Ich und meine Cousine sind gerade am Überlegen:
Sie fängt demnächst bei einer neuen Stelle an, bei der Sie an 5 Tagen 40 Stunden die Woche arbeitet. Dabei arbeitet sie Montags - Donnerstags 8, 5 Stunden und dafür Freitags nur 6 Stunden. Wie verhält sich das jetzt mit Urlaub: Zählt jeder Tag (z. B. der "übervolle" Montag wie der "fast halbe" Freitag) als je 1 Urlaubstag oder zählt der "fast halbe" Freitag dann nur in "genommene Urlaubs-Stunden" oder wie ist das? Danke schon mal für eure Hilfe
7 Antworten
Topnutzer
im Thema Arbeitsrecht
Urlaub wird grds. in Tagen gewährt. An dem jeweiligen Urlaubstag ist gem § 11 BUrlG die Zeit zu vergüten, die auch zu arbeiten gewesen wäre. Einzelne Urlaubstage soll es lt. BUrlG ohnehin nicht geben. Gem. § 7 ist Urlaub zusammenhängend zu gewähren und soll mind. 2 Wochen am Stück betragen. Und dann stellt sich die Frage eigentlich nicht mehr. Urlaubsberechnung bei Teilzeit mit unterschiedlichen Arbeitsstunden Arbeitsrecht. Jedenfalls ist im Falle eines einzelnen Urlaubstages von Mo - Do immerhin auch die Zeit von 8, 5 anzurechnen. Da will deine Cousine ja sicher auch nicht, dass dann 1, 25 Urlaubstage abgezogen werden.
Recht & Steuern - Urlaub Und Unterschiedliche Arbeitszeiten Pro Tag
Summe +3h. Wenn er nur Montag Urlaub hat +-0 aufs Zeitkonto. Rest der Woche normal: -4h da er ja an den anderen Tagen weniger als Durchschnitt arbeitet. Logisch dass hier ab und zu die AN ins Minus oder ins Plus rutschen. Sollte man halt eine Grenze setzen. Dass dein System nicht funktioniert: sehr überspitzt
Montag 9h Dienstag bis Freitag 0, 25h
Jetzt arbeite ich an einem Tag pro Woche 1h mehr. Das mache ich 20 Wochen. Danach nehme ich mir immer am Montag frei (Urlaub) und Dienstag -Freitag baue ich Überstunden ab.... Tagesarbeitszeit, Wochenarbeitszeit, Überstunden. Somit habe ich, bei 30 Tagen Urlaub, mein Jahrespensum in 20 Wochen durch.... juhuuu Da fange ich auch an. Wird bei Durchschnitt aber leider anders gerechnet:
9h+4*0, 25h=10h
Also jeden Tag 2h. Urlaub ist auch wie 2h. Erstellt am 06. 2021 um 14:35 Uhr von Relfe
ihr könnt zwar vereinbahren wie ein Urlaubstag "vergütet" wird, mit einem durchschnittlichen Betrag bezogen auf den durchschnittlichen Stundensatz pro Tag, aber es darf nicht dazu führen, das dem Zeitkonto Plus-oder Minusstunden zugeführt werden.
Br-Forum: Unterschiedliche Stundenberechnung Bei Urlaub? | W.A.F.
Im Streitfall wurden der Klägerin vor dem 19. 2013 26 Tage Urlaub gewährt, bestehend aus den 3 Arbeitstage umfassenden Urlaub aus dem Jahr 2012 sowie 23 der insgesamt 24 Arbeitstage Urlaub, den die Klägerin am 1. 2013 erwarb. Der verbleibende Urlaubstag war mit dem Faktor 5/4 zu multiplizieren, was einen Resturlaub von 1, 25 Arbeitstagen ergibt. Davon blieb der Bruchteil (0, 25 Arbeitstage) gem. § 26 Abs. 1 Satz 5 TVöD a. F. Recht & Steuern - Urlaub und unterschiedliche Arbeitszeiten pro Tag. unberücksichtigt. Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten Eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten liegt nach Ansicht des BAG nicht vor. Durch diese Auslegung des § 26 TVöD werde gerade sichergestellt, dass die Gesamtdauer des Urlaubs von Teilzeitbeschäftigten und die von Vollzeitbeschäftigten gleichwertig ist. Keine Vorlage an den EuGH notwendig Auch bedürfe es keiner Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zwecks Vorabentscheidung nach Art. 267 Abs. 3 AEUV, denn die unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 4.
