Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. September 2006 dazu Leit- und Orientierungssätze aufgestellt. Haftung: Erfüllen Auszubildende ihre Verpflichtung oder ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag nicht, so haften sie den Ausbildenden gegenüber auf Erfüllung des Vertrages. Das Bundesarbeitsgericht hat am 18. April 2002 entsprechende Grundsätze erlassen. Rechte
Der Ausbildende darf dem Auszubildenden keine ausbildungsfremden Aufgaben übertragen. 3 pflichten des ausbildenden model. Die Ausführung solcher Aufgaben können Auszubildende ablehnen, ohne ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag zu verletzen. Streik: Ob Auszubildende streiken dürfen, ist in der Literatur nach wie vor umstritten. Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt vor, auf die sich die Gewerkschaften und IG Metall berufen (BAG vom 30. August 1984 – 1 AZR 765/93 und BAG vom 12. September 1984 – 1 AZR 342/83). Die Arbeitgeber sehen das naturgemäß anders. Unbestritten sind dagegen die Rechte, die Auszubildende haben, die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind.
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Dies betrifft auch eine Arbeitsunfähigkeit. Spätestens am dritten Tag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen (Siehe § 4 Nr. 8 Ausbildungsvertragsmuster). Auszubildende unter 18 Jahren sind verpflichtet, sich einer ärztlichen Erstuntersuchung und einer ersten Nachuntersuchung zu unterziehen. Die Bescheinigungen hierüber sind den Ausbildenden vorzulegen (§ 32 JArbSchG und § 4 Nr. 9 Ausbildungsvertragsmuster). Berufsausbildung / 5 Pflichten des Auszubildenden | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Das Berufsschulzeugnis ist dem Ausbildenden vorzulegen. Dazu gehört auch, dass die Auszubildenden die Ausbildenden oder Ausbilder darüber informieren, welche Inhalte im Berufsschulunterricht behandelt wurden. Nebentätigkeiten sind einzuschränken. Ein ausdrückliches Verbot besteht nicht. Da die Berufsausbildung eine Vollzeitausbildung ist und eine Lernpflicht besteht, werden Auszubildende wenig Gelegenheit haben, einer oder mehrerer Nebentätigkeiten nachzugehen. Das Wettbewerbsverbot ist zu beachten. Dies bedeutet, dass Auszubildende ihrem Ausbildungsbetrieb keine Konkurrenz machen dürfen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich untersagt wurde.
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Vergütungspflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Benachrichtigungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten. 3 pflichten des ausbildenden un. Zweckgebundene Übertragung von Verrichtungen
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Verrichtungen übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind. Sorgfältige Ausführung von Verrichtungen
Der Auszubildende hat die Verrichtung, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig zu verrichten. Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
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4. Betriebliche Ordnung und Sorgfaltspflicht die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten und Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden. 5. Betriebsgeheimnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. 6. Schriftlicher oder elektronischer Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) einen vorgeschriebenen Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch (siehe Angaben unter Punkt G des Ausbildungsvertrages) ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen. Rechte und Pflichten von Ausbildenden | Definition und Erklärung. 7. Benachrichtigung des Betriebes bei Fehlzeiten bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, der Berufsschule oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen den Ausbildungsbetrieb unter Angabe von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage hat der Auszubildende eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Geheimhaltungspflicht Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.