Szenario "selbstständig": Du bist selbstständig und besitzt einen Foodtruck, den du allein führst. Von Deinen Kunden bekommst Du regelmäßig gutes Trinkgeld für Deine innovativen Kreationen. Als Alleinunternehmer musst Du die erhaltenen Gelder als gewinnerhöhende Betriebseinnahme verzeichnen und dafür Umsatzsteuer abführen. So einfach dokumentierst Du Trinkgeld
Betriebsprüfer achten besonders trinkgeldaffinen Branchen wie der Gastronomie auf die ordnungsgemäße Dokumentation. Mit der richtigen Kassensoftware oder einem geeigneten Kassensystem kannst Du hier eine Menge Arbeit sparen. Mit dem Gastro-Kassenabo von ready2order kannst Du Trinkgeld ganz einfach mit der Trinkgeldabfrage verbuchen und beim Tagesabschluss separat auflisten. Wie Du diese Funktion ganz einfach einstellst und damit auch für Zahlung per Kartenterminal aktivierst, erfährst Du auf unserer Supportseite zur Trinkgeldabfrage. Geschenke für kunden skr 03. Selbstständige Unternehmer erfassen Trinkgeld in ihrem Kassensystem im laufenden Geschäftsbetrieb und dokumentieren die Betriebseinnahme mit einem Beleg.
Wann ist Trinkgeld steuerfrei? Kurz gesagt: Trinkgeld ist immer dann steuerfrei, wenn es freiwillig und direkt an angestellte Trinkgeldempfänger, also das Servicepersonal gezahlt wird. Es steht nicht auf der Rechnung und Arbeitnehmer müssen erhaltenes Trinkgeld nicht zusätzlich zum Arbeitslohn versteuern, wenn der Trinkgeldgeber es ohne Rechtsanspruch und einfach zusätzlich zum vereinbarten Entgelt der Dienstleistung oder des Produktes zahlt. Wann müssen Trinkgelder versteuert werden? Besteht ein Rechtsanspruch auf ein Trinkgeld, ist es steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hinweis auf Trinkgeld und seine Höhe auf einer Speisekarte steht. Auch, wenn es für alle Angestellten eine gemeinsame Trinkgeldkasse gibt, muss das Trinkgeld versteuert werden, bevor die Mitarbeiter ihre Anteile erhalten. Gleiches gilt für selbstständige Unternehmer: Hier wird Trinkgeld vom Kunden als Einnahme gesehen. Es muss entsprechend ordnungsgemäß dokumentiert und versteuert werden.
Hallo,
könnte mir jemand mal für meinen Fall die Schritte für das Einbuchen darstellen. Ich habe jetzt viel gelesen und hier probiert, aber die Buchung ergeben für mich am Ende irgendwie ein anderes Ergebnis. Eventuell lege ich auch schon die offenen Posten falsch an. Hier kurz meine Situation:
Ich arbeite per IST-Versteuerung im Skr03. Ich habe ein ISP Programm für die Verwaltung der Kunden, Rechnungen, Mahnsystem usw.
Wird eine Rechnung erstellt, dann landet diese im ISP in offene Rechnungen. Wird eine Rechnung bezahlt, dann wird es dort eingetragen und die Rechnung ist aus den offenen Posten raus. Also alles normal. In Lexware Buchhaltung verbuche ich dann alles, wie es auf dem Konto reinkommt. Ist die Rechnung zum Beispiel 644 €, kommen auch 644 € auf dem Konto an. Dann verbuche ich den Kontoeingang normal im Lexware. Vergleicht man irgendwann die Buchungen von Lexware und dem ISP Programm (Rechnungseingang und Verbuchung), dann stimmt alles. ABER
Sollte es mal zum Inkasso gehen, dann komme ich nicht auf die richtigen Buchungsschritte und hier bräuchte ich mal ein Feedback.
Was gilt für Geschenke an Mitarbeiter? Sie möchten Ihrem Personal ein kleines Präsent zukommen lassen? Schön. Geschenke an die eigenen Mitarbeiter werden anders als Kunden- oder Geschenke an Geschäftspartner bewertet und oftmals dem Entgelt zugerechnet. Mitarbeitergeschenke sind von der 35-Euro-Freigrenze nämlich ausgenommen und sind unbegrenzt abziehbar. Der Sachverhalt im Überblick: Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind im Monat bis zu 44 Euro steuerfrei (Sachbezugsfreigrenze). Die Steuerfreiheit wird auch für die Sozialversicherung übernommen. Über die Sachzuwendungsfreigrenze hinaus können Sie Ihren Mitarbeitern mit Geschenken bis zu einem Wert von 60 Euro eine Freude machen, sofern es sich um einen persönlichen Anlass handelt (Kindesgeburt, Jubiläum in der Firma, Geburtstag etc. ) – Weihnachten ist kein persönlicher Anlass Geldgeschenke sind immer steuer- und sozialversicherungspflichtig. Obacht bei der Berechnung der Sachzuwendungen: Darunter fallen alle Zuwendungen pro Mitarbeiter zusammengerechnet.