Die Ausnahmen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung erstatten gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr. In besonderen medizinischen Fällen übernehmen wir jedoch die Fahrkosten. Ihr Arzt begründet dies in seiner Verordnung. Diese muss unbedingt vor Antritt der Fahrt bei uns eingegangen und genehmigt sein. Gut zu wissen Unsere Tipps Zur ambulanten Behandlung können Sie ohne Genehmigung fahren, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben mit Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blind) oder "H" (Hilflos) Sie den Pflegegrad 3 mit Einschränkungen der Mobilität, oder Pflegegrad 4 oder 5 haben. Fahrkosten | KKH. Sie tragen 10% pro Fahrt, mindestens 5, 00 Euro, höchstens 10, 00 Euro selbst. In diesen Fällen übernimmt Ihre mhplus keine Kosten: Fahrten zu Kontrolluntersuchungen, zur Abstimmung von Terminen oder zum Erfragen von Befunden, Abholen von Rezepten. Nehmen Sie ein öffentliches Verkehrsmittel, reichen Sie bitte die ärztliche Bescheinigung bei uns ein. Zusammen mit dem Fahrschein.
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Fahrkosten | Kkh
Sind Fahrten medizinisch notwendig und stehen sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse, geben wir einen Zuschuss zu den Kosten. So können Sie notwendige Therapien und Behandlungen machen. Übernahme von Fahrkosten Dazu zählen Fahrten ins Krankenhaus zu einer voll- oder teilstationären Behandlung. Wenn Sie während der Fahrt eine fachliche Begleitung brauchen oder die besonderen Einrichtungen eines Krankenwagens notwendig sind. Fahrten zur stationären Vorsorge oder Reha. Wenn Sie zu einer Serie von Behandlungen müssen. Zum Beispiel zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie. Wichtig: Das Ziel ist die nächstgelegene Einrichtung zur Behandlung. Ausschlaggebend ist, wo Sie sich aktuell aufhalten. So werden Fahrkosten erstattet Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus. Darin sind die medizinisch notwendigen Details enthalten. Auch das Transportmittel und ob Sie jemand begleiten soll. Bitte schicken Sie uns diese. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, genehmigen wir Ihre Fahrt. Ausnahme: Bei einer Rettungsfahrt brauchen Sie keine Verordnung.
Können Sie diese aus medizinischen Gründen nicht nutzen, stellt Ihnen der Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung für das medizinisch notwendige Beförderungsmittel (beispielsweise für ein Taxi) aus. Benutzen Sie stattdessen Ihren Pkw, erstattet die AOK Ihnen eine Fahrt nach bestimmten Vorgaben. Wie hoch der Erstattungsbetrag ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer AOK vor Ort. Die AOK übernimmt die Kosten für eine Krankenfahrt mit einem Mietwagen oder einem Taxi, wenn aus medizinischen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel und auch kein privates Fahrzeug genutzt werden können. Bei der Krankenbeförderung zur ambulanten Behandlung werden Hin- und Rückfahrt jeweils getrennt bewertet. Sie zahlen pro Fahrt zehn Prozent des Fahrpreises zu, mindestens fünf und maximal zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Dabei gelten die Hin- und Rückfahrt jeweils als Einzelfahrt. Auch für Kinder und Jugendliche ist die volle Zuzahlung zu leisten. Wichtig ist, dass auf allen von Ihnen eingereichten Unterlagen und Belegen Ihr Name und Ihre Krankenversicherungsnummer vermerkt sind.