Auch einige unserer Mandanten wurden von Herrn Rechtsanwalt Robert Fechner (Fechner Legal) im Auftrag des Berliner Fotografen Iwo Hoffmann wegen der unerlaubten Nutzung von Produktfotos aus dem Food-Bereich abgemahnt. Abgemahnt wurden zahlreiche Betreiber von Restaurants und Imbissen. Neben Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten und Schadensersatz gefordert. Zu Recht? Wer ist Rechtsanwalt Fechner (Fechner Legal)? Rechtsanwalt Robert Fechner bzw. die von ihm vertretenen Fotografen arbeiten mit dem Überwachungsdienstleister PhotoClaim zusammen. Ebenso wie bei anderen Überwachungsdienstleistern (z. B. Copylio UG), können sich Fotografen konstelos auf PhotoClaim registrieren und ihre Bilder hochladen, um diese überwachen zu lassen. Photoclaim durchsucht sodann automatisch das Internet, speichert die Funde und zeigt diese dem Fotografen über das Dahboard an. Rechtsanwalt Fechner, Robert in Berlin. Sodann beauftragt PhotoClaim ihre "Vertragsanwälte" mit der Abmahnung. Zu diesen gehört neben Rechtsanwalt Robert Fechner z. auch der Berliner Rechtsanwalt Marcin Zieliński´(Zieliński Legal).
- Robert Fechner - Deutsche Anwaltauskunft
- Rechtsanwalt Fechner, Robert in Berlin
- Abmahnung von RA Fechner bzw. RA Zieliński erhalten? - RA Himburg
Robert Fechner - Deutsche Anwaltauskunft
CDU Frankfurt (Oder) - Robert Fechner |
Robert Fechner
Zur Person
konfessionslos, ledig, Rechtsanwalt
Vorsitzender Kreisverband der MIT
Kontakt
Anschrift
CDU Kreisverband Frankfurt(Oder)
Sophienstraße 41/42 15230 Frankfurt(Oder)
Telefon: 0335 327007 Fax: 0335 530746
© 2022 - CDU Kreisverband Frankfurt(Oder)
822, 00 EUR sei zahlbar bis zum 18. 2016.
Rechtsanwalt Fechner, Robert In Berlin
runterscrollen
selbständig als Rechtsanwalt seit Oktober 2014
2012 bis 2014 Referendariat am Landgericht Bochum mit Stationen in
Essen,
Warschau und
Singapur
Erfolgreiche Teilnahme am "Sino-German Mananger Training Programme" im Herbst 2014 in China und Deutschland
2011 dreimonatiger Aufenthalt in Kampala (Uganda)
Studium der Rechtwissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder)
Fremdsprache: Englisch
Kontakt
Was fordert RA Fechner in den Abmahnungen? In den Abmahnungen wird den Abgemahnten vorgeworfen, sie hätten Bilder, deren Urheber Herr Hoffmann sei, ohne dessen Erlaubnis auf Webseiten, Social Media, Menus und Werbung im Restaurant / Imbiss genutzt und daher eine Urheberrechtsverletzung begangen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, werden Abmahnkosten und Schadensersatz gefordert. Die Abmahnkosten werden dabei auf Basis eines Streitwerts von 8. 000 EUR / je Produktbild (! ) und einer 1, 5 Geschäftsgebühr berechnet. Einem unserer Mandanten wurde z. die Nutzung von 8 Bildern vorgeworfen, der Unterlassungsstreitwert auf 48. 000 EUR (! ) beziffert. Als Schadensersatz wird bei einer Printnutzung z. ein Betrag von 170 EUR / Bild angesetzt. Rechtsanwalt robert fechner. Auf welcher Basis der jeweils geforderte Schadensersatz berechnet wurde, ist der Abmahnung nicht zu entnehmen. Zudem werden Zinsen auf den Schadensersatz verlangt und der Schadensersatz mit Umsatzsteuer belegt. Ist der von RA Fechner geforderte Schadensersatz berechtigt?
Abmahnung Von Ra Fechner Bzw. Ra Zieliński Erhalten? - Ra Himburg
Vielmehr sollten Sie eine(n) auf Urheberrecht spezialisierte(n) Anwalt(in) mit der Prüfung der Berechtigung der Foto Abmahnung und der geforderten Zahlungen beauftragen. Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht, dass die jeweils geforderten Abmahnkosten und Schadensersatzbeträge berechtigt sind. So ist die MFM-Tabelle nicht stets anwendbar. Abmahnung von RA Fechner bzw. RA Zieliński erhalten? - RA Himburg. Abmahnkosten können nur verlangt werden, wenn der Abmahner im Innenverhältnis verpflichtet ist, entsprechende Rechtsanwaltskosten an die Abmahnkanzlei zu zahlen. Schließlich sollte auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden, sondern erst und nur, wenn sichergestellt ist, dass kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung droht. Bei einem Verstoß drohen hohe Vertragsstrafen, die an den abmahnenden Fotografen zu zahlen sind. Aufgrund meiner jahrelangen Spezialisierung im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und möglichen Angriffspunkte gegen urheberrechtliche Abmahnungen wegen Nutzung von Fotos Dritter bestens vertraut.
Dem Abgemahnten würde keine Berechtigung zustehen, die Fotografie des Herrn Jean Claude Castor zu verbreiten. Die Übernahme fremder Fotografien ohne Zustimmung des Rechteinhabers stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Abmahner habe zu keinem Zeitpunkt einer Publikation der streitgegenständlichen Fotografie in der vorliegenden Form zugestimmt. Indem der Abgemahnte die Fotografie bewusst in seinen Webauftritt eingebunden habe, habe er die streitgegenständliche Nutzung der Fotografie verursacht. Der Abgemahnte solle nun bis zum 18. 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Nach § 97 UrhG sei der Abgemahnte gegenüber dem Abmahner zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Im Wege der Lizenzanalogie werde ein nach den MFM-Tabellen berechneter Schadensersatz in Höhe von 1. 271, 00 EUR festgesetzt. Zudem habe er die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu tragen. Diese seien nach einem Gegenstandswert von 6. 000, 00 EUR zu erstatten (=551, 00 EUR netto). Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.