Rheinberg. Auch der dritte Verhandlungstag gegen eine Rheinberger Polizeikommissarin endete gestern ohne Urteil. Die Verteidigerin der Beamtin, der von der Staatsanwaltschaft Kleve vorgeworfen wird, Informationen aus strikt dienstlichen polizeilichen Computersystemen an Unberechtigte weiter gegeben zu haben, hatte zwei Beweisanträge gestellt. Die lagen Richterin und Staatsanwalt vor. Der bekam zu Beginn der Verhandlung vor dem Rheinberger Amtsgericht die Gelegenheit, zu den Anträgen Stellung zu beziehen. Der erste dreht sich um die Frage, ob auch andere Polizisten mit den Zugangsdaten der Beamtin in die Daten des Bundeskriminalamtes gelangen können. Sie hatte in der vorherigen Verhandlung angegeben, dass ihre Passwörter auch Kollegen bekannt seien. Zweiter Antrag abgelehnt
Die Verteidigerin hatte verlangt, zwei weitere Beamte zu den Abläufen auf den Dienststellen zu hören. Das reichte dem Staatsanwalt nicht. Antwort zur Frage 2.6.05-225: Wozu dient der Schacht 2 im digitalen Kontrollgerät? — Online-Führerscheintest kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Fahrschulbögen (Februar 2022). Er führte weitere Namen von Polizisten an, die er zu den Fragen, ob auch andere unter dem Namen der Kommissarin Zugang zu sensiblen Daten haben könnten, hören möchte.
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