Für eine sichere Fahrt bieten der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und seine Verkehrsunternehmen vielfältige Informationen und Materialien für Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen und Schüler*innen an. Diese Unterlagen erleichtern den Einstieg. Schülerticket hamm beantragen hamburg. Tipps für Schulausflüge
Im Verbundgebiet gibt es zahlreiche Ausflugsziele für Schulklassen zu erkunden, die alle gut mit Bus und Bahn erreichbar sind. Zahlreiche Museen, Industriedenkmäler oder Zoos bieten spezielle pädagogische Programme an. Jetzt informieren und den nächsten Klassenausflug planen.
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Ist auf Ihrem Konto nicht genug Geld, wenn abgebucht wird, kündigt die VKU das Abo. Dann müssen Sie das Ticket zurückgeben. Formulare & mehr Kurzlink Auskunft Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) Lünener Straße 13 59174 Kamen Fon 0 23 07 / 9 40 32 33 Fax 0 23 07 / 2 09-35
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Ich wünsche eine Übersetzung in: Ich wünsche eine Übersetzung in: 1. Januar 2022 Für alle Nutzerinnen und Nutzer des Sozialrabatts (ehemals Sozialkarte Hamburg) hat die Sozialbehörde zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) die Gewährung des Sozialrabatts auf Zeitkarten des HVV vereinfacht. Seit dem 1. April 2021 können rabattierte Zeitkarten des HVV direkt in den Service-Stellen des HVV gekauft werden. Darüber hinaus entfällt das Vorzeigen der Sozialkarte bei Fahrscheinkontrollen. SozialTicket | Schüler-Variante - Kreis Unna. Fragen und Antworten zum Sozialrabatt Wer ist rabattberechtigt? Den Sozialrabatt und damit eine um aktuell 23 Euro ermäßigte Zeitkarte des HVV können Personen bekommen, die existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), 3. Kapitel des SGB XII (laufende Hilfen zum Lebensunterhalt), 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von einem Hamburger Leistungsträger erhalten und ihren Wohnsitz in Hamburg haben.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie von der nächstgelegenen Schule eine Absage für die Aufnahme Ihres Kindes erhalten haben. Anspruchskriterium: Länge des Schulweges Die Voraussetzungen für die Übernahme von Schülerfahrkosten sind erfüllt, wenn der Fußweg für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klassen 1 bis 4) mehr als 2 Kilometer, der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3, 5 Kilometer der Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13, Q1 und Q2) mehr als 5 Kilometer beträgt. Hvv - Karten für Schülerinnen und Schüler. Bitte beachten Sie, dass bei der Entfernungsermittlung nicht die Strecke der Buslinie und eine Autofahrstrecke zugrunde gelegt wird, sondern ausschließlich der Fußweg. Anspruchskriterium: besondere Gefährlichkeit eines Schulweges Unabhängig von der Länge des Schulweges kann ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist. In diesem Fall müssen Umstände vorliegen, die über die allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs hinausgehen.
Vereinfacht einstufiges und vereinfacht zweistufiges Wahlverfahren sind nicht ganz dasselbe. Das vereinfacht einstufige und vereinfacht zweistufige Wahlverfahren haben nämlich einen entscheidenden Unterschied. Denn dort nämlich, wo weder ein Betriebsrat, beziehungsweise Gesamtbetriebsrat, beziehungsweise Konzernbetriebsrat besteht, wo alle diese drei Gremien nicht bestehen, besteht auch kein Gremium, welches den Wahlvorstand bestellen kann. Daher muss auf der ersten Stufe eine Betriebsversammlung durchgeführt werden, auf der zunächst einmal der Wahlvorstand bestellt wird. Und der Wahlvorstand führt dann im zweiten Schritt die Wahl durch. Das ist also das vereinfacht zweistufige Wahlverfahren. Im Unterschied dazu das vereinfacht einstufige Wahlverfahren. Hier ist die Wahl des Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung nicht nötig, weil bereits ein anderes Organ den Wahlvorstand bereits bestellt hat. Wahlverfahren: Einstufig vs. Zweistufig | W.A.F.. Und klassischerweise bestellt nämlich der Betriebsrat den Wahlvorstand. Daher ist hier nur eine Stufe zu erklimmen.
Wahlverfahren: Einstufig Vs. Zweistufig | W.A.F.
Auf dieser ersten Versammlung geht es zunächst vor allem darum, einen Wahlvorstand zu wählen, der sich dann um die Durchführung der eigentlichen Betriebsratswahl kümmert. Dieser besteht aus drei Leuten plus ggf. Ersatzmitgliedern. Eine förmliche, insbesondere geheime Wahl ist nicht erforderlich. Hauptsache, es steht eindeutig fest, wer gewählt ist. Allerdings muss jedes Mitglied die Mehrheit der Stimmen der an der Versammlung teilnehmenden Arbeitnehmer erhalten. Der gewählte Wahlvorstand muss dann noch auf der gleichen Versammlung weitere Schritte unternehmen:
eine Wählerliste aufstellen (§ 30 WO)
ein Wahlausschreiben erlassen (§ 31 WO)
die von den Arbeitnehmern eingereichten Kandidatenvorschläge prüfen
sowie die gültigen Vorschläge als offizielle Wahlvorschläge festhalten und bekannt machen (§ 33 WO). Nach der ersten Versammlung haben die Arbeitnehmer drei Tage Zeit, um mögliche Einsprüche gegen die Wählerliste einzulegen (§ 30 Abs. 2 WO). Der Wahlvorstand muss sich außerdem gegebenenfalls um die Vorbereitung der Briefwahl kümmern, sofern von einem Arbeitnehmer die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt wurde (§§ 35 und 24, 25 WO).
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Kostenlose Formulare und Musterschreiben
In den Downloads zu diesem Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Formulare zum vereinfachten Wahlverfahren bereitgestellt. Hier finden Sie weitere Formulare für das normale Wahlverfahren. Die erste Versammlung im vereinfachten zweistufigen Verfahren
Wenn es im Unternehmen keinen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gibt, besteht der erste offizielle Akt der Betriebsratsgründung in einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands. Zu einer solchen Versammlung können entweder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer ("Initiatoren") oder eine der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften einladen. Teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, abgesehen von den leitenden Angestellten. Die Vorlaufzeit zwischen der Einladung und dieser ersten Wahlversammlung beträgt mindestens 7 Tage, kann also verlängert, aber nicht verkürzt werden (§ 28 Absatz 1 Satz 2 WO). Nachdem die Initiatoren zur Wahlversammlung eingeladen haben, muss der Arbeitgeber ihnen alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen später auf der Wahlversammlung die Wählerliste erstellt wird (§ 28 Absatz 2 WO).