Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat mit seinem Dienstwagen (Bruttolistenpreis: 35. 000 EUR) im Mai 2016 insgesamt 12 Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte (Entfernung: 13 km) unternommen. Eine Einzelbewertung ergibt folgenden monatlichen geldwerten Vorteil: 12 Fahrten x 0, 002% x 35. 000 EUR x 13 km = 109, 20 EUR Nach der pauschalen 0, 03%-Regelung würde sich ein monatlicher geldwerter Vorteil von 136, 50 EUR ergeben (0, 03% x 35. 000 EUR x 13 km). Wahlrecht zwischen 0, 03%-Vorteil und Einzelbewertung In Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung aus 2010 hat das BMF mit Schreiben vom 1. 4. Dienstwagen, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die 1 %-Regelung | Steuerlupe. 2011 folgende Regelungen zur Vorteilsversteuerung bei der Dienstwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte erlassen, die bis heute Gültigkeit haben: Der Arbeitgeber ist im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht zur Einzelbewertung der tatsächlichen Pendelfahrten verpflichtet, sondern kann den Nutzungsvorteil weiterhin nach der pauschalen 0, 03%-Regelung berechnen. Alternativ kann er den Lohnsteuereinbehalt auf Grundlage einer Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte vornehmen, wenn der Arbeitnehmer ihm gegenüber kalendermonatlich schriftlich erklärt, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er das betriebliche Kraftfahrzeug tatsächlich für Pendelfahrten zur Arbeit genutzt hat.
- Dienstwagen, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die 1 %-Regelung | Steuerlupe
Dienstwagen, Fahrten Zwischen Wohnung Und Arbeitsstätte Und Die 1 %-Regelung | Steuerlupe
Kann das Finanzamt eine Erlaubnis zur privaten Nutzung nicht feststellen, scheidet die 1-%-Regelung aus. Allein die Befugnis, den Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen, genügt hierfür gerade nicht. Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief April 2012. Als PDF ansehen.
Kein unterjähriger Wechsel möglich Der Arbeitgeber kann jedoch nicht innerhalb eines Jahres von der pauschalen 0, 03%-Methode zu einer Einzelbewertung der Pendelfahrten übergehen, denn das Wahlrecht muss für jedes Kalenderjahr einheitlich ausgeübt werden. Hinweis: Hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer für die Pendelfahrten in den ersten Monaten des Jahres 2016 bereits nach der 0, 03%-Methode einbehalten, muss er diese Art der Vorteilsermittlung also noch bis zum Jahresende durchhalten. Ist für den Arbeitnehmer eine Einzelbewertung der Fahrten günstiger (z. B. weil er bis zum Jahresende nur noch wenige oder gar keine Pendelfahrten zur Tätigkeitsstätte mehr unternommen hat), geht ihm jedoch kein Geld verloren, denn er kann später im Zuge seiner Einkommensteuererklärung zur günstigeren Einzelbewertung wechseln. Es gilt: Veranlagungsvorbehalt Der Arbeitnehmer ist in seiner Einkommensteuererklärung nicht an die Methode der Vorteilsermittlung gebunden, die sein Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren gewählt hat.