Am besten, Sie besorgen sich mal eine aktuelle Fassung der DIN 276-1 und ordnen damit die Maßnahmen im Einzelnen den richtigen Kostengruppen zu. Für die Honorierung ist zu beachten:
- Alle Kosten der KG 400 sind bei der Objektplanung nach § 32 Abs. 2 bedingt anrechenbar. - Alle Maßnahmen der KG 410 bis 480 sind als Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI § 51 Abs. 2 (Anlagengruppen 1 bis 8) jeweils pro Anlagengruppe honorarfähig. - Bbei der technischen Ausrüstung von Gebäuden gehören nach § 52 Abs. 2 Satz 2 auch die Kosten der sonstigen Maßnahmen (KG 490) zu den anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung, wobei sich die HOAI selbst darüber ausschweigt, ob diese dann in einer Anlagengruppe 9 zusammenzufassen oder anteilig auf die anderen Anlagengruppen aufzuteilen sind. Da sollte man je nach Höhe eine honorartechnisch angemessene Zuordnung vornehmen. Am besten kaufen Sie sich mal die aktuelle DIN 276-1 mit Erläuterungen (oder ein Buch bzw. TGA-Planung rund um die Gebäude- und Anlagenautomation : Ingenieurbüro Rathenow. eine Loseblattsammlung, in dem diese abgedruckt sind, das könnte billiger sein und Ihnen durch die zusätzlichen Erläuterungen weiteren Nutzen bringen) und lesen selbst, welche Kosten im Einzelnen wo zuzuordnen sind.
Anlagengruppen 1 8 2
fdoell
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Re: HOAI-Anlagengruppen
Guten Tag,
was Sie zitieren, sind die Anlagengruppen nach § 68 der HOAI 1996/2002 für die Technische Ausrüstung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken. In der HOAI 2009, die für Verträge gilt, welche nach dem 18. 8. 2009 geschlossen wurden, sind unter § 51 Abs. 2 folgende Anlagengruppen für die technische Ausrüstung von Objekten (Gebäuden, Innenräumen, Freianlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen) angeführt:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. nutzungsspezifische Anlagen, einschließlich maschinen- und elektrotechnischen Anlagen in Ingenieurbauwerken,
8. Anlagengruppen 1 8 25. Gebäudeautomation. Sie beziehen sich auf die Kostengruppen 410 bis 480 der DIN 276-1:2008. Diese Kosten sind nach § 4 Abs. 1 auch ohne Umwandlung in eine andere Struktur (wie bei der vorigen HOAI-Fassung), jedoch unter Beachtung des § 4 Abs. 2, in anrechenbare Kosten umzuwandeln.
Anlagengruppen 1.8.4
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
(1) Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte. (2) Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Anlagengruppen 1 8 4. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen, 7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, 8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
Anlagengruppen 1 8 4
06. 02. 2016
In Teil 4, Abschnitt 2 der HOAI werden die Leistungen der Technischen Ausrüstung erfasst. § 53 Abs. 1 HOAI regelt, dass die Leistungen der Technischen Ausrüstung die Fachplanung für Objekte umfasst. Nach § 2 Nr. 1 S. 1 HOAI sind demnach Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen als Objekte definiert. In § 53 Abs. 2 HOAI werden, wie auch in § 51 Abs. 2 HOAI 2009, Anlagen von acht Anlagengruppen definiert. Die in § 53 Abs. Öffentliche Ausschreibung Rostock 2019 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 sowie 7-8 nach Paragrafen 53-56 HOAI 2013 Referenznummer der Bekanntmachung: 19D11036K 2019-12-16. 2 HOAI aufgeführten Anlagen korrespondieren mit den Anlagengruppen der Kostengruppen 400 ff. der DIN 276-1 Kosten im Bauwesen – Teil 1: Hochbau in der Fassung von Dezember 2008 (DIN 276-1:2008-12) bei Gebäuden sowie der DIN 276-4 Kosten im Bauwesen – Teil 4: Ingenieurbau in der Fassung von August 2009 (DIN 276-4:2009-08) bei den entsprechenden Anlagen von Ingenieurbauwerken. Danach gehören zur Technischen Ausrüstung die Anlagengruppen (in Klammern sind die entsprechenden Kostengruppen der DIN 276 aufgeführt):
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410)
Wärmeversorgungsanlagen (KG 420)
lufttechnische Anlagen (KG 430)
Starkstromanlagen (KG 440)
fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450)
Förderanlagen (KG 460)
nutzungsspezifische Anlagen (Anlagengruppe 7.
Anlagengruppen 1.8.7
2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Fördermittelanträge sind bis spätestens 06/2023 zu stellen. III. 3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV. 1) Beschreibung IV. 1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV. 3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV. 4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. Uwe Lindemann GmbH - Ingenieurbüro für die Gebäudetechnik. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote IV. 5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen IV. 8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.
Anlagengruppen 1 8 25
6) Geschätzter Wert II. 7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 08/08/2022 Ende: 31/07/2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II. 9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 2 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1. Software und Methoden der Kosten- und Terminplanung
2. Methoden der CAD-Planung und Aufbereitung für den AG
3. Fachliche und akademische Qualifikation sowie Anzahl der Mitarbeiter des Büros/ Bewerbers
4. Gemeinsame Erfahrungen bei vergleichbaren Vorhaben des Büros/ Bewerbers/ Bewerbergemeinschaft/ ARGE usw.
5. Anlagengruppen 1.8.7. Referenzprojekte:
- Angaben zur Art des bearbeiteten Referenzprojektes
- Umfang der Betreuung durch das Büro/ Bewerber/ Bewerbergemeinschaft/ Arge usw.
- Angaben zur Umsetzung bzw. Einhaltung der Projektziele für das Referenzvorhaben
II. 10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR V. 5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen VI. 3) Zusätzliche Angaben: VI. 4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI. 4. 1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Wirtschaftministerium Mecklenburg-Vorpommern Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14 Ort: Schwerin Postleitzahl: 19053 Land: Deutschland E-Mail: [removed] Fax: [removed] Internet-Adresse: VI. 2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Betrieb für Bau- und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V)- Z31 Postanschrift: Wallstraße 2 Ort: Rostock Postleitzahl: 18055 Land: Deutschland E-Mail: [removed] Telefon: [removed] Fax: [removed] Internet-Adresse: VI. 3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
VI. 4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Betrieb für Bau und Liegenschaften Postanschrift: Wallstraße 2 Ort: Rostock Postleitzahl: 18055 Land: Deutschland Fax: [removed] VI.