2012, 17:47
#6
Zitat (Musher @ 20. 2012, 16:46) Ich mchte nur wissen, ob ich-rechtlich gesehen- eine Anhngerkupplung an der SAM montieren darf, um damit (auf Privatgrundstcken) einen Anhnger zu ziehen. Bitte rgere mich nicht, weil mein Groschen pfennigweise fllt Verstehe ich es recht: Du willst wissen, ob die Kupplung fr den Strassenverkehr zugelassen ist? Wenn es so etwas gibt, dann frag doch mal bei dem Anbieter oder direkt bei Deere an. Beim oben verlinkten Kugelkopfanbieter sehe ich nicht, ob die Kugel eine ABE o. . hat. Muss sie das berhaupt? Mit Rasentraktor über Feldwege nach Hause Fahren? (Auto und Motorrad, Rasenmäher). Der Kugelkopf, den wir auf unsere Ackerschiene vom JDL310 geschraut haben, hat zumindest so etwas nicht. Naja, fr die paar Euro was diese Sachen kosten, dann noch eine ABE verlangen Ansonsten @hk_do's Tipp wahrnehmen. GrussWolF
20. 2012, 20:00
#7
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Zitat (Musher @ 20. 2012, 07:33) ich besitze einen Rasentraktor (John Deere), und habe vor, diesen so auszursten, dass ich auch ffentliche Strassen benutzen kann............ kennt sich jemand aus mit den rechtlichen vorschriften?
Rasentraktor Selbstfahrende Arbeitsmaschine Versichern
1 hat geschrieben: Hallo, ich hätte da mal eine Frage, bezüglich eines "Objektmanagementservice" der bei den Nachbarn im Winter mit seinen Rasentraktor zum Schneeräumen vorbei kommt (ganz einfacher aufsitzmäher ohne Kabine, händisch verstellbares Schneeschild) da dieser ca 300 m auf einem Bürgersteig also Gehweg (öffentliche Str. ), ohne Kennzeichen und ordentlicher Beleuchtung fährt, ist das so zulässig? Von Nachbarschaftshilfe ist da dann wohl nicht mehr die Rede.... Selbst wenn man jetzt die Zulasssungfrage des Rasentraktor ausser acht lässt, greift hier die StVO: StVO hat geschrieben: § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.... Also hat der Rasentraktor (als Fahrzeug) nichts auf den Gehweg zu suchen. Ausnahmen sind auch definiert StVO hat geschrieben: § 35 Sonderrechte... Rasentraktor selbstfahrende arbeitsmaschine zulassungsfrei. (6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2, 8 t beträgt.
Rasentraktor Selbstfahrende Arbeitsmaschine Versicherung
Herr_Schneiderle2
Alleine dürfen Kinder sicherlich nicht Rasen mähen, da es die Aufsichtspflicht verletzt. Wenn etwas passiert, werden die Eltern haftbar gemacht. Aber unter Aufsicht der Eltern ist es kein Problem. Ich finde es sogar wichtig, dass Kinder relativ früh an diese Dinge herangeführt werden. Irmgard Busch
Im Straßenverkehr dürfen KInder das mit Sicherheit nicht! Allerdings ist es auf einem privaten Grundstück nicht verboten. Rasentraktor selbstfahrende arbeitsmaschine versichern. Es sollte jedem klar sein, dass das Risiko bei dem Eigentümer der das gestattet liegt. Bei entstehenden Unfällen kann das auch für Eltern bedeuten, dass sie Ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht verletzt haben. bh_roth
Irmgard-Hase, im Straßenverkehr dürfen es auch Erwachsene nicht. Rasenmäher haben regelmäßig keine Straßenzulassung.
Rasentraktor Selbstfahrende Arbeitsmaschine Zulassungsfrei
§4 FeV:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden. Maschinen und Geräte | Umweltbundesamt. Nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge benötigen laut §4 FZV eine Betriebserlaubnis. Da die FZV nur für Fahrzeuge über 6 km/h gilt, benötigen zulassungsfreie Fahrzeuge bis 6 km/h folglich keine Betriebserlaubnis. auch feldwege zählen als öffendlich, wenn es keine betriebserlaubnis hat darfst nicht mit fahren. einfachste lösung gerade am land, sag es einem mit anhänger der ihn für dich holt
Also ich würde da eher mal bei den Nachbarn rumfragen ob die einen geeigneten Anhänger zum ausborgen hätten... bei MIR auf dem Land wird das so gemacht.
Bis 10 km/h muss man auf dem Bürgersteig fahren, ist man schneller, darf man nur über die Straße fahren.