Allerdings muss der deutsche Arbeitgeber nach den Rechtsvorschriften des Heimatlandes ggf. Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Saisonarbeit: Meldungen zur Sozialversicherung Ist die Beschäftigung aufgrund der Kurzfristigkeit versicherungsfrei, sind die üblichen Meldungen an die Minijob-Zentrale abzugeben. Besteht hingegen Versicherungspflicht, geht die Anmeldung an die gewählte Krankenkasse. Dann ist die Eigenschaft als Saisonarbeitskraft bei der Anmeldung bzw. bei der kombinierten An- und Abmeldung entsprechend zu kennzeichnen. Hierfür ist ein besonderes Kennzeichenfeld vorgesehen. Ausländische Flüchtlinge als Saisonarbeitskräfte Ob geflüchtete Menschen als Saisonarbeitskräfte eingesetzt werden können, ist abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. In der Regel benötigen sie für die Arbeitsaufnahme eine Genehmigung der Ausländerbehörde sowie ggf. Saisonarbeit: Auf den Fragebogen kommt es an. eine Zustimmung der Agentur für Arbeit. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, können geflüchtete Menschen als Saisonarbeitskräfte eingesetzt werden.
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Svlfg | Ausländische Saisonarbeitskräfte
Erschienen am
19. Mai 2020
im Format
Pressemitteilung
Nr. 85/2020
Gespräch zur Situation der Saisonarbeitskräfte und Besuch landwirtschaftlicher Betriebe
Rumänien und Deutschland arbeiten nicht nur in Fragen der Land- und Ernährungswirtschaft eng zusammen. Auch Ressort-übergreifend laufen die Kontakte und Informationen. SVLFG | Ausländische Saisonarbeitskräfte. So nutzte die rumänische Arbeitsministerin Violeta Alexandru ihren Deutschlandbesuch für ein Treffen mit der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner. Im Mittelpunkt standen die Lage der Corona-Infektionen in beiden Ländern und ganz Europa sowie die Lage der Saisonarbeitskräfte in Deutschland. Beide Ministerinnen betonten den hohen Wert der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa, die Freiheit der Bürger, sich den Ort der Arbeit auszusuchen. Zwischen Saisonarbeitskräften aus Rumänien und ihren Arbeitgebern in Deutschland bestehen zum Teil jahrelange Verbindungen. Einerseits sind die eingearbeiteten Fachkräfte für die Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft in Deutschland unverzichtbar, andererseits ist der Verdienst für viele Rumänen in Deutschland attraktiv.
Saisonarbeit: Auf Den Fragebogen Kommt Es An
Herkunft der Saisonarbeiter Innerhalb der EU/EWR-Staaten und der Schweiz gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Jeder Bürger dieser Staaten hat also das Recht, in jedem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen wie ein Angehöriger dieses Staats. Für einige Länder, die in der jüngeren Vergangenheit der EU/EWR beigetreten sind, wurde beziehungsweise wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland schrittweise eingeführt (zum Beispiel Kroatien, für das seit 1. Juli 2015 volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt). Saisonarbeiter aus Drittstaaten
Umlagen der Arbeitgeber Saisonarbeitskräfte, die eine A1-Bescheinigung vorlegen und daher Anspruch auf Geldleistungen im Krankheitsfall und bei Mutterschaft im Heimatstaat haben, sind nicht in das Verfahren zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz eingebunden. Sie bleiben daher bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl unberücksichtigt.
Bringt ein Arbeitnehmer den Fragebogen nicht mit, muss der Arbeitgeber von deutschem Recht ausgehen. Hier können aber die unterschiedlichen Verjährungsfristen heikel werden. In Deutschland betragen sie vier, in Polen fünf Jahre. Hat der Arbeitgeber z. B. für einen Mitarbeiter an die Krankenkasse Beiträge abgeführt und es stellt sich erst nach vier Jahren heraus, dass dieser Mitarbeiter doch in Polen Sozialabgaben hätte zahlen müssen, kann der Landwirt die gezahlten Beiträge nicht mehr von der deutschen Krankenkasse zurückfordern, die polnische Versicherung kann jedoch noch Beiträge verlangen. In dieser Sache haben die Verbände um Abhilfe gebeten, jedoch ohne Erfolg. Neues Abkommen mit Bulgarien
Als Erfolg kann Deutschland jedoch ein neues Abkommen vermelden. Ebenso wie für Rumänien gibt es jetzt auch mit Bulgarien eine Vermittlungsabsprache für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Saisonarbeitskräfte können über die ZAV berantragt werden. Der Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/-freiheit liegt in bulgarischer Sprache vor und kann bei den Arbeitgeberverbänden angefordert werden.