Und glaub nicht, dass Du von den Kosten der Räumungsklage je noch was siehst, darauf bleibst Du sitzen (und Miete siehst Du auch nicht). Wahrscheinlich ist das Einkommen der Frau so niedrig, dass gar nichts gepfändet werden kann, wenn doch, hat sich die Bank das Geld längst gesichert. -----------------
"Chylla"
# 6
Antwort vom 19. 2005 | 18:13
Von Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
# 7
Antwort vom 20. 2005 | 08:15
Von Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo Zusammen! *So* eine Versteigerung ist schon ein heisses Eisen! > Auf jeden Fall würde ich im Kaufvertrag vereinbaren...
Meines Wissens geht das so nicht - es gibt ja keinen Kaufvertrag, sondern nur einen Zuschlag seitens des Gerichts. Besitzer verweigert Hausräumung nach Beschwerde gegen den Zuschlagbeschluss | DAHAG. > Und die Frau profitiert auch, denn ihre Schulden sind getilgt... Oft ist das Haus so überschuldet, dass der Erlös bei Gericht die Schulden nicht deckt - und damit können Restschulden bleiben. Auf den Kosten für eine Räumungsklage bleibst Du meines Erachtens auch sitzen, denn nach Verlust des Eigenheims durch Versteigerung hat normalerweise niemand mehr etwas Pfändbares (es sei denn, es ist eine Teilungsversteigerung, wo sich "nur" mehrere Eigentümer streiten, aber keiner Pleite ist).
Haus Ersteigert Wann Darf Ich Rein Van
04. 2008, 16:47
Doch, mMn ist das etwas anderes, es gibt keine Schutzfristen, da hier ein anderes rechtsverhältnis herscht. Zitat dazu:
RATom
04. 2008, 17:10
4. März 2003
1. 504
203
AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus? Haus ersteigert wann darf ich rein video. Ja, so einfach kann Recht sein. Aber natürlich darf der neue Eigentümer (der eben noch nicht Besitzer ist, das will er ja erst werden) dabei keine Eigenmacht üben, sondern muß höchst legal den Gerichtsvollzieher beauftragen, die Räumung und Übergabe des Besitzes zu betreiben. Vorher, das sit nunmal so, darf er selbständig nicht in dem Bereich des Hauses auftauchen, der der Wohnung des alten Eigentümers dient (auch wenn dieser da eigentlich nichts mehr zu suchen hat), weil er sonst Hausfriedensbruch begeht. BTW: Wenn der alte Eigentümer das Haus nicht räumt, so darf er damit rechnen, daß der neue Eigentümer ihn außerdem auf Schadensersatz in Anspruch nimmt - es lohnt sich also nicht wirklich, auf langsame Gerichtsvollzieher zu hoffen. 04. 2008, 17:14
Ok, die Feinheiten zwischen Besitzer und Eigentümer waren mir nicht geläufig, ebnso die Möglichkeit des Hausfriedensbruches, danke für den Hinweis.
Haus Ersteigert Wann Darf Ich Rein Video
Allgemeine Hinweise
Dieses Merkblatt gibt nur allgemeine Hinweise auf den grundsätzlichen Verfahrensablauf. Es ist nicht möglich, alle denkbaren rechtlichen Besonderheiten, die auftreten können, darzustellen. Für den Ersteher wichtige Angaben, die sich aus den Verfahrensakten ergeben, werden auf jeden Fall im Versteigerungstermin bekannt gegeben.
Nehmen wir an, Verkehrswert des Hauses ist auf 300T€ gesetzt. Wie lange kann eine Vollstreckung so dauern? Nehmen wir an, der neue Eigentümer hat nur mit dem
alten Eigentümern zu tun (keine Mieter, keine anderen Besonderheiten). Wie verläuft so eine Vollstreckung? Welche Schritte sind notwendig? Wie verhalten sich die Gerichtsvollzieher? Ich bin für weitere Informationen dankbar.