Mögliche Themen: Trauerprozess, Trauerrituale, Symptome, Umgang mit trauernden Kindern Bei Bedarf therapeutische Einzelgespräche Entspannung Bewegungstherapeutische Angebote Kunsttherapie oder tiergestützte Interventionen Behandlungsbedürftige Kinder werden im Rahmen unseres allgemeinen Therapieangebotes begleitet. Dazu können folgende Behandlungen gehören: Kunsttherapie oder tiergestützte Interventionen Sportgruppen Bewegungstherapeutisches Angebot Psychomotorik Tiergestützte Eltern-Kind-Interaktion mit Kindern ab 5 Jahren oder Tierkontakt mit Kindern ab 3 Jahren und weitere Interaktionen zur Bindungsförderung. Anmeldeschluss: 4 Wochen vor Anreisetermin Der Kurantritt sollte frühestens 6 Monate nach dem Verlusterlebnis sein.
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Ein ebenso wichtiger Themenbereich ist die Erziehungsberatung. Hier gilt es zu unterscheiden, ob das Kind ebenfalls gehörlos ist, oder hörend, oder nur das Kind gehörlos und die Mutter hörend ist. Wichtig ist der problemfreie Umgang mit dieser Thematik. Der Schwerpunkt der Therapie liegt in der Integration von Mutter und Kind in der Gruppe. Dieser wird unterstützt durch zahlreiche Interaktionsangebote für die Familie. Die Angebote für Ihr Kind werden in den jeweiligen Behandlungsplan integriert und je nach Notwendigkeit auch mit den Maßnahmen der Mutter kombiniert. Im Anschluss Ihrer Maßnahme ist es wichtig, dass die ambulanten Stellen an Ihrem Wohnort mit einbezogen werden. Die Klinik wird für Sie die Rückmeldung an die Hausärzte und an die Beratungsstellen veranlassen. Des Weiteren organisiert sie den Erstkontakt zu weiteren Selbsthilfegruppen.
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Der nächste Schritt ist der Gang zum Haus-/Facharzt. Nach einer gründlichen Untersuchung füllt er die notwendigen Verordnungsbögen 61, 64 oder 65 aus. Diese werden dann von dem Elternteil zusammen mit den anderen Antragsformularen bei der Krankenkasse oder bei einer Beratungsstelle wie wir es sind eingereicht. Gern sind wir bei der Beantragung der Kurmaßnahme behilflich! Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren sind gesetzliche Pflichtleistungen, die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel 10, 00 €/Tag für Erwachsene. Kinder sind kostenfrei. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist unter Umständen möglich. Wir freuen uns auf Ihre Rückfragen! Ihre Nadine Espey Vorstandsvorsitzende Mutter-Kind-Hilfswerk e. V. Millberger Weg 1 94152 Neuhaus Tel. : 08503 9004-54 Fax. : 08503 9004-20
Opa ist Himmel – Trauerbewältigung bei Kindern
Viele Kinder wollen wissen, was bei einer Beerdigung passiert und wohin der Verstorbene nun kommt. Mit Halbsätzen geben sich Kinder nicht zufrieden. Wer gläubig ist, hat es mit dieser Frage sicherlich leichter. Die Vorstellung, dass Opa nun im Himmel ist und wir sein Erdenkleid in die Erde legen können, weil er es dort, wo er jetzt ist, nicht mehr braucht – so wie ein Mantel, der den langen Winter über schön warmgehalten hat, aber jetzt im Sommer zu warm und zu schwer geworden ist und darum abgestreift werden kann – hat etwas Tröstliches. Das ist eure Meinung! "Nimmst du dein Kind mit zur Beerdigung? " – So stimmten unsere LeserInnen in einer Online-Umfrage ab:
Wenn man aber selbst nicht daran glaubt kann, braucht es andere Bilder. Manchmal bleibt auch nur, zuzugeben, es selbst nicht zu wissen oder verstehen zu können. Kinder wollen vor allem aufrichtige Antworten: "Verschweigen bedeutet dramatisieren", erklärt Theologin und Notfallseelsorgerin Christine Fleck-Bohaumilitzky.