Tagesarbeitszeit, Wochenarbeitszeit, Überstunden
TEMPTON
Freudenstadt
Full Time
Für unseren Kunden, einem Maschinenhersteller in Freudenstadt, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Lagermitarbeiter (m/w/d).
Urlaub Und Reduzierung Der Arbeitszeit: So Rechnen Sie Richtig
Wobei hier auch Zuschläge mit einfließen. Der Gesetzgeber geht nun einmal von Urlaubstagen aus und nicht von Urlaubsstunden. Da es bei uns eine Gehaltsabrechnung gibt (wir haben keinen Stundenlohn) Trifft diese Zirkelei mit den Stunden bei uns nicht zu. Und ja, auch wir haben Kollegen und Kolleginnen in Teilzeit, hier ist die Verteilung aber festgelegt. Erstellt am 06. 2021 um 11:54 Uhr von nicht brauchen
Mit dem Durchschnitt ist auch nicht Plus oder Minusstunden gemeint. Angenommen einer arbeitet sehr unterschiedlich. Am Montag 9h am Dienstag 1h am Mittwoch 4h und am Donnerstag 1h und am Freitag 9h. Also eine 25h Woche. Wenn man jetzt den Durchschnitt nimmt dann kommt er jeden Tag auf 5h. Also am Montag 5h und +4 Aufs Zeitkonto. Am Dienstag 1h also -4h aufs Zeitkonto etc. Das macht er eine Woche dann ist er +-0. In der Nächsten Woche ist er am Mittwoch und am Donnerstag krank. Also Montag +4h aufs Zeitkonto am DIenstag -4h am Mitwoch (+-0) Donnerstag (+-0) und am Freitag +4h. Das funktioniert auch bei sich verändernden Arbeitszeiten (Gleitzeit)....
Urlaubsberechnung Bei Teilzeit Mit Unterschiedlichen Arbeitsstunden Arbeitsrecht
Vom 1. 1. 2013 bis zum 31. 2013 (4-Tage-Woche) stünden ihr 16 Urlaubstage zu und für den Zeitraum vom 1. 9. 12. 2013 (5-Tage-Woche) 10 Tage. BAG: Keine abschnittsbezogene Berechnung des Urlaubsanspruchs Die Klage hatte vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) keinen Erfolg. Nach Auffassung des BAG stand der Klägerin im Jahr 2013 ein Anspruch auf 27 Arbeitstage Urlaub zu, nämlich 3 Arbeitstage aus dem Jahr 2012 und 24 Arbeitstage aus dem Jahr 2013. Maßgeblich ist Zeitpunkt der Gewährung des Urlaubs Der für die Berechnung des Urlaubs maßgebliche Zeitpunkt ist der, zu dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Wenn ein Arbeitnehmer in der 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Urlaubstage im Kalenderjahr hat und der gesamte Jahresurlaub in einen Zeitraum fällt, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung an 4 Werktagen in der Woche erbringt, erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Urlaubsgewährung, wenn er den Arbeitnehmer an 24 Arbeitstagen von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellt, sodass die Gesamtdauer des Urlaubs 6 Wochen beträgt.
Und da können auch meinetwegen alle Montage ein Feiertag sein. Der Schnitt stimmt immer. Funktioniert übrigens auch mit einer Person die einmal die Woche an irgendeinem Tag arbeitet... ->
5h an einem Tag
Also 5 Stundenwoche auf 5 Tage... also Verpflichtung jeden Tag eine Stunde
Montag arbeitest du 1+4h (Konto +4h). Dienstag arbeitest nicht (Konto -1h). Mittwoch bist krank (Konto+-0). Donnerstag Feiertag (Konto +-0). Freitag arbeitest wieder nicht (Konto-1h). Da hast am schluss Konto +2h. Urlaub ist aber dann jeden Tag zu nehmen (Urlaubsanspruch wie eine 5 Tagewoche) und krank auch an nicht arbeitswilligen Tagen möglich. Cherry Picking ist dann aber nicht mehr möglich (von beiden Seiten). Erstellt am 06. 2021 um 09:59 Uhr von Relfe
das mit den fleixblen freien Tagen und Feiertagen ist abhängig von der Av-Regelung, d. h. einfach so kann der Ag nicht alle freien tage auf Feiertage legen. Wird keine Regelung getroffen, will die Literatur dem Arbeitnehmer mit einer Durchschnittsbetrachtung der Vergangenheit entgegenkommen: wurde in der Vergangenheit an dem Wochentag, auf den der Feiertag fällt, häufig gearbeitet, soll eine Vermutung für einen Arbeitsausfall am Feiertag sprechen.