Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Manche Lehrgänge richten sich vorrangig an Meister, Fachkräfte und Servicepersonal aus einer bestimmten Branche, zum Beispiel das Seminar "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Automatenwirtschaft". Was sind die Voraussetzungen für eine Ausbildung zur EFKfft? Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung ‒ und zwar eine, die durch die Weiterbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar ist. Aufgrund eines Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28. Juni 2001 haben die Kammern Rechtsvorschriften für die Prüfung "Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erlassen. Zurück
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Es gibt eine Reihe von nicht-elektrotechnischen Berufen, wie das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, das Metallbauerhandwerk, das Tischlerhandwerk, in denen Meister, Facharbeiter und Auszubildende ständig mit Elektrotechnik und Elektronik konfrontiert werden. Die Ausführung solcher Arbeiten ist jedoch nur zulässig bei entsprechender Qualifikation. Ein Nicht-Elektriker muss sich aus rechtlichen und Sicherheitsgründen in einer anerkannten Schulungsstätte diese Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen und immer wieder aktualisieren. Diese Arbeitsunterlagen sind so ausgelegt, dass damit ein Lehrgang von ca. 50 bis 80 Stunden ausgerichtet werden kann, die jede angehende Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten unbedingt durchlaufen sollte. Es bedarf keinerlei spezieller Hardware, so dass jede Schulungsstätte auf ihre vorhandenen Einrichtungen zurückgreifen kann.
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In vielen Branchen gibt es kein starres Nebeneinander, sondern eine Verflechtung von Einsatzbereichen. Da macht es Sinn, wenn eine Fachkraft bis zu einem bestimmten Grad in verwandten Gebieten aktiv werden kann. So wurde 1994 die Handwerksordnung (HWO) geändert: Seitdem dürfen Handwerker auch in Fremdgewerken arbeiten. Die Tätigkeiten müssen allerdings dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Das bedeutet: Auch Mitarbeiter, die keine Elektrofachkräfte sind, können für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden. Sie müssen aber nachweislich dafür qualifiziert sein. Dann kann zum Beispiel ein Sanitärinstallateur auch in begrenztem Umfang Fliesen verlegen und Anschlussarbeiten an Warmwassergeräten vornehmen. Die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist auch für andere Handwerker interessant, etwa für Metallfacharbeiter oder Schlosser und Tischler von Möbelhäusern und Küchenstudios.
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Der Weg zur Elektrofachkraft führt normalerweise über eine mehrjährige Ausbildung. Erst mit dem Status der Elektrofachkraft darf eine Person beispielsweise eine Erstinbetriebnahme durchführen. Da es für einige Gewerke allerdings wichtig ist, Elektroarbeiten selbst durchführen zu können, wurde die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ins Leben gerufen. Was das genau bedeutet und wie Sie diesen Status erlangen, wird in diesem Artikel näher erläutert. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit ein kostenloses Musterformular für die Bestellung einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten anzufordern. Definition: Was ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, kurz EFKffT, erhält für einen speziellen Bereich annähernd die Befugnisse einer Elektrofachkraft. Die Kenntnis dieses speziellen Bereichs wird in einer mehrtägigen Schulung bei einem anerkannten Bildungsträger vermittelt. Anschließend folgt eine Prüfung in der Anwendung der vermittelten Lerninhalte.
Downloadtipps der Redaktion
Anforderungsprofil an die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
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Um solche Doppelbelastungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Status der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eingeführt. Damit wird für Fälle von abgesteckten, oft für eine Branche typischen Aufgabenfeldern die Möglichkeit geschaffen, dass diese Aufgaben auch von Mitarbeitern ohne eine vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft vorgenommen werden dürfen. Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen. Mehr zur Ausbildung erfahren Sie in diesem Beitrag: → Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Tipp der Redaktion
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