Dies liegt einerseits daran, dass der Vorwurf eines Sexualdelikts nicht selten auf Seiten mancher Opfer instrumentalisiert, auf Seiten der Täter bagatellisiert und bestritten wird, andererseits vor allem daran, dass der Vorwurf einer Sexualstraftat mit gravierenden rechtlichen aber auch persönlich-familiären Konsequenzen und Schwierigkeiten verbunden ist. Verjährung von Fällen sexuellen Missbrauchs. Darüber hinaus findet die Verteidigung auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts vor dem Hintergrund einer hohen Emotionalisierung statt, weshalb die Verteidigung aber auch die Opfervertretung hier besonders darauf achten muss, dass das Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ohne Vorurteile und einer Emotionalisierung der Prozessorgane durchgeführt wird. Gleichzeitig sollte auch der verteidigende Rechtsanwalt die Belange des Opfers bei der Entwicklung der konkreten Verteidigungsstrategie im Auge behalten und in geeigneten Fällen als Strafmilderungsgrund zum Einsatz bringen. Es empfiehlt sich vor einer Aussage bei der Polizei - egal ob Täter oder Opfer - unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht zu Rate zu ziehen, um verfahrensentscheidende Nachteile zu verhindern!
Verjährung
Von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens
Ratgeber - Strafrecht
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Informationen für Täter und Opfer von Sexualstraftaten zur Verjährung
Nicht selten werden Sexualdelikte, wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch, noch Jahre später zur Anzeige gebracht oder im Wege psychologischer Aufarbeitung erst Jahre später darüber nachgedacht sie zur Anzeige zu bringen. Dabei stellt sich für Opfer und Täter gleichermaßen die Frage, ob und wann Sexualstraftaten überhaupt noch von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt bzw. von Gerichten abgeurteilt werden können und dürfen. Generell richtet sich die Dauer von Verjährungsfristen nach der Schwere einer Straftat. Das gilt für alle Straftaten, unabhängig davon ob es sich um Sexualstraftaten oder andere Delikte handelt. Bei den Sexualdelikten reicht die Verjährungs-Spanne dabei von drei bis 30 Jahren. Gesetzesänderung: Verjährung bei sexuellem Missbrauch. Allerdings gilt für manche Sexualdelikte die Besonderheit, dass die Verjährung erst mit Ablauf des 18.
Gesetzesänderung: Verjährung Bei Sexuellem Missbrauch
Da aber– ähnlich wie beim Arzt – das Vertrauen in den bestmöglichen Händen zu sein wichtigste Faktor für eine anwaltliche Beauftragung ist, können Sie uns jederzeit vorab kontaktieren, um sich einen persönlichen Eindruck von unserer Erfahrung und Kompetenz zu machen. Kontaktieren Sie uns daher jederzeit per Mail über oder telefonisch unter +49 (89) 89 08 44-89 und wir beraten Sie gerne zu den Optionen einer ausführlichen Erstberatung oder Beauftragung sowie den rechtlichen Möglichkeiten und Kosten.
Verjährung Bei Vergewaltigung Und Sexuellen Missbrauch | Strafrecht München
Bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, Gefangenen, Kranken oder Hilfsbedürftigen in Einrichtungen und bei sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Behandlungs-, Beratungs- sowie Betreuungsverhältnisses beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Befriedigt sich der Täter vor den Augen des Kindes selbst, berührt es aber nicht, beläuft sich die Frist auf 5 Jahre. Wenn Kinder sexuell missbraucht werden, die jünger als 14 Jahre sind, differenziert man den Missbrauch, welchen der Täter an dem Jungen oder Mädchen vornimmt, von den sexuellen Handlungen, die der Täter vom Kind an sich selbst oder einer anderen Person vornehmen lässt. Die Verjährungsfrist ist jedoch in beiden Fällen gleich und beträgt 10 Jahre. Eine 10-Jahres-Frist besteht außerdem bei sexuellen Handlungen, die an geistig oder seelisch Kranken bzw. Behinderten oder Suchtkranken, die widerstandsunfähig sind, vorgenommen werden. Ist der sexuelle Missbrauch besonders schwer, besteht eine zwanzigjährige Frist.
Verjährung Von Fällen Sexuellen Missbrauchs
Will heißen: Soweit z. ein der mutmaßliches Opfer schildert, an einen entlegenen Waldrand gefahren worden zu sein und nur deshalb Sex gehabt zu haben, weil sie sich dem Täter ob des düsteren Ambientes schutzlos ausgeliefert fühlte, war das damals gar nicht erst strafbar ungeachtet der Verjährung. Schildert hingegen eine weitere Frau, dass sie vor 2016 im Hotelzimmer sexuell "bedrängt" aber keine Gewalt im Sinne von körperlicher Gewalt oder körperliche Drohungen angewendet wurde, wäre auch das nicht strafbar. Umgekehrt, wenn ein Täter zwar gewalttätig geworden ist, aber keinen Geschlechtsverkehr vollzogen hat, wäre das "nur" eine sexuelle Nötigung mit der "nur" zehnjährigen Verjährung. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern ist es ähnlich: so wurde vor 1998 der sexuelle Missbrauch von Kindern nur mit 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, sodass die Verjährungsfrist nur 10 Jahre betrug. Es kommt also genau darauf an, welche Handlungen einem Beschuldigten konkret zur Last gelegt werden, mit welchen sexuellen Details und auch hierbei ist bereits zu klären, zu welchem Zeitpunkt diese stattgefunden haben sollen, eh entschieden werden kann, ob sie überhaupt zu dem Zeitpunkt strafbar waren oder aber – weil solche Handlungen z. nur als sexuelle Nötigung aber nicht als Vergewaltigung strafbar waren – schon ob der kürzeren Verjährungszeit verjährt waren.
Eine Ausnahme existiert jedoch für die Fälle des Kindesmissbrauches. In derartigen Situationen beginnt die Verjährung nicht mit dem Ende der Tat, sondern ruht bis das Opfer das 21. Lebensjahr vollendet hat. Der Gesetzgeber hat dabei berücksichtigt, dass viele Taten in der Familie passieren und aus der familiären Rücksichtnahme eine Anzeige bei der Polizei nicht stattfindet. Bei Fragen zur Verjährung sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Insbesondere bei der Berechnung kann es zu Problemen kommen, die für das Strafverfahren von entscheidender Bedeutung sein können. Verjährung im Zivilrecht
Im Falle eines sexuellen Missbrauchs spielen nicht nur die strafrechtlichen Verjährungsvorschriften eine Rolle. Auch die zivilrechtlichen Vorschriften können berührt sein. So hat das Opfer eines sexuellen Übergriffs oftmals Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Diese Ansprüche sind zivilrechtlicher Natur und unterliegen daher auch nicht den Verjährungsvorschriften des Strafrechts.
Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld bei einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung beträgt drei Jahre und setzt seit einer Gesetzesreform 2002 mit dem Ende des 21. Lebensjahrs ein. Geht der Missbrauch allerdings mit einer Körperverletzung einher, beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Schadenersatz 30 Jahre.