Das Finanzgericht Köln hat vor eineinhalb Jahren entschieden, dass der Rechnungszins von 6 Prozent für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG verfassungswidrig ist. Im entschiedenen Fall ging es um ein Unternehmen, das in der Steuerbilanz wegen des hohen Rechnungszinssatzes nur eine sehr niedrige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen erfassen konnte und somit steuerlich einen wesentlich höheren Gewinn als handelsrechtlich ausweisen musste. Das führte dazu, dass der größte Teil des handelsrechtlichen Gewinns als Steuern an das Finanzamt abzuführen war. FG Köln legt BVerfG Zinssatz des § 6a EStG vor - Wirtschaftsrat GmbH. Das Finanzgericht Köln hat den Fall direkt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Damit wurde erfreulicherweise der zeitaufwendige Weg über den Bundesfinanzhof vermieden. Allerdings ist aufgrund der üblichen Bearbeitungszeiten beim Bundesverfassungsgericht nicht kurzfristig mit einer Entscheidung zu rechnen. Wir werden uns wohl noch zwei bis drei Jahre gedulden müssen. In diesem Zusammenhang sollte man wissen, dass dem Bundesverfassungsgericht zwei weitere Fragen zu steuerlichen Zinssätzen vorliegen: Sowohl der Nachzahlungszinssatz von 0, 5 Prozent pro Monat als auch der Abzinsungssatz für Verbindlichkeiten von 5, 5 Prozent pro Jahr wurden vom Bundesfinanzhof als verfassungswidrig eingestuft, sodass das Bundesverfassungsgericht nun auch hierüber entscheiden muss.
- 6a estg verfassungswidrig in 2020
- 6a estg verfassungswidrig bus
- 6a estg verfassungswidrig sein
6A Estg Verfassungswidrig In 2020
Da das zuständige Finanzamt der rechtzeitig erhobenen Sprungklage nicht zustimmte, wurde diese als Einspruch behandelt und durch die Einspruchsentscheidung als unbegründet zurückgewiesen. In der daraufhin eingereichten Klage trägt das Unternehmen mit Verweis u. a. auf von zwei Professoren erstellte Rechtsgutachten vor, dass § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG nicht verfassungsgemäß sei und gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 6a estg verfassungswidrig bus. 19 Abs. 3 GG, also gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, verstoße. Das FG hat nun beschlossen, das Klageverfahren auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen, um so zu klären, ob der seit dem Jahr 1982 unveränderte Rechnungszinsfuß noch realitätsgerecht ist. Verzinsung von Pensionsrückstellungen
Mit Einführung des zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur im Jahr 1981 wurde der Rechnungszinsfuß für die Bemessung von Pensionsrückstellungen von 5, 5% auf 6% angehoben. Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, dass der Rechnungszinsfuß von 6% i. d.
6A Estg Verfassungswidrig Bus
Gegen diese Beschränkung wehrte sich ein Ehepaar mit der Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht. Dieses hatte zwar mit Urteil vom 28. 02. 2018 (5 K 69/15) entschieden, dass die Beschränkung des Verlustausgleichs bei Verlusten aus der Veräußerung von Aktien verfassungsgemäß ist, diese Frage jedoch aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem BFH zur Entscheidung vorgelegt. BFH hält Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a. F. für verfassungswidrig
Der BFH hat nun in dem Revisionsverfahren (VIII R 11/18) entschieden, dass er die Regelung des § 20 Abs. (heutiger Satz 4) für verfassungswidrig hält und eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt. Für die Anleger sind dies gute Nachrichten. Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Der BFH hält die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste für verfassungswidrig | Bundesfinanzhof. Denn sollte das BVerfG die Auffassung des BFH bestätigen (wofür vieles spricht), können Verluste aus Aktien (z. B. auch aus der Veräußerung von Wirecard-Aktien) auch mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (wie z. Dividenden und Zinsen) verrechnet werden. In vielen Fällen dürfte dies dazu führen, dass die Verluste "schneller" steuerlich geltend gemacht werden können, zumindest, wenn der private Anleger auch andere Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt.
6A Estg Verfassungswidrig Sein
Die fehlende Überprüfung und Anpassung führt nach Auffassung des 10. Senats zur Verfassungswidrigkeit. Alle vergleichbaren Parameter (u. 6a estg verfassungswidrig sein. a. Kapitalmarktzins, Rendite von Unternehmensanleihen) hätten schon seit vielen Jahren eine stetige Tendenz nach unten und lägen deutlich unter 6%. Je höher der Rechnungszinsfuß, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen. Folge ist eine höhere steuerliche Belastung. Quelle:
GmbH & Steuern
Steuern privat
Steuertipps und Urteile
In unserem Blog finden Sie aktuelle Beiträge zu privaten Steuern, dem GmbH-Recht und Tipps, wie GmbH-Geschäftsführer Einsparungen vornehmen können. Diese Fachtexte werden verständlich aufbereitet und mit aktuellen Fallbeispielen erklärt. mehr erfahren
gmbhchef
GmbH-Steuerpraxis
Steuerzahler-Tip
Fachzeitschrift und Wirtschaftsmagazin
Die GmbH-Steuerpraxis ist eine Zeitschrift zur steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Beratung rund um die GmbH (& Co. KG). Der gmbhchef ist ein Wirtschaftsmagazin für GmbH-Geschäftsführer. Es erscheint fünfmal jährlich...
GmbH-Ratgeber
Musterverträge
Downloadbereich
In unserem Download-Bereich finden Sie Musterverträge, Ratgeber und unser komplettes Angebot an kostenlosem Content. Mit diesem Service soll unseren Shopkunden die Suche nach relevanten Dokumenten im GmbH-Bereich erleichtert werden. Pensionsrückstellungen: Ist der Rechnungszinsfuß verfassungswidrig?. Stellenangebote
Der VSRW-Verlag publiziert seit über 40 Jahren Zeitschriften und Bücher zu rechtlichen und steuerlichen Fragen.