Hier kann zum einen der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Bäume wachsen, für die Verkehrssicherheit verantwortlich gemacht werden, zum anderen ist aber auch die Körperschaft für die Sicherheit verantwortlich, die auf der Straße den Verkehr eröffnet hat und die Straße verwaltet. Hier wird in der Regel bei Streitfällen jeweils im Einzelurteil die Verantwortung gerichtlich geklärt. Eindeutiger ist die Zuordnung, wenn es bei einem Schadensfall um Bäume geht, die Teil der Straßenbepflanzung sind. Diese Bäume gehören nämlich immer zum sogenannten "Straßenbegleitgrün", lassen sich der Straße zuordnen und führen im Schadensfall zu einer Haftung des Straßenverkehrssicherungspflichtigen, beispielsweise der Kommune oder Stadt. Eine regelmäßige Baumkontrolle schützt effektiv vor Unfällen und Schäden
Als systematische Kontrolle von Bäumen hat sich die VTA-Methode weltweit etabliert. Wann muss die Gemeinde Bäume verschneiden? – Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen. VTA ist die Abkürzung für "Visual Tree Assessment" – in Vorgehen, das die Körpersprache der Bäume analysiert, interpretiert und dabei hilft, natürliche Warnsignale frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können.
- Wann muss die Gemeinde Bäume verschneiden? – Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
- Rechtsgrundlagen zur Straßenbaumpflege - Berlin.de
Wann Muss Die Gemeinde Bäume Verschneiden?&Nbsp;– Der Bürgerbeauftragte Des Freistaats Thüringen
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Rechtsgrundlagen Zur Straßenbaumpflege - Berlin.De
Die Pflicht der Besucher zum Selbstschutz steht eindeutig im Vordergrund. Der Waldbesucher muß den Wald mit den waldtypischen Gefahren so hinnehmen, wie er ist. Bäume an öffentlichen strassen . Regelmäßige Kontrollen des Bestandes können nicht erwartet werden. Insbesondere die mangelnde Standfestigkeit von Bäumen im Bestand ist eine typische Gefahr, für die keine Verkehrssicherungspflicht besteht. Sonstige Anlagen und Erholungseinrichtungen Werden Anlagen und Einrichtungen wie Wanderparkplätze im Wald, Kinderspiel- und Grillplätze, Liegewiesen, Schutzhütten, Loipen, Waldlehr- und Erlebnispfade für die allgemeine Benutzung angelegt, so müssen diese bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefahrlos benutzt werden können. Da der Waldbesitzer den verstärkten Publikumsverkehr selbst verursacht, bestehen hier gesteigerte Verkehrssicherungspflichten. Beim Schutz spielender Kinder gelten besondere Maßstäbe.
Lukassek, Fotolia 28. September 2016, 7:50 Uhr
Verkehrssicherungspflicht besteht auch für Bäume. Wenn ein Passant durch einen herabfallenden Ast verletzt wird, muss jedoch oft gerichtlich geklärt werden, ob der Eigentümer oder die zuständige Kommune ihre Pflichten zur Baumkontrolle vernachlässigt hat und daher die Haftung trägt. Nachbarschaftsstreit um Laub und überhängende Äste? Verhandeln statt klagen – hier erfahren Sie mehr >>
Verkehrssicherungspflicht für Bäume liegt beim Eigentümer
Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass der Eigentümer einer Gefahrenquelle dafür sorgen muss, dass andere dadurch keinen Schaden nehmen können. Auch Bäume können Gefahrenquellen sein, wenn etwa Äste abbrechen und Passanten verletzen oder wenn Baumwurzeln über den Gehweg wuchern und eine Stolperfalle darstellen. Als Haus- oder Gartenbesitzer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Bäume, die auf Ihrem Grundstück stehen. Rechtsgrundlagen zur Straßenbaumpflege - Berlin.de. Vernachlässigen Sie diese und es kommt dadurch jemand zu Schaden, können Sie gemäß §§ 823 ff.