Gerade im Kindes- und Jugendalter werden die Weichen für eine gelingende Integration gestellt. Das Land sieht es daher als seine Aufgabe an, die Integration im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu fördern. Junge Menschen sollen noch besser vor Gewalt und anderen Risiken geschützt werden. Hierzu bedarf es der Schaffung eines gewaltpräventiven Klimas in der Gesellschaft und der Stärkung risikominimierender Angebote. Das Land leistet durch die Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung entsprechender Angebote einen maßgeblichen Beitrag. Junge Menschen sollen stärker an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirken, mitentscheiden und ihre Ideen und Vorstellungen einbringen können. Hierfür brauchen sie verbesserte Rahmenbedingungen. Förderungen durch den Kinder- und Jugendförderplan NRW - Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung NRW. Das Land sieht seine Aufgabe darin, durch die Sicherung und den Ausbau der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendfreiwilligendienste diese Rahmenbedingungen zu verbessern und vor Ort die Beteiligung von jungen Menschen gemeinsam mit den Kommunen zu fördern.
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Mit diesem Ganztagsportal bieten wir Hinweise, Hilfen und Unterstützung, Ansprechpersonen, Organisationsmodelle und Materialien zum Download für alle, die für Steuerung, Organisation oder Durchführung pädagogischer Angebote in der Ganztagsschule verantwortlich sind: Für Lehrkräfte, für pädagogische Fachkräfte, für die Fachberatung aus Schule, Jugendhilfe, Kultur, Sport und anderen Bereichen, sowie für die Steuerungsebene bei Kommunen und Trägern.
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Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen* (KJFP NRW 2018-2022) steht unter dem Motto "Kinder und Jugendliche stark machen – Gemeinsam Zukunft gestalten" und soll dazu beitragen, dass alle Kinder und Jugendlichen gleiche Chancen erhalten und Benachteiligungen und Risiken präventiv begegnet wird. Förderung jugendarbeit new blog. Der Kinder- und Jugendförderplan wurde erstellt gemäß § 9 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG - KJFöG). Der Kinder- und Jugendförderplan wurde am 07. Februar 2018 von der Landesregierung beschlossen.