bis 0. 5 m 2 (in der Regel vor Wohnungstüren)
über 0. 5 m 2 (bei Hauseingängen etc. )
5 Jahre
Schmutzfänger-Spezialmatten
8-10 Jahre
Dokumente | Verband Textilpflege Schweiz Vts
Gegebenenfalls können daran das Alter und der Anschaffungspreis geschätzt werden. Handelt es sich bei dem Anspruchsteller um eine Firma, so ist diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, Belege mindestens für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Ohne Vorlage eines solchen Anschaffungsbeleges durch eine Firma, kann bei der Zeitwertermittlung von einem Alter der Teile von über 10 Jahren ausgegangen werden. Privatkunden sind gesetzlich nicht verpflichtet, Kaufbelege aufzubewahren. Allerdings darf von Privatkunden, im Hinblick auf die zweijährige gesetzliche Gewährleistung, erwartet werden, dass Belege mindestens für diesen Zeitraum aufbewahrt werden. Zeitwerttabelle für textilien und leder. Liegt bei Privatkunden kein Kaufbeleg mehr vor, so sind die Anschaffungsdaten von diesem schriftlich zu erklären. Sollten sich nachvollziehbare Zweifel an der Richtigkeit der Belege bzw. der behaupteten Anschaffungsdaten ergeben, lassen sich in der Regel unter Hinweis auf die Nachweislücken und eventuelle Widersprüche höhere Zeitwertabzüge, als in der Zeitwerttabelle angegeben, rechtfertigen.
Die Lebenserwartung orientiert sich an den für PSA- Bekleidung festgelegten Pflegezyklen und richtet sich nach der Schutzfunktion mit der geringsten Lebenserwartung. Bei der Ermittlung des Zeitwertes sind die betreffenden Normen zu berücksichtigen. Akzeptiert von: Zeitwerttabelle für Textilien und Leder Erforderliche Daten für die Zeitwertermittlung Unbedingt werden immer benötigt • Anschaffungspreis, • Alter, • durchschnittliche Lebenserwartung und • Erhaltungszustand des Gegenstandes. Dokumente | Verband Textilpflege Schweiz VTS. Nachweispflicht Der Nachweis der Schadenshöhe ist immer vom Anspruchsteller zu führen und zwar nach Möglichkeit durch Nachweis des Anschaffungspreises und des Alters anhand des seinerzeitigen Kaufbeleges. Grundsätzlich ist der zu entschädigende Gegenstand selbst das bedeutendste Beweismittel für die Ermittlung der Schadenshöhe. An diesem Beweismittel sind alle Daten zu überprüfen, die der Zeitwertermittlung dienen.