Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt dar. Aus dem Flächennutzungsplan kann abgelesen werden, wo Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Flächen für den Gemeinbedarf (z. B. für Schulen und Kindergärten), Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald, Wasserflächen, Verkehrsflächen sowie Versorgungsflächen und sonstige Nutzungen geplant sind. Ferienbetreuung - TUM Chancengleichheit. Die Flächennutzungsplanung ist langfristig angelegt. Der Flächennutzungsplan wurde im Jahre 1989 von der Regierung von Oberbayern genehmigt. Seitdem wurden mehrere Teiländerungen durchgeführt, die ebenfalls die Zustimmung der Regierung von Oberbayern benötigten. Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für die Behörden, hat aber keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Bürger. Der aktuelle Stand des Flächennutzungsplans wird mithilfe des Geographischen Informationssystems in der Stadtverwaltung vorgehalten und digital fortgeschrieben. Der zugehörige Erläuterungsbericht gibt in Textform Auskunft über die Darstellungen und begründet die Planzeichnung.