Er darf ein bestehendes Versicherungsverhältnis – vorbehaltlich anderer Abreden – jederzeit beenden, auch wenn er damit den Übergang der Versicherung nach § 95 VVG verhindere. Nur wenn der Verkäufer sich vertraglich dazu verpflichtet, eine bestehende Versicherung aufrechtzuerhalten bzw. eine neue Versicherung abzuschließen, sei die Situation eine andere. Eine derartige Verpflichtung habe es in dem vorliegenden Fall aber nicht gegeben. Keine Verpflichtung aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) Der BGH sah auch keine Pflicht gem. § 242 BGB. Zwar bestehe eine vertragliche Nebenpflicht, alles zu unterlassen, was die Erreichung des Vertragszwecks und den Eintritt des Leistungserfolgs gefährden könnte. Wohngebaudeversicherung nach hauskauf in google. Danach könnte es auch nach Treu und Glauben verpflichtend sein, den Vertragspartner auf bestimmte Umstände hinzuweisen, damit ihm keine unverhältnismäßige, mit der vorangegangenen Vertragserfüllung zusammenhängende Schäden entstehen (Beispiel: Gesundheitsgefahren, BGH, Urteil v. 2. April 2014, VIII ZR 19/13).
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Ich werde die Versicherung über den Veräußerer kündigen lassen, da es sich nicht (mehr) um eine Pflichtversicherung handelt. Steht diese Auflastung der Versicherung im Grundbuch? Wann wird man über die Eintragung informiert? #4
Ne, so funktioniert das nicht. Denn der Veräußerer kann nur zum regulären Kündigungstermin den Vertrag beenden. Ansonsten geht er auf Sie über (steht im Gesetz). Piet hat den Rest schon erklärt. Pflichtversicherung spielt hier keine Rolle. Die Versicherung steht nicht im Grundbuch. Wann Sie eine Mitteilung über die endgültige Eintragung erhalten, sollte Ihnen Ihr Notar erklären. Zudem ist die Versicherung bereits bezahlt, was soll die Eile - es sei denn der bestehende Versicherungsschutz ist nicht passend oder schlecht...
#5
Klingt gut. Danke. Dann werde ich kündigen sobal die Grundbucheintragung erfolgt ist. Ab wann muss ich bei einen Hauskauf die Wohngebäudeversicherung zahlen (Gelöst) | Allianz hilft. Vielen Dank. #6
Hallo Mirko! Zu welchem Datum wird denn der neue Beitrag fällig, und ist es ein Ein-oder Mehrjahresvertrag? Der Jahresbeitrag wird ja schon gezahlt sein - der Vorbesitzer bekommt den nicht erstattet, auch nicht wenn ihr die Versicherung nach der Grundbuchumschreibung kündigt.
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Ich persönlich würde also die Versicherung bis zum Ablauf des Versicherungszeitraums behalten und mit der vereinbarten Frist zu diesem Datum kündigen, zumindest bei einem Einjahresvertrag. Ihr müsst ja bis zur nächsten Beitragsfälligkeit nichts für die Versicherung bezahlen... warum also nicht erstmal behalten? #7
Hallo, Trotzdem sollte der bestehende Vertrag geprüft werden. Eine Versicherung zu haben ist gut und schön, aber wenn sie nicht bedarfsgerecht ist oder man dadurch schlicht unterversichert ist, bringen die paar Monate kostenloser Versicherungsschutz gar nichts. Wohngebaudeversicherung nach hauskauf in english. Ausserdem steht in den meisten Fällen noch eine Bank dahinter, die gerne eine Realrechtsanmeldung vornehmen möchte. Und das Spiel bei einem möglichen Wechsel nach ein paar Monaten zu wiederholen, tue ich mir und meinen Kunden nicht freiwillig an. Gruß Piet
#8
Eine Prüfung der Versicherung ob sie bedarfsgerecht ist hatte ich vorausgesetzt. Als wir unser Haus gekauft haben war uns vorher nicht bewusst daß wir die Gebäudeversicherung so "gratis" übernehmen können - bei Jahresbeiträgen von mehreren 100€ war das für uns viel Ersparnis, das Geld konnten wir gerade beim Hauskauf gut gebrauchen!
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Möchten Sie die bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen, dann sollten Sie das erst dann tun, wenn Sie die neue Police bereits schriftlich vorliegen haben. So risikieren Sie keine Deckungslücke. Wohngebaudeversicherung nach hauskauf der. Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Gebäudeversicherung beim Hauskauf kündigen möchten, müssen Sie den Versicherer innerhalb der gesetzlichen Frist ab Eintrag ins
Grundbuch mit 1 Monat darüber in Kenntnis setzen. Beim Kündigungsschreiben müssen Sie eine Kopie des Grundbuchseintrags beilegen. Nehmen Sie es nicht innerhalb eines Monats wahr, erlischt Ihr
Sonderkündigungsrecht und Sie müssen die aktuelle Versicherung vorläufig behalten. Der nächstmögliche Kündigungstermin ist dann das Ende des laufenden Versicherungsjahrs.
"schlechten" Versicherungsschutz übernehmen??? Hm... egal... Vergangenheit. Mein ja nur. #11
Hier OT, aber NEIN, musste der Kunde nicht. Gute Makler hätten natürlich eine Differenzdeckung bis zum Ablauf angeboten, sohwohl in Summe als auch in Deckung. Kosten ca. 5% einer normalen Police, also echte Ersparniss