann zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden, wenn ihr Einkommen mehr als 100. 000 Euro im Jahr beträgt. Darüber hinaus steht Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt von 2. 000 Euro monatlich für Alleinstehende und 3.
Seit dem 01. 2020 gilt diese Regelung jedoch nicht mehr und nur Verwandte in gerader Linie können für den Elternunterhalt herangezogen werden. Weder Schwiegersohn noch Schwiegertochter zählen als Verwandte, somit muss auch kein Unterhalt für die Schwiegereltern geleistet werden. Es zählt allein das Einkommen der eignen Kinder, nicht deren Partner. Erbschaft & Schenkung
Wird ein Elternteil unerwartet bedürftig, können Schenkungen der Eltern an das unterhaltspflichtige Kind, die vor weniger als 10 Jahren getätigt wurden, vom Sozialamt zur Deckung der Kosten in einigen Fällen eingefordert werden. Ähnlich verhält es sich mit Erbe. Weitere Informationen: Erbschaft und Schenkung
Kann man Elternunterhalt steuerlich absetzen? Unter bestimmten Bedingungen kann der Unterhaltspflichtige Ausgaben für Elternunterhalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzten. Darin enthalten sind Pflege- und Betreuungsleistungen von Heimen oder Pflegediensten. Weitere Informationen: Steuerliche Absetzbarkeit
Wie kann ich Elternunterhalt umgehen?